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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

38 Verbesserungen der Volksschul-Einrichtungen 1849—1860. 
zu erhalten, dass die orsteren nur in einem tlninlichst schonend bemessenen 
Umfange zu Beiträgen angchalten werden sollten. 
Auf die Errichtung von Pensions-Instituten für Lehrer und ihre Hinter 
bliebenen wurde naohdriicklichst gedrungen, die Verbindung des Schuldienstes 
mit dem Kirchendienste geregelt. Der Curs der Lehrer - Bildungsanstalten 
wurde auf zwei Jahre mit bestimmtem Lehrplane ausgedehnt. 
Die Abtrennung der vierten Classen von den Hauptschulen und ihre 
Verwandlung in sogenannte unselbständige Unter-Realschulen (Bürgerschulen), 
jedoch unter gleicher Direction, befreite die Hauptschulen von einem ihre 
Aufgabe sehr beirrenden Ballaste, während andererseits die in Wien begonnene 
Verwandlung von Trivialschulen in dreiclassige Pfarrhauptschulen den Weg 
zur Annäherung beider Arten der eigentlichen Volksschulen bahnte. Daneben 
wurde auch die Absonderung der Mädchenschulen von den Knabenschulen, 
wenigstens in Wien, befürwortet. 
Die neu ernannten Volksschul-Inspectoren trugen nicht wenig dazu bei, 
die Reorganisirung des Unterrichts zu fördern, zumal die Verwandlung aller 
Administrativ-Behörden erster Instanz in landesfürstliche Organe ihrer Thätig- 
keit wesentlichen Vorschub leistete, und mit dieser zweifachen Unterstützung 
trat theils eine Reihe allgemeiner Verordnungen, theils eine durchgreifende 
Reorganisirung einzelner Arten der Volksschulen in das Leben. 1 ) 
In der ersteren Beziehung ist hervorzuheben: 
a) die Herstellung sicherer Normen für die Einschulung; 
h) die Eeststellung der Grundsätze für Einrichtung von Nothschulen, für 
die Zulässigkeit von Bequemlichkeits - Schulen, für Excurrendo-Stationen 
und Exposituren; 
c) die principielle Abschaffung des halbtägigen Unterrichtes; 
d) die Sicherstellung der Bezüge aller Lehr-Individuen und insbesondere die 
Besserung des Verhältnisses der Gehilfen, nebst Normal-Vorschriften über 
die Schulfassionen; 
e) die Regelung des Eintrittes und Austrittes der Schüler; 
f) die Bestimmungen über das Schulgeld und seine Einhebung; 
g) die Anordnungen über die Vornahme von Privatisten-Prüfungon; 
h) die Verfügungen über Handhabung des Schulzwanges und der Schul 
berechtigung, welchen übrigens die rasch fortschreitende Schulverbesserung 
wirksam nachhalf. 
Unter den einzelnen Arten von Volksschulen bildeten allerdings die Haupt 
schulen und die Bürgerschulen den Gegenstand der vorwiegendsten Aufmerk 
samkeit, ohne dass jedoch desshalb die anderen bei Seite gesetzt wurden. 
Den Trivialschulen wurde, wenn sie auch nicht in Pfarrhauptschulen 
1) Als Volksschulreferent fungirtc bis 1857 A. Krombholz, seither der erste weltliche 
Leiter des österreichischen Volkschulwcsens, A. (R. v.) Hermann.
	        
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