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mit jährlich 600 Gulden, doch darf er seine Arbeiten lediglich nur in
die kaiserliche Kammer oder wohin es sonst befohlen wird, ohne weiteres
Entgelt, und nicht anderswärts, abliefern. Zugleich: ergeht am selben
Tage vom Obersthofmeisteramt an den Obersthofmarsehall Graf Franz
Julius Breiner (recte Bräuner) die Intimatio, wonach der neuernannte
Pandolfini, zumal in der Burg eben kein leerer Ort übrig wäre. mit
einem zu seiner Arbeit bequemen Hofquartier ehestens zu versehen sei.
1678. (lbid., pag. 55.) Das Obersthofrneisteramt an die Oberöster-
reichische Hofkanzlei am 8. Januar. Mittheilung, dass, nachdem der Kaiser
den bei Weiland Erzherzog Karl Ferdinand von Tirol und dann bei
dessen Witwe, Weiland Erzherzogin Anna, bestellten Edelsteinschneider
Pietro Pandolfini in seine wirklichen Hofdienste aufgenommen habe,
sollen dessen derzeit noch in Innsbruck befindlichen Sachen und Instru-
mente nach Wien gebracht werden. Die Oberösterreichische Hofkanzlei
wolle daher diese Materialien und was denen anhängig in Kisten verwahrt
Zu Schiß" bringen und frei hierher fördern, ferner richtig machen, was dem
Künstler an seiner Besoldung bis letzten December 1677 gebühre. Da
ferner Pandolfini einen Gehilfen benöthige und als solchen früher schon
den Andreas Groß bei sich hatte, welcher in Innsbruck wöchentlich vier
Gulden bezogen hatte, so wolle die Hofkanzlei diesen Groß ebenfalls
nach Wien schaffen und mit einem Jahrpfennig versehen.
1678. (Ibid., pag. 88.) Andreas Groß, Edelsteinschneiders-Gehilfe
von Innsbruck, bittet um eine mitleidentliche Beihilfe. Er war also von
der Oberösterreichischen Hofltanzlci bereits nach Wien geschickt worden.
Die Resolution per imperatorem vom 18. September, dat. Ebersdorf,
weist dem notleidenden Supplicanten zu seiner und seiner vielen Kinder
Erhaltung hundert Gulden an, A111 selben Tage aber wird über ein
weiteres Gesuch des Groß um einen jährlichen Unterhalt die Hofkammer
angewiesen, ihm, weil er in Innsbruck pro anno eine Pension von 280 H.
gehabt und nun als Pandolfinfs Gehilfe nach Wien berufen worden,
jährlich 300 H. auszufolgen.
1693. (Volum 1691-1699, Fol. 145, a und IT.) Das Obersthof-
meisteramt meldet, der Oherstkätnmerer habe nach dem Ableben des Pan-
dolf-ini den Franz Joseph König an seiner Stelle mit Decret ernannt. Der
Verstorbene sei durch den Obersthofmeister Grafen Lamberg 1677 bestellt
worden, die Oberösterreichische Hofkammer habe ihm seine Instrumente
aus Tirol nachgeschafft und 1678 sei ihm Andreas Groß als Gehilfe bei-
gegeben worden. Seine Majestät werde wohl bei den übrigen hochwich-
tigen Negotien nicht darauf reflectirt haben, wer nun befugt sei, diesen
König zu ernennen. Es wurden demselben 600 fl. Besoldung, 150 H.
Quartiergeld, 150 fl. für Smirli (Schmiergel) und Diamanten und sonstige
Nothdurft, ferner noch 150 H. für zwei Taglöhner ausgesetzt; Pandolf-ini
habe außer 600 H. Besoldung und Quartier weiter nichts gehabt. Somit
seien bei so schweren Zeiten, da die Besoldungen eher zu vermindern als
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