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Volltext: Monatszeitschrift XIV (1911 / Heft 3)

same Basis hat, wölbt sich ein flacher Stichbogen, den seitlich schlanke 
Säulchen stützen; ihre Kapitäle zieren Brustbilder (Propheten?) mit Schrift- 
bändern. Alles Bildwerk ist aus rotem Salzburger Marmor gemeißelt, das 
Pallium des Erzbischofs ist in weißen Marmorplättchen eingelegt. 
Die ungewohnte üppige Ausgestaltung der ganzen Anlage, nicht weniger 
auch die künstlerische Vollendung des Werkes lassen zur Genüge erkennen, 
daß Erzbischof Leonhard für seine Verherrlichung sich einen Meister er- 
wählte, dessen Können ihm für die würdige Durchführung der ungewöhn- 
lichen Aufgabe eine sichere Gewähr bot. Liegt es da nicht nahe, daß der 
Erzbischof den gleichen Meister, der ihm schon „sein kostlich grab gemacht 
ha ", auch mit diesem Denkmal betraute. ja man könnte mit Hinblick auf 
den grabsteinähnlichen Charakter 
der Denkmalplatte auf die Ver- 
mutung kommen, daß mit ihr das in 
dem Briefe Maximilians erwähnte 
Grab gemeint sei, wenn nicht einer- 
seits der Umstand dagegen spräche, 
daß in der Hieronymuskapelle des 
altenDoms ein Grabmaldes Kirchen- 
fürsten vorhanden war, andrerseits 
sich aber ein weiterer nicht zu be- 
hebender Widerspruch dadurch er- 
gibt, daß nach dem Rattenberger 
Brief des Kaisers das Grabmal 
schon im Frühjahr 1514 vollendet 
gewesen sein muß, während das 
V Monument auf Hohensalzburg 
zweimal die für seine Entstehung 
maßgebende Jahrzahl 1515 trägtf 
Ganz abgesehen von der formalen 
Anordnung der Denkmalplatte läßt 
sich aber auch der Wortlaut ihrer 
Inschrift nicht mit dem Wesen ei- 
nes sepulkralen Bildwerkes verein- 
baren. Haben wir es demnach in 
dem verschollenen Grabmal und 
dem noch erhaltenen Monument 
mit zwei verschiedenen Werken 
zu tun, so spricht doch schon der 
äußere Grund, daß Erzbischof Leon- 
"' Hiernach ist die irrtümliche Bezeichnung 
"Grabdenkmal des Erzbischofs Leonhard von Salz- 
Abb. 13. Deckplane vom Hochgrab des Wolfgang von burg" in den „Kunstdenkmalen des Königreiches 
Polhaim in Ober-Thalheim bei Vöcklabruck Bayern", I, 294i, zu berichtigen.
	        
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