38 Verbesserungen der Volksschul-Einrichtungen 1849—1860.
zu erhalten, dass die orsteren nur in einem tlninlichst schonend bemessenen
Umfange zu Beiträgen angchalten werden sollten.
Auf die Errichtung von Pensions-Instituten für Lehrer und ihre Hinter
bliebenen wurde naohdriicklichst gedrungen, die Verbindung des Schuldienstes
mit dem Kirchendienste geregelt. Der Curs der Lehrer - Bildungsanstalten
wurde auf zwei Jahre mit bestimmtem Lehrplane ausgedehnt.
Die Abtrennung der vierten Classen von den Hauptschulen und ihre
Verwandlung in sogenannte unselbständige Unter-Realschulen (Bürgerschulen),
jedoch unter gleicher Direction, befreite die Hauptschulen von einem ihre
Aufgabe sehr beirrenden Ballaste, während andererseits die in Wien begonnene
Verwandlung von Trivialschulen in dreiclassige Pfarrhauptschulen den Weg
zur Annäherung beider Arten der eigentlichen Volksschulen bahnte. Daneben
wurde auch die Absonderung der Mädchenschulen von den Knabenschulen,
wenigstens in Wien, befürwortet.
Die neu ernannten Volksschul-Inspectoren trugen nicht wenig dazu bei,
die Reorganisirung des Unterrichts zu fördern, zumal die Verwandlung aller
Administrativ-Behörden erster Instanz in landesfürstliche Organe ihrer Thätig-
keit wesentlichen Vorschub leistete, und mit dieser zweifachen Unterstützung
trat theils eine Reihe allgemeiner Verordnungen, theils eine durchgreifende
Reorganisirung einzelner Arten der Volksschulen in das Leben. 1 )
In der ersteren Beziehung ist hervorzuheben:
a) die Herstellung sicherer Normen für die Einschulung;
h) die Eeststellung der Grundsätze für Einrichtung von Nothschulen, für
die Zulässigkeit von Bequemlichkeits - Schulen, für Excurrendo-Stationen
und Exposituren;
c) die principielle Abschaffung des halbtägigen Unterrichtes;
d) die Sicherstellung der Bezüge aller Lehr-Individuen und insbesondere die
Besserung des Verhältnisses der Gehilfen, nebst Normal-Vorschriften über
die Schulfassionen;
e) die Regelung des Eintrittes und Austrittes der Schüler;
f) die Bestimmungen über das Schulgeld und seine Einhebung;
g) die Anordnungen über die Vornahme von Privatisten-Prüfungon;
h) die Verfügungen über Handhabung des Schulzwanges und der Schul
berechtigung, welchen übrigens die rasch fortschreitende Schulverbesserung
wirksam nachhalf.
Unter den einzelnen Arten von Volksschulen bildeten allerdings die Haupt
schulen und die Bürgerschulen den Gegenstand der vorwiegendsten Aufmerk
samkeit, ohne dass jedoch desshalb die anderen bei Seite gesetzt wurden.
Den Trivialschulen wurde, wenn sie auch nicht in Pfarrhauptschulen
1) Als Volksschulreferent fungirtc bis 1857 A. Krombholz, seither der erste weltliche
Leiter des österreichischen Volkschulwcsens, A. (R. v.) Hermann.