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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1893 / 1)

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mit jährlich 600 Gulden, doch darf er seine Arbeiten lediglich nur in 
die kaiserliche Kammer oder wohin es sonst befohlen wird, ohne weiteres 
Entgelt, und nicht anderswärts, abliefern. Zugleich: ergeht am selben 
Tage vom Obersthofmeisteramt an den Obersthofmarsehall Graf Franz 
Julius Breiner (recte Bräuner) die Intimatio, wonach der neuernannte 
Pandolfini, zumal in der Burg eben kein leerer Ort übrig wäre. mit 
einem zu seiner Arbeit bequemen Hofquartier ehestens zu versehen sei. 
1678. (lbid., pag. 55.) Das Obersthofrneisteramt an die Oberöster- 
reichische Hofkanzlei am 8. Januar. Mittheilung, dass, nachdem der Kaiser 
den bei Weiland Erzherzog Karl Ferdinand von Tirol und dann bei 
dessen Witwe, Weiland Erzherzogin Anna, bestellten Edelsteinschneider 
Pietro Pandolfini in seine wirklichen Hofdienste aufgenommen habe, 
sollen dessen derzeit noch in Innsbruck befindlichen Sachen und Instru- 
mente nach Wien gebracht werden. Die Oberösterreichische Hofkanzlei 
wolle daher diese Materialien und was denen anhängig in Kisten verwahrt 
Zu Schiß" bringen und frei hierher fördern, ferner richtig machen, was dem 
Künstler an seiner Besoldung bis letzten December 1677 gebühre. Da 
ferner Pandolfini einen Gehilfen benöthige und als solchen früher schon 
den Andreas Groß bei sich hatte, welcher in Innsbruck wöchentlich vier 
Gulden bezogen hatte, so wolle die Hofkanzlei diesen Groß ebenfalls 
nach Wien schaffen und mit einem Jahrpfennig versehen. 
1678. (Ibid., pag. 88.) Andreas Groß, Edelsteinschneiders-Gehilfe 
von Innsbruck, bittet um eine mitleidentliche Beihilfe. Er war also von 
der Oberösterreichischen Hofltanzlci bereits nach Wien geschickt worden. 
Die Resolution per imperatorem vom 18. September, dat. Ebersdorf, 
weist dem notleidenden Supplicanten zu seiner und seiner vielen Kinder 
Erhaltung hundert Gulden an, A111 selben Tage aber wird über ein 
weiteres Gesuch des Groß um einen jährlichen Unterhalt die Hofkammer 
angewiesen, ihm, weil er in Innsbruck pro anno eine Pension von 280 H. 
gehabt und nun als Pandolfinfs Gehilfe nach Wien berufen worden, 
jährlich 300 H. auszufolgen. 
1693. (Volum 1691-1699, Fol. 145, a und IT.) Das Obersthof- 
meisteramt meldet, der Oherstkätnmerer habe nach dem Ableben des Pan- 
dolf-ini den Franz Joseph König an seiner Stelle mit Decret ernannt. Der 
Verstorbene sei durch den Obersthofmeister Grafen Lamberg 1677 bestellt 
worden, die Oberösterreichische Hofkammer habe ihm seine Instrumente 
aus Tirol nachgeschafft und 1678 sei ihm Andreas Groß als Gehilfe bei- 
gegeben worden. Seine Majestät werde wohl bei den übrigen hochwich- 
tigen Negotien nicht darauf reflectirt haben, wer nun befugt sei, diesen 
König zu ernennen. Es wurden demselben 600 fl. Besoldung, 150 H. 
Quartiergeld, 150 fl. für Smirli (Schmiergel) und Diamanten und sonstige 
Nothdurft, ferner noch 150 H. für zwei Taglöhner ausgesetzt; Pandolf-ini 
habe außer 600 H. Besoldung und Quartier weiter nichts gehabt. Somit 
seien bei so schweren Zeiten, da die Besoldungen eher zu vermindern als 
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