(Preis-Aussehrelbng für kunstgewerbllehe Arbeiten von Seite des
Mährischen Gewerbeverelnes.) In Erwiignng der grossen Vortheile, welche sieh für
den Gewerbebetrieb ergeben, wenn bei dessen Erzeugnissen Solidität und Gefälligkeit in
der äusseren Erscheinung gleichmissig berücksichtigt werden; in Erwägung, dass es
seine Pdicht ist, zu einer auch die Fonnen beachtenden Erzeugung zu ermuntern und zur
Herstellung von Artikeln anznspornen, welche in ihrer Beschadenheit nicht mehr als ge-
meine Marktwaaren erscheinen; hat der Mährische Gewerbeverein d. d. ßriinn,
20. April 1868, beschlossen:
l. Es werden sechs Preise ausgeschrieben, wovon drei in Geldbeträgen, und
zwar einer zu 100 d. und zwei zu 50 11., und drei in Medaillen aus Gold, Silber und
Bronze bestehen:
a) für gewerbliche Erzeugnisse jeder Art, wie Buchbinder-, Tischler, Schlos-
ser-, Thon-Arbeiten etc. (Frauenarbeit eingeschlossen), welche sieh durch
zweckmiissige Wahl der Kernform, durch sorgfältige Ausüihrung, überhaupt durch eine
gefällige Gesammterscheinung auszeichnen;
b) fiir Original-Entwürfe zu Erzeugnissen der Kunstindustrie, die so beschaden sein müs-
sen, dass die Objecte nach ihnen unmittelbar ausgeführt werden können und ange-
fertigt den Charakter eines kunstverstäudigen Gewerbsheßiehes an sich tragen.
2. Als Bewerber sind in Mlihren domicilirende Künstler, Gewerbetreibende und
Arbeiter zugelassen.
3. Die Ohjecte (Gewerhserzeugnisse wie Zeichnungen) sind an das Präsidium des
Mähriseheu Gewerbevereins längstens bis 31. De cember 1868 einzuschicken und
werden in den Vereinslocalitüten durch einen Monat iißentlich ausgestellt.
4. Eine von der General-Versammlung des Vereins gewählte, aus 7 Personen
(vier Verwaltnngsriithen und drei nicht dem Verwaltungsratbe angehörigen Vereinsmitgliev
dern) bestehende Beurtheilungs-Commission, welche das Recht hat, sich nach Einlangen
der Preisbewerhnngsarbeiten durch Wahl von sachverständigen Vereinsrnitgliedern zu ver-
stärken, entscheidet über die Seitens der General-Versammlung zu vertheilendeu Preise.
Die Bewerbung seitens eines Preisrichters ist selbstverständlich durch den Verzicht auf
dieses Amt bedingt.
5. Bei gewerblichen Erzeugnissen ist Preisangabe vorgeschrieben. Einsender von
Zeichnungen haben diese mit versiegelten, nur im Falle der Prämiirung zu öffnenden Brie-
fen zu begleiten, welche innen den Namen und den Wohnort des Verfassers ersichtlich
machen und aussen mit einem Motto zu versehen sind, das mit dem auf der Zeichnung
angegebenen übereinstimmt.
6. Die eingesendeten Gegenstände bleiben Eigenthum des Bewerbers, dürfen jedoch
erst acht Tage nach Stattfinden der General-Versammlung zurückgenommen werden.
7. Der Verein macht es sich zur Aufgabe, derartige Objecte, insoweit ihm dies
seine Mittel gestatten, selbst einzukaufen. Er wird sich auch bemühen, den Ankauf durch
Andere, sowie die Ausführung von Zeichnungen zu vermitteln.
(Gewerbelnuseum in Berlin.) Einem eben eingslangten Schreiben aus Berlin
entnehmen wir über den Fortgang der Schule am dortigen Gewerhemuseum Folgendes: „Wir
gehen hier ruhig trotz der knappsten Geldmittel vorwärts, haben aber leider durch den Tod
des Baumeisters Kolscher, der die Compositlonsclasse unter sich hatte, einen sehr schwer
zu ersetzenden Verlust gehabt, es fehlt zu sehr an tüchtigen Lehrern. Der Besuch der
Sammlung ist sehr schwach, der der Lehranstalt stark. Wir dachten Juli - September
Ferien zu machen, da wir voraussetzten, dass der Abendhesuch von 7'], bis 9'], sehr
schwach sein würde. Allein dem ist nicht so, die Classen sind gefüllt, so dass nur August
Ferien stattfinden. Zum Winter werden zwei neue Classen eingerichtet werden. Bis jetzt
war die Organisation der Schule eine sehr lose und unbestimmte, nachdem aber die Er-
fahrungen gemacht worden sin über Alter, Zahl, Stand und Bedürfnisse der Schüler, kann
zu einer etwas genaueren Präcisirnng des Lehrplans geschritten werden. S.-H.
Siebentes Verzeichniss
der auf der Pariser Ausstellung (1867) erworbenen Gegenstände.
568. 2 Sessel von Lamb in London; braunes Holz, grünes Leder mit Goldpressung. (8107
und 8103-)
569. Sessel, do. du. schwamm Holz, braunes Leder mit Goldpress. (8101).)
57". 'I'apelc (Wanddecoration), Füllung und 2 Pilaster, entworfen von Owen Jones. (8110)