lndem wir uns nun der Betrachtung der auf dem Arrazetto zur
Darstellung gebrachten Composition zuwenden, wollen wir wieder an das
Gutachten Gentili's anknüpfen, der den Arrazetto nach einer Zeichnung
RaifaePs gefertigt sein lässt. Es ist mir nicht bekannt, dass eine solche
Zeichnung bisher an's Licht gekommen wäre. Auch die Muthmaßung der
dermaligen Besitzerin, dass das Originalbild sich in Perugia befände, be-
ruht augenscheinlich auf einem lrrthum. Das Blatt, das Prestel') aus
dem Besitze eines Nürnberger Sammlers im Jahre 1780 als eine Hand-
zeichnung RatTaeYs veröffentlicht hat, kann weder dem Meister zuge-
schrieben, noch als Canon für den Arrazetto betrachret werden. Dass
aber der Gegenstand der Darstellung, die Kreuzabnahrne, mit Raffael in
') Desseins des meilleurs peintres etc. du Cabinet de M.
berg, Tsf. 4.
. de Praun .
r Nurem-