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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 29)

 
Euere Excellenz l 
An das ergebenst unterfertigte Curatorium des k. k. österr. 
Museums für Kunst und Industrie ist mit der Zuschrift des k. k. 
, . 1 . . .. 
Ministeriums des Innern vom 9. Aug. vor. J. Z. T??? die Verstan- 
digung gelangt, das Se. k. k. Apostolische Majestät mit der Aller- 
höchsten Entschliessung vom 30. Juli 1867 den Bau eines Museums 
für Kunst und Industrie im Principe zu genehmigen und die unent- 
geltliche Ueberlassung des vom Uuratorium in seiner betreffenden 
Eingabe angedeuteten Bauplatzes zunächst der Stnbenthorbrücke tiir 
die Erbauung dieses Museums und der damit in Verbindung zu 
bringenden Kunstgewerbesehule allergnädigst zu bewilligen geruht 
haben. 
Mit eben derselben Zuschrift wurde das Curatorium eingeladen, 
das Ausmass jener Area bekannt zu geben, welches fiir den Mu- 
seumsbau erfordert wird, und darnach die Uebernahme des Grundes 
zu veranlassen. 
Das Curatorium hat dieser Auübrderung entsprechend den von 
Sr. Majestät allergnädigst angewiesenen Bauplatz, da es denselben 
für den bestimmten Zweck vollkommen geeignet halt und die viel- 
fältigen Commissionen zur Ermittlung eines noch günstiger gelegenen 
Platzes ganz fruchtlos geblieben sind, mit Freude angenommen und 
von Seite des Ministeriums sich bereits übergeben lassen. Es han- 
delt sich gegenwärtig nur noch um die Bestimmung der Bsulinie. 
In dieser Beziehung hat sich, da unter dem ursprünglich gewählten 
Bauplatze der sogenannte Choleracanal läuft, die Nothweudigkeit 
herausgestellt, mit einem tiir die Bedürfnisse des Museums unent- 
behrlichen Risalite gegen die Ringstrasse in der Weise vorzu- 
rücken, dass die Begrenzung des Museums-Gebäudes nach dieser 
Seite in die verlängerte Linie des Stadtpark-Gitters falle. 
Eine solche Situation des Gebäudes bietet einerseits den Vor- 
theil, dass die Fundamente desselben den Canal nur an einer Spitze 
berühren, und sie erhöht durch die freiere Stellung und durch das 
zusammenfallen der Linie des Bisalites mit dem Gitter des Stadt- 
parkes den ästhetischen Eindruck des Baues; sie benimmt bei der 
namhaften Breite des Ringes dem Verkehr daselbst gewiss nicht 
den erforderlichen Spielraum und sie lässt die Möglichkeit übrig, 
an der Rückseite des Gebäudes längs des Wienilusses noch eine 
Allee anzulegen, was von vielen Seiten als wünschenswerth be- 
zeichnet wird. 
Da Se. Apost. Majestät in der vorerwähnten a. h. Entschliessung 
insbesondere auch angeordnet haben, dass der Bau möglichst be- 
schleunigt werde und die Ausführung dieses kaiserlichen Wunsches
	        
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