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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 8 und 9)

silbernen Kettchen und Anhänger, zu welchem Halbedelsteine in Schmucker, eventuell 
emaillierter Fassung zu verwenden sind. Der Verkaufspreis darf 30 K nicht übersteigen. 
I. Preis: Ein Hundert fünfzig Kronen, II. Preis: Ein Hundert zwanzig Kronen, III. Preis: 
Achtzig Kronen. - II. Damenschärpe aus Seide oder einem anderen leichten Stoff, an den 
Enden mit Stickerei verziert. Der Verkaufspreis darf 50 K nicht übersteigen. I. Preis: 
Ein I-Iundert fünfzig Kronen, II. Preis: Ein Hundert zwanzig Kronen, III. Preis: Achtzig 
Kronen. _ III. Blumenvase aus glasiertem Ton, Fayence oder Steinzeug, höchstens 35 Zenti- 
meter hoch. Der Verkaufspreis darf r5 K nicht übersteigen. I. Preis: Ein Hundert 
zwanzig Kronen, II. Preis: Ein Hundert Kronen, III. Preis: Sechzig Kronen. - Die zur 
Konkurrenz eingereichten Gegenstände müssen sich durch selbständige Auffassung und 
technisches Können auszeichnen. Nähere Bestimmungen enthält die Konkurrenzordnung. 
An der Konkurrenz können sich in Böhmen ansässige Kunstgewerbetreibende oder bei 
solchen in Verwendung stehende Mitarbeiter beteiligen; ferner die nach Böhmen zu- 
ständigen absolvierten Schüler der k. k. Kunstgewerbeschule in Prag und der gewerblichen 
Fachschulen Böhmens und die in den betreffenden Fächern selbst schaffenden Künstler. 
Die Arbeiten sind längstens bis m. November 19m an das Kunstgewerbliche Museum 
(Sanytrovä ulice) abzuliefern; der Name des Konkurrierenden darf bei der Ablieferung 
nicht bekannt gemacht werden; die betreffenden Arbeiten sind mit einem Motto zu versehen 
und der Name und die genaue Adresse sind in einem versiegelten Umschlag, welcher das 
gleiche Motto trägt, beizulegen; sind der Entwerfer und der Erzeuger verschiedene 
Personen, müssen beide genannt sein. Überdies ist zum ausschließlichen Gebrauche der 
Museumsverwaltung ein zweiter Umschlag beizufügen, welcher nicht zurückgestellt wird 
und welcher nur die Angabe des Preises der betreffenden Arbeit zu enthalten hat. Die beiden 
Umschläge sind durch Aufschriften: „Adresse" oder „Preis" zu kennzeichnen. Solche 
Arbeiten, welche den Konkurrenzbedingungen oder der Konkurrenzordnung nicht streng 
entsprechen sollten, werden ausgeschieden. Nach dem Urteilsspruche der Jury bleiben die 
eingelangten Arbeiten durch zwei Wochen im Kunstgewerblichen Museum ausgestellt. 
MITTEILUNGEN AUS DEM K. K. ÖSTER- 
REICHISCHEN MUSEUM S0- 
ERSONALNACHRICHT. Seine Majestät der Deutsche Kaiser hat aus Anlaß 
der im Jahre 1909 in Düsseldorf stattgefundenen Kunstausstellung dem Vizedirektor 
des Österreichischen Museums Regierungsrat Dr. Moriz Dreger den königlich Preußischen 
Roten Adler-Orden III. Klasse zu verleihen geruht. 
USSTELLUNG ÖSTERREICHISCHER KUNSTGEWERBE. Zu der 
vom Oktober d. j. bis ]änner rgxx im Österreichischen Museum stattfindenden Aus- 
stellung österreichischer Kunstgewerbe sind so zahlreiche Anmeldungen eingelaufen, daß 
keine weiteren mehr angenommen werden können. 
LEINVVOHNÜNGSAÜSSTELLUNG. Die Ausstellung preisgekrönter Ein- 
richtungen für Kleinbeamten- und Arbeiterwohnungen und des Gartenstadtprojektes 
Miinchen-Perlach von Professor von Berlepsch wurde am 24. juli geschlossen. 
RVVEITERÜNG DER TEXTILABTEILÜNG. Infolge der Erweiterung des 
gesamten Museums konnte die Textilsammlung auf mehr als das Doppelte vergrößert 
werden. Bisher war sie, rnit Ausnahme der in den übrigen großen Sälen verteilten Gobelins 
und Teppiche, auf den Saal VII beschränkt, während nun der ungefähr 300 Quadratmeter 
umfassende Saal VI noch hinzugezogen werden konnte. Man hatte diese beiden Säle schon
	        
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