B. Griechisch. 1. Gesetzliche Bestimmungen.
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1. *Grysar C. J.: Horatii Flacci carmina selecta. Wien, Gerold.
2. *Linkerus Gust.: Q. Horatius Flaccns. Wien, Gerold.
Anlangend den gesammten grammatischen Unterricht, die Uebungsbücher
für das Unter-Gymnasium, dessgleichen die Schriftsteller-Texte, insoferne es
sich um Auswahlen handelt, ist Oesterreich vollständig, insoferne es sich um
ganze Texte handelt, überwiegend im Besitze einheimischer Lehrmittel.
Was das Bedürfniss von Handbüchern für Mythologie, alte Geographie,
Alterthümer, Stilistik, Poetik, Literaturgeschichte etc. anbelangt, so haben die
genannten Hilfswissenschaften den verwandten Hauptfächern der Art zu dienen,
dass daraus nur solche Begriffe und Anschauungen entlehnt werden, die eben
in dem Augenblicke des Unterrichtes zur Beleuchtung und richtigen Auffassung
des Lehrstoffes nöthig erscheinen, und deren gelegentliche mündliche Mittheilung
eben Aufgabe des Lehrers ist. Eine selbständige Anwendung solcher Hand
bücher, oder auch nur das Verlangen des Lehrers an die Schüler, sich daraus
regelmässig die nöthigen Hilfskenntnisse zu holen, steht im Widerspruche mit
dem Geiste der gegenwärtigen Unterrichts-Einrichtungen.
Das über den Lateinunterricht an Untergymnasien Bemerkte gilt voll
ständig auch von den Realgymnasien.
B. Griechisch.
Bericht von Director Anton Fleischmann in Hernals hei Wien.
1. Gesetzliche Bestimmungen.
Die griechische Sprache ist für alle Schüler von der III. Classe an
obligater Gegenstand.
Hur solche Schüler des Unter-Gymnasiums, welche weder in das Ober-
Gymnasium übertreten, noch sich der Pharmacie widmen wollen, können für
die III. und IV. Classe des Unter-Gymnasiums auf besonderes Ansuchen, über
welches die Lehrer-Versammlung mit Rücksicht auf die Disciplin der Schule
sich auszusprechen hat, durch den Landesschulrath vom Erlernen des Grie
chischen enthoben werden. (Org. E. S. 20, §. 19.; U. M. E. 12. März 1850.)
Lehrziel:
a) Im Unter-Gymnasium. Grammatische Kenntniss der Formenlehre des attischen
Dialektes nebst den nothwendigsten und wesentlichsten Puncten der Syntax. (Org. E.
S. 26, §. 27.)
b) Im Ober-Gymnasium. Gründliche Lectüre des Bedeutendsten aus der griechischen
Literatur, so weit es die dem Gegenstände gestattete beschränkte Zeit zulässt. (Org. E.
S. 27. §. 29.)
Lehrplan. III. Classe. Eünf Stunden wöchentlich. Regelmässige
Formenlehre mit Ausschluss der Verba in [u. Zu lernen und im Lesen wie
im Schreiben streng anzuwenden sind dabei sogleich die Accente.