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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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SR. XVI. HEERESWESEN. 
in einfacher Breite erhält man eine 120 
Fuss lange Brücke für ein Glied Soldaten. 
Von 4 Wagendeichseln mit Querhölzern 
kann man noch eine im äussersten Noth- 
falle anwendbare Brückenleiter erhalten. 
Der Wagen mit Ponton und vollem 
Gepäck kann rückwärts ins Wasser gescho 
ben werden und schwimmt, wobei die Be 
dienung desselben, 8 Mann, bequem darauf 
Platz findet und die Pferde schwimmend 
daneben geführt werden können. Auf solche 
Weise kann das Ganze unter der Voraus 
setzung, dass das Wetter ruhig ist, über 
einen See gerudert werden. 
e) Sanitätswesen der schwedischen 
Armee. 
In Friedenszeiten steht die Gesundheits 
pflege sowohl der Armee als auch der Flotte 
unter der Aufsicht und Leitung des Collegi 
ums für Medizinal-Angelegenheiten (Sund- 
hets-Collegium), wo einer der 4 Mitglieder 
für alle hierher gehörenden Fragen Beferent 
ist. Alle für die Armee erforderlichen chirur 
gischen Instrumente, Verbandartikel u. s. w. 
werden angeschafft und unterhalten von einem 
unter der Aufsicht des Collegiums stehenden 
Feld-Arzt-Contor, welches zugleich für die 
hieher gehörende Ausrüstung das Depot bil 
det. Das Sanitäts-Corps der Armee besteht 
aus 1 Oberfeldarzt, 5 Feldärzten, 38 Regi 
mentsärzten, 68 Bataillonsärzten, 5 Garni- 
sons-und Festungsärzten und 47 Assistenz- 
Ärzten — im Ganzen 164 —- und bei der 
Flotte aus: 1 Oberfeldarzt, 2 Regiments 
ärzten, 4 Bataillonsärzten und 17 Assi 
stenzärzten — im Ganzen 24. 
Wird die Armee auf den Kriegsfuss 
gesetzt, so soll ein General-Feldarzt verordnet 
werden, welcher unmittelbar unter dem höch 
sten Befehlshaber steht, und dem das Sa 
nitätswesen der Armee aufgetragen ist. 
Ausserdem besteht das Personal aus: 
A. Ärzten. 
„ a ) Bei den Truppen. 
3 Arzte bei jedem Infanterie- und Ca- 
vallerie-Bataillon, 
1 Brigadenarzt und 2 Bataillonsärzte 
bei jeder Brigade, 
1 Abtheilungsarzt und 2 Bataillonsärzte 
bei jeder Abtheilung, 
4 Ärzte bei der Artillerie-Reserve, 
3 Ärzte heim Hauptquartier neben dem 
General-Feldarzt. 
Die sämmtlichen Militairärzte sind be 
ritten ausser den Unterärzten, welche auf 
den Verbandwagen fortgeschalft werden. 
Zu den Ambulancen wird wenigstens 
ein Bataillons-Arzt von jedem Bataillon 
nebst Krankenpflegemannschaft beordert; 
das Ganze unter der Aufsicht eines Bri 
gadenarztes. 
b) Bei der Krankenhäusern. 
1 Feldarzt für 3—400 Mann oder mehr. 
1 Krankenhausarzt für 100 Mann, 
1 Unterarzt für 50 Mann. 
B. Apotheker: 1 für jedes Feld-und 
stehende Krankenhaus. 
C. Krankenpflegemannschaft. 
a) Krankenpflegesoldaten (Kartuschen 
träger), welche die in der Krankenpflege 
vorgeschriebene Ausbildung gewonnen ha 
be 11 >„— 3 Mann für jedes Bataillon begleiten 
die Ärzte. 
b) Krankenträgersoldaten, 16 Mann von 
jedem Bataillon, 8 Mann, 1 Korporal von 
jeder Batterie; — ausserdem unter der Benen 
nung »Reserve - Krankenträger -Abtheilung» 
(Ambulancetruppe) 7 Mann, 1 Korporal 
für jedes Infanterie-Bataillon und 4 Mann 
für jede Schwadron oder Batterie. 
c) Krankenwärtersoldaten, hauptsäch 
lich zur Dienstverrichtung bei den Kran 
kenhäusern, 2 Procent von der Stärke der 
Armee oder des Armeecorps. 
Das zur Krankenpflege erforderliche 
Material ist: 
A. Bei den Truppen. 
a. Für das Bataillon: 1 Medicinal- 
kartusche, welche die nothwendigsten In 
strumente, Verband-Artikel und Erquickungs 
mittel enthält; 
1 Bataillons-Verbandwagen mit der In 
strumenten- und Medikamentenkiste, Ban 
dagetaschen mit Verbandartikeln für 100 
Mann, Krankenbahren, einer provisionellen 
Krankenpflege-Einrichtung für 25 Betten; 
1 Bataillons-Krankenwagen für den 
Transport Schwerverwundeter oder Kranker. 
b. Für die Brigade. 1 Reserve-Ver 
bandwagen mit einer Instrumentenausrüstung 
wie der Bataillonsverbandwagen, doch mit 
einem grösseren Vorrathe von Medicamen- 
ten und Verbandartikeln; 
1 Reserve-Krankenwagen (gleich dem 
vorhergehenden);
	        
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