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Full text : Alte und Moderne Kunst XX (1975 / Sonderheft Europäisches Denkmalschutzjahr 1975) (1975)

DAS BUNDESDENKMALAMT ZUM JAHR DES DENKMALSCHUTZES19

Erwin Thaihammer

Die Zukunft

der Vergangenheit

„Jahr des Denkmalschutzes 1975" - „Rettung des

kulturellen europäischen Erbes" - „Eine Zukunft

für unsere Vergangenheit!" - allenthalben zu

hörende, zu lesende Aussagen, mit Überzeugung

ausgesprochen, mit vielfach nicht geringerer

Überzeugung aufgenommen. Der Gedanke an

eine Generalmobilmachung liegt nahe, an eine

Maßnahme also, die an die Frage des Überlebens

 rührt, an Fragen nach Versäumtem und

Folgen des bislang Geschehenen, weniger schon

an solche nach der Durchführung und vielleicht

noch weniger an soldwe nach den gebotenen

Möglichkeiten und an die nach den damit verbundenen

 Verpflichtungen und - so provozierend

 es auch fürs erste klingen mag - am wenigsten

 an die nach dem eigentlichen Ziel.

Gerade diese Frage ist aber für den mit Auftrag

und Imperium ausgestatteten Träger des staatlichen

 Denkmalschutzes die wohl entscheidendste

Frage. Sie zu beantworten kann nur Versuch

sein, wobei sich hier dieser Versuch lediglich innerhalb

 iener Grenzen unternehmen laßt, die

vom Gesetzgeber gezogen sind. Er nun wendet

sein Protektorat (in Österreich, grundsätzlich

wohl auch im allgemeinen) „unbeweglichen und

beweglichen Gegenständen von geschichtlicher,

künstlerischer oder kultureller Bedeutung (DenkmaIe)"

 zu, „wenn ihre Erhaltung dieser Bedeutung

 wegen im äffentlichen Interesse gelegen

ist".

Eine weit gespannte und im Grunde sicher zutreffende

 Determinierung, die den Einsatz des

Instrumentes „Denkmalschutz" ebenso leicht wie

schwierig macht, leicht, weil sich nahezu jeder

von Menschen geschaffene Gegenstand wenigstens

 als Dokument, somit als „historisch bedeutend",

 ansprechen läßt, mehr noch, tatsächlich

„historisch bedeutend" ist, zumindest für den,

dessen Interesse aus welchen Gründen immer

bestimmten Lebenskreisen, Leistungen, Persönlichkeiten,

 Ereignissen und Lebensformen der

Vergangenheit gilt, schwierig, weil es nicht Aufgabe

 des Denkmalschutzes sein kann und darf,

gleichsam den natürlichen und ebenso lebensnotwendigen

 Ablauf geistigen und physischen

Geschehens zum Erstarren zu bringen. Ein solches

 Erstarren wäre aber zwangsläufige Folge

der Erfüllung des Wunsches mancher, die gegenwärtig

 sichtbaren Ergebnisse historischer Vorgänge

 gewissermaßen als Standfoto sichtbar zu

erhalten. Die nahezu unbegrenzte Möglichkeit

zu schützen und die auch gelegentlich geäußerte

Forderung, von dieser Möglichkeit rigorosen Gebrauch

 zu machen, werden so zu einem der

schwierigsten Probleme des Denkmalschutzes.

Dort, wo sich der Denkmalschutz ausschließlich

oder überwiegend auf die Kriterien „künstlerisdrW

oder „kulturell" bedeutend beruft, wird doch

das Vorliegen von Merkmalen gefordert, die

eine Einengung des Schutzauftrags ebenso wollen

 wie gestatten, soweit wenigstens die diesen

Kriterien geltenden, von Wissenschaft und Forschung

 angebotenen Maße mehr oder minder

klare Endpunkte zu setzen vermögen.

Solange das Denkmal klassischer Vorstellung

ganz oder überwiegend im Bereich künstlerischer

Leistung und kultureller Bedeutung angesiedelt

war - und dies war es vor allem so lange, als

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nur das Einzelobiekt Gegenstand des Erhaltungsinteresses

 war -, solange hatten Denkmalschutz

 und Denkmalpflege Prämissen zu prüfen,

für die eine Prüfbarkeit bestand oder doch zu

bestehen schien. Das Denkmal präsentierte sich

selbst, sei es durch den Rang seines künstlerischen

 oder kulturellen Wertes, sei es als Beispiel

 für das Bestehen solcher Werte in der

Vergangenheit. Daß damit ein Auswahlprazeß

stattfand, der.im Grunde auch am Wesen des

Denkmalschutzes vorbeigehen konnte, wurde

erst spät erkannt und mit der Willkür, mit der

der zweite Weltkrieg in Europa vor allem bei

dieser „Auswahl" verfuhr, voll bewußt. Zum tätigen

 Protest gegen eine derartige „Auswahl" bedurfte

 es allerdings noch einer Fortsetzung der

Katastrophe aus den Kriegsfolgen hinein in die

Folgen nunmehr zwar kontrollierbarer und dennoch

 kontrollos bleibender Zerstörung durch

Bautätigkeit, überhitzte Fartschrittssehnsucht und

durch Verkehrsfanatismus. Das „J'ahr des Denkmalschutzes"

 wurde ausgerufen, „Eine Zukunft

für unsere Vergangenheit!" seine Parole.

Damit trat das Einzelobiekt von „künstlerischer

oder kultureller Bedeutung" zurück in die Gesamtheit

 „kulturellen (europäischen) Erbes", wurde

 ihm die Funktion von Positionslichtern im

Strom des Ablaufs der Geschichte zugewiesen.

