Zu jenen Räumen,
für die man im All
gemeinen auch das
Schlechteste für gut
genug hält, gehören
die Dienerzimmer. Es
ist ein trauriges Zei
chen schlechter so
zialer Begriffe und un
zureichender mensch
licher Einsicht, wenn
man in einem Hause
die Dienstleute, denen
man doch Treue und
Anhänglichkeit zum
Gesetz macht, schlecht
versorgt findet. Im
Dienstverhältnis gibt
es nach beiden Seiten □ □ Küche von Arch. Prof. Joseph Hoffmann. □ □
hin Pflichten und
Rechte und kein Teil, weder Dienstgeber noch Dienstnehmer, dürfte
dem anderen etwas schuldig bleiben. Für menschenwürdige Zustände
im Hinblick auf das Dienstpersonal zu sorgen, ist auch eine der
ersten Pflichten der Hausfrau, wenn sie nicht Recht behalten
sollte, daß sie wirklich »bezahlte Feinde« im Hause habe. Guter
Geschmack heißt hier wie überall Reinlichkeit und Zweckdienlichkeit.
Massiv eiserne Betten (Hohlräume sind immer Aufenthalt unausrottbarer
Ungeziefer), einfache Möbel aus weichem Holz in irgend einer Farbe
gestrichen, Tisch, Stuhl, Schrank und Waschgelegenheit möblieren den
Raum vollständig und können ihn zugleich recht wohnlich machen.
Wenn für das persönliche Wohl der Dienstleute in mustergiltiger Weise
gesorgt ist, ist das immer eine Ehre für die Hausfrau.
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