same Basis hat, wölbt sich ein flacher Stichbogen, den seitlich schlanke
Säulchen stützen; ihre Kapitäle zieren Brustbilder (Propheten?) mit Schrift-
bändern. Alles Bildwerk ist aus rotem Salzburger Marmor gemeißelt, das
Pallium des Erzbischofs ist in weißen Marmorplättchen eingelegt.
Die ungewohnte üppige Ausgestaltung der ganzen Anlage, nicht weniger
auch die künstlerische Vollendung des Werkes lassen zur Genüge erkennen,
daß Erzbischof Leonhard für seine Verherrlichung sich einen Meister er-
wählte, dessen Können ihm für die würdige Durchführung der ungewöhn-
lichen Aufgabe eine sichere Gewähr bot. Liegt es da nicht nahe, daß der
Erzbischof den gleichen Meister, der ihm schon „sein kostlich grab gemacht
ha ", auch mit diesem Denkmal betraute. ja man könnte mit Hinblick auf
den grabsteinähnlichen Charakter
der Denkmalplatte auf die Ver-
mutung kommen, daß mit ihr das in
dem Briefe Maximilians erwähnte
Grab gemeint sei, wenn nicht einer-
seits der Umstand dagegen spräche,
daß in der Hieronymuskapelle des
altenDoms ein Grabmaldes Kirchen-
fürsten vorhanden war, andrerseits
sich aber ein weiterer nicht zu be-
hebender Widerspruch dadurch er-
gibt, daß nach dem Rattenberger
Brief des Kaisers das Grabmal
schon im Frühjahr 1514 vollendet
gewesen sein muß, während das
V Monument auf Hohensalzburg
zweimal die für seine Entstehung
maßgebende Jahrzahl 1515 trägtf
Ganz abgesehen von der formalen
Anordnung der Denkmalplatte läßt
sich aber auch der Wortlaut ihrer
Inschrift nicht mit dem Wesen ei-
nes sepulkralen Bildwerkes verein-
baren. Haben wir es demnach in
dem verschollenen Grabmal und
dem noch erhaltenen Monument
mit zwei verschiedenen Werken
zu tun, so spricht doch schon der
äußere Grund, daß Erzbischof Leon-
"' Hiernach ist die irrtümliche Bezeichnung
"Grabdenkmal des Erzbischofs Leonhard von Salz-
Abb. 13. Deckplane vom Hochgrab des Wolfgang von burg" in den „Kunstdenkmalen des Königreiches
Polhaim in Ober-Thalheim bei Vöcklabruck Bayern", I, 294i, zu berichtigen.