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Volltext: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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Alle Transitwaaren werden in der Weise visitirt, dass Stich 
proben bei jedem zehnten Colli vorgenommen werden. 
Bei der Entdeckung von Contrebande wird unter Beschlag 
nahme der Waare sogleich ein Protokoll aufgenommen und dem 
Consulate, welchem das betreffende Schiff untersteht, in Ab 
schrift mitgetheilt. Wenn der Beschuldigte die anscheinende 
Contrebande rechtfertigen will, so kann er diess durch Vermitt 
lung seines Consulates binnen 14 Tagen bei der Mauth auinel- 
den, worauf die Sache beim Handelsgerichte verhandelt wird;; 
lässt er aber jene Frist verstreichen oder wird er sachfällig, so 
wird die Contrebande definitiv confiscirt. 
Gegen die bezüglichen Entscheidungen der Provinz-Tribu 
nale können sowohl der Beschuldigte als die Mauth an das 
Handelsgericht in Constantinopel appelliren. Die Mauth kann, 
statt die Confiscation vorzunehmen, sich mit der Partei auf eine 
Geldstrafe abfinden, welche nicht kleiner als der doppelte Zoll 
sein darf. 
Waaren, welche nach einem Jahre noch nicht aus der Mauth 
abgeholt sind, werden unter gewissen Formalitäten und unter 
Intervention der Consultate eröffnet und verkauft.
	        
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