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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bosnien und Hercegovina

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Zusammengehörigkeit dieser Länder. Der flache Streifen längs der Save gehörte zu den 
beiden Pannonien. 
Der Sitz der obersten Provinzialbchörden (des Statthalters, der Finanzdirection, 
der Verwaltung der Goldbergwerke) war Salona; hier befand sich auch der Provinzial 
landtag, den auch bosnische Städte, wie Zenica (damals Biftua), beschickten. Die oberste 
Rechtsprechung war nicht so centralisirt; es bestanden drei Gerichtsbezirke, die Convente 
von Scardona, Salona und Narona. Der Bihacer Kreis z. B. holte sich Recht in der 
erstgenannten Küstenstadt. 
Wie alle zu dem großen illyrischen, längs der Donau vom Inn bis zum Schwarzen 
Meere reichenden Zollsprengel gehörigen Provinzen war auch Dalmatien von Zollschranken 
umgeben. Die beispielsweise in die Krajina zur See eingeführten Waaren hatten die Zoll 
stätte bei Zengg zu passiren, und die an der serbischen Grenze gelegenen Bezirke hatten die 
Zolllinie von Guberevce vor sich. 
Das Land selbst zerfiel in eine große Anzahl von Gau- und Stadtbezirken, deren 
Magistrate innerhalb des oft sehr ausgedehnten zugehörigen Territoriums eigein 
Verwaltung und auch Jurisdiction übten. In der ersten Zeit überwogen, den für Stadt- 
constitnirungen noch ungeeigneten Verhältnissen entsprechend, bei weitem die Gan- 
gemeinden. An der Spitze einzelner solcher Civitates stand, wie wir kürzlich durch 
Jnschriftenfunde im Japodengau erfahren haben, in der Regel ein dem betreffenden 
Stamme selbst entnommener, von der Regierung ernannter Gauhauptmann (pineposilns), 
dem ein Rath, ans eingebornen Adeligen (prineipos) bestehend, zur Leite stand. Anden 
Stämme wie die Daesitiaten und Maezaeer unterstanden Officieren der Reichsarmee. 
Allmälig wurde es auch bei uns römischer: Die Gaugemeinden wurden in Stadt 
gemeinden nmgewandelt, die fast ausnahmslos aus Einheimischen bestanden, denen man 
die Latinität oder das römische Bürgerrecht verlieh. 
Die hauptsächlichsten bis jetzt bekannten Munizipien und Titularcolonien sind 
Bistua-Zenica, Delminium-Znpanjac, Domavia-Gradina bei Srebenica, Pelva-Sarici bei 
Jajce u. s. w. Von zahlreichen anderen kennen wir nur die ausgedehnten Ruinenstütten, ihre 
Namen sind uns noch verborgen. Alle waren mit den damals üblichen communalen Anlagen, 
Bädern, Basiliken, Curien, Tempeln, Ehrendenkmalen u. s. w. ansgestattet. Dw Urbs Roma 
hatte z. B. in Zenica ein Heiligthum. Einzelne Städte wie Jlidze und Stolac wetteifern 
in der Pracht der Ausstattung der privaten und öffentlichen Gebäude mit großen, farben 
prächtigen Mosaiken mit den größeren Orten der fortgeschrittensten Provinzen des Reiches. 
Neben den Städten gab es eine fast unübersehbare Menge von kleineren Ortschaften, 
von Flecken, Dörfern, Weilern und Villen. Nichts würde den Thatsachen mehr wider 
sprechen, als wollte man an der Meinung noch festhalten, Bosnien und die Hercegovina
	        
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