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Volltext: Bericht über Zusammensetzung, Entwicklung, Bestand und Verwaltung des Steiermärk. Landesarchives zu Graz - vorgelegt bei Abgabe von Proben der Fachkataloge desselben zur Wiener Welt-Ausstellung von 1873

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und nur die Durchfürung und Warung der Ordnung in der an sich 
geschlossenen Actenmenge und den gewönlichen Verkehr mit Parteien 
im Auge zu halten. Anders ist es mit dem Joanneums-Archive. Hier 
ist das allseitige und stetige Streben nach Ergänzung der Materialien 
zur Pflicht gemacht; diese selbst zerfallen in weit mehr Gruppen, 
als beim landschaftlichen Archive der Fall, bedingen intensivere, 
zugleich aber auch vielfältigere Arbeitsrichtungen, ebenso mehr Ver 
kehr mit Aussen und jährliche Rechenschaftslegung über den Fort 
gang in der Ordnung wie in der Vermehrung der Stoffe. Mit der 
hierin gegebenen agitativen Tendenz steht auch eine höhere Verant 
wortlichkeit und Verpflichtung, endlich auch eine genauere Buchflirung 
in Verbindung. 
Das Personale des Landesarchives besteht aus einem Vor 
stande, einem Adjuncten, einem Aspiranten und einem Diener. Seine 
definitive Systemisirung stammt aus dem J. 1863 und vom Joanneums- 
Archive her; vorher bestand immer nur ein Provisorium, indem der 
landschaftliche Archivar oder eine sonstige Persönlichkeit sich bereit 
zeigte, den Archivarsposten am Joanneum nebenbei zu bekleiden. Hilfs 
kräfte waren ebenso nur gelegentlich zugewiesen. 
Die Gehaltsnormirung des Beamtenstandes ist beim Landes 
archivar mit 1000 fl. (dazu 200 fl. Remuneration für Vorträge über 
Hilfswissenschaften der Geschichte, 400 fl. Personalzulage und 200 fl. 
Theurungsbeitrag), beim Adjuncten 800 fl. Gehalt (mit 160 fl. Theu- 
rungsbeitrag), beim Aspiranten 400 fl. Remuneration (mit 80 fl. Theu 
rungsbeitrag) und beim Diener mit 260 fl. Gehalt (mit 60 fl. Wo- 
nungs- und 52 fl. Theurungsbeitrag). 
Für Anschaffungen von Sammlungsgegenständen, 
Amtsbedürfnisse, Schreibegelder, kleine Mobilien u. s. w. ist eine Jahres 
dotation von 600 fl. ausgesetzt, welche halbjährig bezogen und ganz 
jährig zu verrechnen ist. Die Verfügung über die Dotation — bei Einzel 
käufen bis zu 100 fl. — steht dem Vorstande zu. Die Kosten von Amts 
reisen oder Möblirungen höheren Betrages hat bisher über Ansuchen 
und Nachweis des Bedürfnisses die Landschaft abgesondert getragen. 
Die Amtsstunden sind täglich, Sonn- und Feiertage ausge 
nommen, von 9—2 Uhr. Grundsätzlich darf das Archiv an keinem der 
Werktage geschlossen sein, und sind die statutenmässig gewärten Ferien 
des Vorstandes (2 Monate) und des Adjuncten (1 Monat) alternirend 
zu wälen. 
Die Arbeitszuweisung geschieht mittelst Wochenzetteln, 
deren Abschlüsse gebucht werden, so dass der Arbeitsfortgang, so wie 
die Leistungen der Einzelnen stets in Evidenz gehalten werden.
	        
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