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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 57)

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thut dieser Deutschen Kunst noth, erwähnt, gerühmt zu werden; einer- 
seits, insofern auch sie als schüensnerther Beitrag zur allgemeinen Ge- 
schichte den- Knnst Beachtung verdient, andererseits, um auch hier dem 
Ehre zu geben, dem solche gebührt, um Forscher und Kunstfreunde bei 
hiehesgehörigeu Fiunden trotz der Entfernung vom Brndsrstmnn, trotz 
der Nähe fremder Elemente zu erinnern, dass es doch immer Deutsche 
Kunst ist, von gleichem Fleisch und Blute wie die Urheimat dieser 
wackeren „Flanderer" hervorbrachte. Wie ihre historisch-politische ist 
auch ihre künstlerische Stellung gegen die Nachbarn eine abgeschlossene; 
während diese sieh völlig unthätig verhalten, sind jene Deutschen Colo- 
nisten ein edles Reis auf die Wilde gepflanzt, das übrigens nur flir sich 
allein blühen konnte. 
Im 12. Jahrhundert kamen die trefliichen, freiheitslustigen Sachsen. 
in das wildnissgleiche Land. Sie fanden ein an aller Bildung tief unter 
ihnen stehendes Volk, sie übernahmen keine Ergebnisse, nicht einmal 
Reste vorausgegangener Cultur. Der behagliche, häusliche Sinn des Volkes 
enthielt die Keime einer später sich entfaltenden Kunstblüthe, doch droh- 
ten vorerst ungeschlachte Gewalten dem Aufkommen jeder zlrteren 
Thätigkeit. Die ersten Bedürfnisse des meuen Wesens, die in unnninr- 
brochenem Kampf um das Dasein befriedigt werden mussten, verhin- 
derten gehieterisch die Entwicklung edler-er Entwürfe und Keime, welche 
indess ganz gewiss im Bewusstsein einer Bevölkerung vorhanden waren, 
deren Vergangenheit in der Urheimat an Beweisen einer höheren Cnltur 
schon reich war. Seit der Einwanderung (zwischen 1141 und 1161) wird. 
sich im ziemlich mannigfaltigen Gewerbe in gewissem Grade Kunst heran- 
entwickelt haben, bis namentlich im 14. Jahrhundert diese klar hervor- 
tritt. Dies sind die Erfordernisse und Folgen des gewöhnlichen Lebens, 
aber auch auf jenen Gebieten, welche das höchste Gut im Symbol ent- 
halten, in der Gottesverehrung, gestaltete sich das Gedeihen der Kunst 
als Erweiterung ursprünglicher Nothdürftigkeit. Dem Holzbau, von dem 
wir noch zu sprechen haben, folgte bei beruhigteren Zeitläulizen eine an- 
fangs wohl ähnlich bescheidene Steinconstmction, dochsogleich als Kunst- 
werk, in den Formen eines die germanisch-romanische Welt damals 
gleichmässig beherrschenden Stils, dann endlich auch feinerer Schmuck, 
Zierrath und Reichthum. Die gothische Periode ist die Blüthezeit, sie fallt 
indess nicht genau mit der höchsten politischen Bedeutung des Stammes 
zusammen, vielmehr fehlen gerade aus diesem Zeitraum (14. Jahrhundert) 
Denkmäler der Künste. Wie allgemein und festgegriindet übrigens in 
den zahlreichen Städten und Orten des Landes gewerbliche Thätigltqit 
schon bestand, beweist der Umstand, dass 1376 die erste Regelung der 
Gewerbe erscheint, welche 19 Zünhe mit 25 Gewerbes umfasste. Von 
nun an steigt Gedeihen und Wachsthum; fremde Autoren, Italiener, wie 
Boniini, welche doch sowohl in ihrer Heimat als an Corvins glänzendem
	        
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