Ist damit aber auch ein Wandel im Begriff

„Denkmal" eingetreten, sind nunmehr Denkmalschutz

 und Denkmalpflege in Auftrag und Inhalt

einer Revision zu unterziehen?

Fürs erste hat es den Anschein, daß dem so sei,

insbesondere angesichts der Feststellung, daß es

sich bei den für das Jahr 1975 als dem Jahr

des Denkmalschutzes grundsätzlichen Absichten

und Gedanken um die Erhaltung von Gesamtheiten

 handelt, mit deren Fortbestehen das „kulturelle

 Erbe Europas" gerettet werden soll, wobei

 vor allem an das architektonische Erbe gedacht

 ist. Hier nun einen Begriffswandel herauslesen

 z-u wollen, wäre ebenso falsch wie verhöngnisvoll.

 Falsch deshalb, weil damit Ursache

und Wirkung venuechselt würden; das öffentliche

 Interesse an der Erhaltung vor allem der

historischen Bausubstanz hat einen Wandel im

Sinne einer enormen Steigerung und Erweiterung

 erfahren, der Denkmalbegriff blieb unverändert.

 Er hat allerdings mit der Steigerung des

ihm und seiner Anwendung geltenden Interesses

an Chancen gewannen, sich als Realität durchzusetzen.

 Verhängnisvoll deshalb, weil ein solcher

 Irrtum ienen Tendenzen den gerne und

stets häufiger betretenen Boden ebnete, die

Denkmalschutz und Denkmalpflege als „Nostalgieeffekt"

 qualifizieren, sie in die Isolierung

rein akademischer und dort bis zum Gipfel

konsequentester musealer Realisierung treiben

wollen, um sich einerseits von vermeintlichen

Fesseln zu befreien, die neu zu schaffender Architektur

 durch das Weiterbestehen überlieferter

 Bausubstanz auferlegt werden, und sich andererseits

 ein Alibi für eine behauptete eigene

denkmalfreundliche Gesinnung zu verschaffen.

Als Beweis dafür, daß der Denkmalschutz längst

schon als Schutz eines gesamten kulturellen Erbes

 (in Österreich, was hier nur Beispiel für

gleichartiges Denken anderswo steht) konzipiert

war, möge folgendes Zitat gelten.

„Die katastrophale Verarmung unseres N

landes, der mangelnde historische Sinn, dr

schreckende Schwinden des Sinnes für Efllt

heit und Größe des geistigen und künstleri

Schaffens, das mangelnde Verständnis füi

Werden und Wachsen der Kultur machen e

leitenden Kreisen zur Pflicht, dafür Sarg

tragen, daß das Kulturgut, welches unsere

fahren mit stiller lnnigkeit geschaffen uni

pietätvoll hinterlassen haben, vor barbari

Zugriffen pietätloser Zerstörer einerseits

dem Zugriff habsüchtiger Spekulanten am

seits bewahrt werde."

Diese Sätze sind in dem Antrag Nr. 1511

Beilagen zu lesen, mit dem im Jahre 1921

geltende österreichische Denkmalschutzgest

die gesetzgebenden Körperschaften eingel

wurde. Seine für heute vielleicht etwas r:

tisch klingende Wortwahl ändert nichts a

Deutlichkeit der Motivation.

Mit ihr, der Motivation, ist aber auch der

trag umrissen, den Denkmalschutz und Den

pflege der Öffentlichkeit gegenüber zu er

haben. Und dieser Auftrag reicht von der

stellung des Bestehens oder Nichtbestehens

Denkmalqualität bis zur dem Denkmal gen

Pflege und Erhaltung. Darüber hinaus habe

dem Problem des Eindringens einer de

stehenden architektonischen Substanz Wt

fremden Architektur in [üngster Zeit stets

Gesetzgebungsakte regionaler Natur zugevi

auch sie Zeugnis für eine Mehrung des ä

lichen Interesses an der Bewahrung des UE

ferten bei Gleichbleiben des Denkmalbegril

Damit nun scheint mir die Zielsetzung des

res des Denkmalschutzes l975" eindeutig:

Nicht ein Wandel des Denkmalbegriffs,

weniger das Wecken einer Zukunftsangs

dem Blick auf „gute alte Zeit" sollen in un

ihm versucht werden, lediglich ein Sichbes

auf die Tatsache, daß Überlieferung nich

gnation, sondern Fortsetzen, Weiterführer

Sichentwickeln heißt, daß der Mensch Ul

innerhalb der Gesellschaft und sie mit ih

weils Mitte eines Vorganges sind, dessen Zt

liegender Teil Voraussetzung für den vorc

genden ist. Die sichtbarste Spur dieses V)

das „Denkmal" und da wieder vor allen

Baudenkmal - im einzelnen wie in signifik

Gesamtheiten -, soll bewahrt bleiben im

der Erhaltung ienes Gleichgewichts des Be

seins, ohne das Wissen aus dem morali

Befehl der Erfahrung in die Leere eines l

rungsstrebens ohne innere Notwendigkei

schließlich in die Selbstvernichtung entl

würde.

So sind Denkmalschutz und Denkmalpfleg

soziales Regulativ hohen Grades und c

auch eine geistige Einheit; sie anders

hieße, „Eine Zukunft für unsere Vergangei

als ein „Keine Vergangenheit für unseri

kunfl" mißverstehen.

C] Unser Autor:

Dr. Erwin Thalhammer

Präsident des Bundesdenkmalamtes

Hofburg, Schweizerhof

1010 Wien
            
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