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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1892 / 4)

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ich gegen einige Andeutungen des Herausgebers der jüngsten Berliner.

Teppich-Publication voranbringen hatte. Damit soll selbstverständlich der

hohe Werth der Publication keineswegs in Zweifel gesetzt sein. Enthält

doch der so knapp gehaltene Text genug der Dinge, die nicht blos dem

überhaupt für jede Aufklärung dankbar sein müssenden großen Publicum,

sondern auch dem mit der Materie vertrauten Fachmann eine schätzenswerthe

 Bereicherung seiner Kenntnisse verschaffen. Ich verweise zum Belege

 hiefür blos auf das Teppichbild mit der Gruppe von Drachen und

Foho aus dem Trecento und den die Gruppe wiederholenden Teppich

auf Tafel 14, wodurch auch auf eine Anzahl früher bekannt gewordener

Seidenstoffe mit ähnlicher Musterung ein Licht fällt, und auf die Teppiche

der beiden letzten Tafeln, die für das bisher völlig mystische Capitel von

der vormaligen Existenz einer spanischen Teppichknüpferei sehr beachtenswerthe

 Beiträge an die Hand geben. A. Riegl.

Ueber Freiheit und Gesetzmässigkeit der kirchlichen

 Kunstformen.

Von Dr. H. Swoboda.

(Schluss)

Das erste dieser drei Gesetze findet also seine Anwendung dort, wo

keine traditionelle oder kirchlich officielle Entscheidung entgegensteht. ln

diesem Falle ist der Künstler frei, d. h. er ist blos den künstlerischen

Forderungen, nicht aber einer liturgischen Entscheidung unterworfen und

genießt die Freiheit, soweit dieselbe mit dem sittlichen Ernste und dem

gläubigen Standpunkte vereinbar ist. Gegen diesen gewiss selbstverständlichen

 Satz haben der Kirche gutgesinnte Schriftsteller unserer Tage eine

Frage aufgeworfen, deren Beantwortung -um so wichtiger ist, als sie die

architechne, die wichtigste der Künste betriift: die schon oben berührte

Frage nach der Kirchlichkeit dieses oder jenes Baustiles. Eine Frage, die

gerade vom strengsten kirchlichen Standpunkte aus leicht und sicher und

gewiss zur Zufriedenheit aller Künstler längst zu lösen gewesen wäre!

Jeder der in christlicher Zeit üblichen Stile ist erlaubt,

denn über keinen haben wir eine officielle kirchliche Entscheidung pro

oder contra, noch kann bei irgend einem eine traditionelle ausschließliche

 Uebung nachgewiesen werden. Jeder Stil ist kirchlich, weil die

Kirche jeden für ihre Zwecke benützt hat, von den goldenen Basiliken

Roms mit ihren jonischen und korinthischen Bestandtheilen, von den Lotosund

 Paltnencapitälen Nordafrikas angefangen. Waren die Märtyrerkünstler

der ersten Jahrhunderte weniger vCl1TlSIllChu gesjnm, da Sie mit dirggj

heidnischen Formen arbeiteten? Säule, Pfeiler, Capitäl, Rundbogen oder

Strebesystem sind an sich weder christlich noch heidnisch; die bischöfliche

 Weihe allein gibt dem Bauwerk eine Art Taufe und verleiht ihm
            
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