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SR. XVI. HEERESWESEN.
in einfacher Breite erhält man eine 120
Fuss lange Brücke für ein Glied Soldaten.
Von 4 Wagendeichseln mit Querhölzern
kann man noch eine im äussersten Noth-
falle anwendbare Brückenleiter erhalten.
Der Wagen mit Ponton und vollem
Gepäck kann rückwärts ins Wasser gescho
ben werden und schwimmt, wobei die Be
dienung desselben, 8 Mann, bequem darauf
Platz findet und die Pferde schwimmend
daneben geführt werden können. Auf solche
Weise kann das Ganze unter der Voraus
setzung, dass das Wetter ruhig ist, über
einen See gerudert werden.
e) Sanitätswesen der schwedischen
Armee.
In Friedenszeiten steht die Gesundheits
pflege sowohl der Armee als auch der Flotte
unter der Aufsicht und Leitung des Collegi
ums für Medizinal-Angelegenheiten (Sund-
hets-Collegium), wo einer der 4 Mitglieder
für alle hierher gehörenden Fragen Beferent
ist. Alle für die Armee erforderlichen chirur
gischen Instrumente, Verbandartikel u. s. w.
werden angeschafft und unterhalten von einem
unter der Aufsicht des Collegiums stehenden
Feld-Arzt-Contor, welches zugleich für die
hieher gehörende Ausrüstung das Depot bil
det. Das Sanitäts-Corps der Armee besteht
aus 1 Oberfeldarzt, 5 Feldärzten, 38 Regi
mentsärzten, 68 Bataillonsärzten, 5 Garni-
sons-und Festungsärzten und 47 Assistenz-
Ärzten — im Ganzen 164 —- und bei der
Flotte aus: 1 Oberfeldarzt, 2 Regiments
ärzten, 4 Bataillonsärzten und 17 Assi
stenzärzten — im Ganzen 24.
Wird die Armee auf den Kriegsfuss
gesetzt, so soll ein General-Feldarzt verordnet
werden, welcher unmittelbar unter dem höch
sten Befehlshaber steht, und dem das Sa
nitätswesen der Armee aufgetragen ist.
Ausserdem besteht das Personal aus:
A. Ärzten.
„ a ) Bei den Truppen.
3 Arzte bei jedem Infanterie- und Ca-
vallerie-Bataillon,
1 Brigadenarzt und 2 Bataillonsärzte
bei jeder Brigade,
1 Abtheilungsarzt und 2 Bataillonsärzte
bei jeder Abtheilung,
4 Ärzte bei der Artillerie-Reserve,
3 Ärzte heim Hauptquartier neben dem
General-Feldarzt.
Die sämmtlichen Militairärzte sind be
ritten ausser den Unterärzten, welche auf
den Verbandwagen fortgeschalft werden.
Zu den Ambulancen wird wenigstens
ein Bataillons-Arzt von jedem Bataillon
nebst Krankenpflegemannschaft beordert;
das Ganze unter der Aufsicht eines Bri
gadenarztes.
b) Bei der Krankenhäusern.
1 Feldarzt für 3—400 Mann oder mehr.
1 Krankenhausarzt für 100 Mann,
1 Unterarzt für 50 Mann.
B. Apotheker: 1 für jedes Feld-und
stehende Krankenhaus.
C. Krankenpflegemannschaft.
a) Krankenpflegesoldaten (Kartuschen
träger), welche die in der Krankenpflege
vorgeschriebene Ausbildung gewonnen ha
be 11 >„— 3 Mann für jedes Bataillon begleiten
die Ärzte.
b) Krankenträgersoldaten, 16 Mann von
jedem Bataillon, 8 Mann, 1 Korporal von
jeder Batterie; — ausserdem unter der Benen
nung »Reserve - Krankenträger -Abtheilung»
(Ambulancetruppe) 7 Mann, 1 Korporal
für jedes Infanterie-Bataillon und 4 Mann
für jede Schwadron oder Batterie.
c) Krankenwärtersoldaten, hauptsäch
lich zur Dienstverrichtung bei den Kran
kenhäusern, 2 Procent von der Stärke der
Armee oder des Armeecorps.
Das zur Krankenpflege erforderliche
Material ist:
A. Bei den Truppen.
a. Für das Bataillon: 1 Medicinal-
kartusche, welche die nothwendigsten In
strumente, Verband-Artikel und Erquickungs
mittel enthält;
1 Bataillons-Verbandwagen mit der In
strumenten- und Medikamentenkiste, Ban
dagetaschen mit Verbandartikeln für 100
Mann, Krankenbahren, einer provisionellen
Krankenpflege-Einrichtung für 25 Betten;
1 Bataillons-Krankenwagen für den
Transport Schwerverwundeter oder Kranker.
b. Für die Brigade. 1 Reserve-Ver
bandwagen mit einer Instrumentenausrüstung
wie der Bataillonsverbandwagen, doch mit
einem grösseren Vorrathe von Medicamen-
ten und Verbandartikeln;
1 Reserve-Krankenwagen (gleich dem
vorhergehenden);