MAK

Volltext: Alte und Moderne Kunst XVII (1972 / Heft 124 und 125)

1.. Spiegelgasse 3 
 
WIEN 
Erlesene Kunst 
Skulpturen - Möbel 
Kleinkunst 
Florenz, um 1550 
Tradition 
Wagnefsche Univ-Buchdruckerei Buchroithner St Co. 
Innsbruck, Erlerstraße 5-7 
 
 
1972 FOFTSCIWFIÜ 
Telefon O 52 22f29 7 61 
Für den Kunstsammler 
Kunstexpartgesetze in den Ländern Europas 
I. Die neuen Erleichterungen im Export 
aus Italien 
Die italienische Gesetzgebung für den Kunstexport 
war bisher die restriktivste - und zugleich am 
meisten übertretene - aller europäischen Länder. 
Die Kunstwerke mußten zur Ausfuhr bei der örtlichen 
Sapraintendenza der Provinzhauptstödte vorgelegt 
werden. Der Ansuchende hatte den Wert zu 
deklarieren. Vom deklarierten Wert wurde eine 
immense Taxe eingehaben, die bei Obiekten van 
über 400.000 Lire schon 30 Prozent betrug. Wer zu 
niedrig deklarierte, um Taxe zu sparen, dem drohte 
das Vorkaufsrecht des Staates. Es ist oft zum 
Leidwesen der Betroffenen ausgeübt worden. 
Darüber hinaus sind besonders wichtige, listen- 
mäßig erfaßte Obiekte (aggetti elencati) der 
Ausfuhrgenehmigung des Consiglio superiore am 
römischen Unterrichtsministerium unterworfen, 
welches ebenfalls das Vorkaufsrecht ausüben kann 
und die Ausfuhrtaxen verschrieb. 
Kein Wunder, daß derartige Prohibitionen ständig 
größte Schwierigkeiten und Skandale nach sich 
zogen. Eine Reihe van Spediteuren mit besonderen 
Beziehungen schaltete sich mit hohen Gewinnen als 
Exportmanager in den Kunstmarkt ein, Kunstwerke 
wurden sogar absichtlich verstümmelt, um den 
Bann leichter zu durchbrechen und im Ausland 
wiederhergestellt zu werden, der Korruption war ein 
weites Feld geboten. Laufende Skandale, als 
angeblicher Diebstahl getarnter Schmuggel, 
Konfiskationen und Repressalien bei erwiesenen 
Ausfuhrvergehen brachten den seriösen Handel 
Italiens, der iährlich tausende Obiekte in Italien 
einführt, in echte Bedrängnis. Wir erinnern nur an 
den ärgerlich hachgespielten Raffael-Skandal des 
Jahres 197i, der zum Tod eines angesehenen 
Kunsthändlers, zur Konfiskation seines Besitzes 
und zum Rücktritt eines verdienstvollen 
amerikanischen Museumsdirektos geführt hatte. 
Nach langiöhrigen Interventionen gegen eine 
weltfremde Kunstbürokratie, die dieser Art mit 
Hilfe der Ausfuhrtaxe eine Art dauernden Pogroms 
gegen den Handel verursachte, ist der Handels- 
organisation, geführt von Camm. Bellini, Florenz, 
endlich ein entscheidender Erfolg gelungen. 
Der Vertrag von Rom zwischen den Ländern des 
Gemeinsamen Marktes, der EWG, verbietet 
ausdrücklich derartige Ausfuhrtaxen, die die Quelle 
des Übels darstellten. Italien mußte nunmehr die 
Tassa despartazione nach den Ländern des 
Europamarktes einstellen. Dies bedeutet eine 
gewaltige Erleichterung, denn auch die Interessenten 
aus anderen Ländern werden davon profitieren, 
wenn sie die Dienste eines Agenten aus den EWG- 
Ländern in Anspruch nehmen. Ein aus falschem 
Idealismus entstandenes bürokratisches Krebs- 
geschwür, das zu einer Quelle der Korruption und 
unzumutbarer Risiken geworden war, zur Gefahr 
schließlich für die Kunstwerke selbst, scheint damit 
endlich weitgehend ausgeschaltet. 
Was bedeutet dies für den österreichischen Inter- 
essenten? Österreich ist seit Herbst1972 assoziiertes 
Mitglied der EWG, und Italien wird die Erleichterung 
auch auf Usterreich ausdehnen müssen. Solange 
dieser Erlaß noch aussieht, kann sich iedoch der 
Käufer vorläufig Obiekte an seinen deutschen 
Agenten senden lassen, der sie nach Üsterreich 
weiterleiten wird. Die Spesen werden wesentlich 
geringer sein als die bisherigen Taxen. Es wird 
iedoch in iedem Fall empfahlen, das Obiekt voll zu 
deklarieren, denn das Vorkaufsrecht besteht weiter. 
Es ist iedoch zum vollen Wert wenig gefährlich. Der 
Staat sieht sich nun hoch bewerteten Obiekten 
gegenüber, die allzu bequeme Beschlagnahme des zu 
niedrig Deklarierten zu Okkasionspreisen und 
seine Bezahlung aus dem Fonds der Ausfuhrtaxen 
ist dem italienischen Fiskus damit nicht mehr 
möglich. Wir gratulieren Italien zu diesem 
Durchsetzen demokratischer Regeln im Interesse der 
Weltgeltung italienischer Kunst. 
AMK-Report 
79
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.