Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 57)

All!)

thut dieser Deutschen Kunst noth, erwähnt, gerühmt zu werden; einerseits,

 insofern auch sie als schüensnerther Beitrag zur allgemeinen Geschichte

 den- Knnst Beachtung verdient, andererseits, um auch hier dem

Ehre zu geben, dem solche gebührt, um Forscher und Kunstfreunde bei

hiehesgehörigeu Fiunden trotz der Entfernung vom Brndsrstmnn, trotz

der Nähe fremder Elemente zu erinnern, dass es doch immer Deutsche

Kunst ist, von gleichem Fleisch und Blute wie die Urheimat dieser

wackeren „Flanderer" hervorbrachte. Wie ihre historisch-politische ist

auch ihre künstlerische Stellung gegen die Nachbarn eine abgeschlossene;

während diese sieh völlig unthätig verhalten, sind jene Deutschen Colonisten

 ein edles Reis auf die Wilde gepflanzt, das übrigens nur flir sich

allein blühen konnte.

Im 12. Jahrhundert kamen die trefliichen, freiheitslustigen Sachsen.

in das wildnissgleiche Land. Sie fanden ein an aller Bildung tief unter

ihnen stehendes Volk, sie übernahmen keine Ergebnisse, nicht einmal

Reste vorausgegangener Cultur. Der behagliche, häusliche Sinn des Volkes

enthielt die Keime einer später sich entfaltenden Kunstblüthe, doch drohten

 vorerst ungeschlachte Gewalten dem Aufkommen jeder zlrteren

Thätigkeit. Die ersten Bedürfnisse des meuen Wesens, die in unnninrbrochenem

 Kampf um das Dasein befriedigt werden mussten, verhinderten

 gehieterisch die Entwicklung edler-er Entwürfe und Keime, welche

indess ganz gewiss im Bewusstsein einer Bevölkerung vorhanden waren,

deren Vergangenheit in der Urheimat an Beweisen einer höheren Cnltur

schon reich war. Seit der Einwanderung (zwischen 1141 und 1161) wird.

sich im ziemlich mannigfaltigen Gewerbe in gewissem Grade Kunst heranentwickelt

 haben, bis namentlich im 14. Jahrhundert diese klar hervortritt.

 Dies sind die Erfordernisse und Folgen des gewöhnlichen Lebens,

aber auch auf jenen Gebieten, welche das höchste Gut im Symbol enthalten,

 in der Gottesverehrung, gestaltete sich das Gedeihen der Kunst

als Erweiterung ursprünglicher Nothdürftigkeit. Dem Holzbau, von dem

wir noch zu sprechen haben, folgte bei beruhigteren Zeitläulizen eine anfangs

 wohl ähnlich bescheidene Steinconstmction, dochsogleich als Kunstwerk,

 in den Formen eines die germanisch-romanische Welt damals

gleichmässig beherrschenden Stils, dann endlich auch feinerer Schmuck,

Zierrath und Reichthum. Die gothische Periode ist die Blüthezeit, sie fallt

indess nicht genau mit der höchsten politischen Bedeutung des Stammes

zusammen, vielmehr fehlen gerade aus diesem Zeitraum (14. Jahrhundert)

Denkmäler der Künste. Wie allgemein und festgegriindet übrigens in

den zahlreichen Städten und Orten des Landes gewerbliche Thätigltqit

schon bestand, beweist der Umstand, dass 1376 die erste Regelung der

Gewerbe erscheint, welche 19 Zünhe mit 25 Gewerbes umfasste. Von

nun an steigt Gedeihen und Wachsthum; fremde Autoren, Italiener, wie

Boniini, welche doch sowohl in ihrer Heimat als an Corvins glänzendem
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.