1. Wiener Verlag.
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im Zeiträume von anderthalb Jahren Armenbücher im Geldwerthe von nahezu
4000 fl. unter die Schuljugend vertheilt werden konnten, und dem Schulfonde
eine Baareinnahme von 2856 fl. zugeführt wurde.
Im Jahre 1850 wurde der Verlag von Volksschulbüchern für sämmtliche
Kronländer, Böhmen ausgenommen, in Wien centralisirt, so dass die Schulbücher-
Verlagsanstalten in Ofen, Triest und Mailand im Wiener Verlage aufgingen.
Daher kommt es auch, dass der Schulbücher-Verlag Lehrtexte in allen
österreichischen Sprachen: deutsche, italienische, cechische, polnische, ruthenische,
slovenische, kroatische (bez. serbische), kirchenslavische, magyarische, rumänische,
und hebräische zu verlegen hatte, und dass im Jahre 1860 ein grossartiger
Aufschwung im Absätze gegen das Jahr 1850 (von 703.602 auf 2,213.910
Exemplare) nachgewiesen werden konnte.
In den sechziger Jahren kam der Verlag von Volksschulbüchern für
Ungarn und Siebenbürgen, wie auch für Lombardo-Venetien in Wegfall, und
wurde im Jahre 1864 in Folge Allerhöchster Entschliessung vom 14. Februar 1864
die Herausgabe der für Galizien bestimmten ruthenischen Lehrbücher auf das
Stauropigianische Institut in Lemberg übertragen. Die Folge davon war, dass
der Absatz im Jahre 1870 gegen jenen im Jahre 1860 auf 1,745.688 Exem
plare herabsank.
Vergleicht man jedoch den Volksschulbücher-Absatz des Jahres 18o0 mit
dem des Jahres 1870, so wird man gewahr, dass sich derselbe in Verlauf von zwei
Decennien unter gewöhnlichen Verhältnissen mehr als v ei doppelt hat.
Der Wiener Verlag besitzt nicht, wie es bei dem in Prag der Fall ist,
eine eigene Buchdruckerei. Die Drucklegung erfolgt auf Grund von Lieferungs
verträgen durch eine Privat-Druckerei, und in eben derselben Weise ist die
Beistellung des Druckpapiers und des Büchereinbands sichergestellt.
Die typographische Correetur der Verlags-Artikel wird von einem an-
gestellten Corrector und für jede nichtdeutsclie Sprache von eben so "siel Aus
correctoren besorgt.
Die Direction des Schulbücher-Verlags verschleisst die Bücher durch
befugte Subverschleisser, welchen die Artikel gebunden gegen halbjährig
Credit und gegen eine, nach den Entfernungen normirte Provision abgegeben
werden. Doch sind auch Bestellungen gegen Baarzahlung zulässig.
Jeder Verlags - Artikel ist auf dem Titelblatte mit dem Verlagsemblen
des k. k. Schulbücher-Verlags bezeichnet, und ist der Verkaufspreis auf dem
Blatte vorgedruckt. Jeder Verschleisser muss stets mit einem hinlänglichen
Vorrathe von Schulbüchern versehen sein, und darf selbe untei .
Yorwande zu einem höheren, als dem auf dem Titelblatte angegebenen Preise
an die Parteien verkaufen.
Ausser Gebrauch gesetzte oder ungangbar gewordene Lehrbücher können
von den befugten Verschleissern unter bestimmten Modalitäten,, d. i. gegen
andere gangbare Bücher, nie gegen Baarvergütung der Preise rennt tir