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und nur die Durchfürung und Warung der Ordnung in der an sich
geschlossenen Actenmenge und den gewönlichen Verkehr mit Parteien
im Auge zu halten. Anders ist es mit dem Joanneums-Archive. Hier
ist das allseitige und stetige Streben nach Ergänzung der Materialien
zur Pflicht gemacht; diese selbst zerfallen in weit mehr Gruppen,
als beim landschaftlichen Archive der Fall, bedingen intensivere,
zugleich aber auch vielfältigere Arbeitsrichtungen, ebenso mehr Ver
kehr mit Aussen und jährliche Rechenschaftslegung über den Fort
gang in der Ordnung wie in der Vermehrung der Stoffe. Mit der
hierin gegebenen agitativen Tendenz steht auch eine höhere Verant
wortlichkeit und Verpflichtung, endlich auch eine genauere Buchflirung
in Verbindung.
Das Personale des Landesarchives besteht aus einem Vor
stande, einem Adjuncten, einem Aspiranten und einem Diener. Seine
definitive Systemisirung stammt aus dem J. 1863 und vom Joanneums-
Archive her; vorher bestand immer nur ein Provisorium, indem der
landschaftliche Archivar oder eine sonstige Persönlichkeit sich bereit
zeigte, den Archivarsposten am Joanneum nebenbei zu bekleiden. Hilfs
kräfte waren ebenso nur gelegentlich zugewiesen.
Die Gehaltsnormirung des Beamtenstandes ist beim Landes
archivar mit 1000 fl. (dazu 200 fl. Remuneration für Vorträge über
Hilfswissenschaften der Geschichte, 400 fl. Personalzulage und 200 fl.
Theurungsbeitrag), beim Adjuncten 800 fl. Gehalt (mit 160 fl. Theu-
rungsbeitrag), beim Aspiranten 400 fl. Remuneration (mit 80 fl. Theu
rungsbeitrag) und beim Diener mit 260 fl. Gehalt (mit 60 fl. Wo-
nungs- und 52 fl. Theurungsbeitrag).
Für Anschaffungen von Sammlungsgegenständen,
Amtsbedürfnisse, Schreibegelder, kleine Mobilien u. s. w. ist eine Jahres
dotation von 600 fl. ausgesetzt, welche halbjährig bezogen und ganz
jährig zu verrechnen ist. Die Verfügung über die Dotation — bei Einzel
käufen bis zu 100 fl. — steht dem Vorstande zu. Die Kosten von Amts
reisen oder Möblirungen höheren Betrages hat bisher über Ansuchen
und Nachweis des Bedürfnisses die Landschaft abgesondert getragen.
Die Amtsstunden sind täglich, Sonn- und Feiertage ausge
nommen, von 9—2 Uhr. Grundsätzlich darf das Archiv an keinem der
Werktage geschlossen sein, und sind die statutenmässig gewärten Ferien
des Vorstandes (2 Monate) und des Adjuncten (1 Monat) alternirend
zu wälen.
Die Arbeitszuweisung geschieht mittelst Wochenzetteln,
deren Abschlüsse gebucht werden, so dass der Arbeitsfortgang, so wie
die Leistungen der Einzelnen stets in Evidenz gehalten werden.