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sind entweder Schüler oder Hospitanten. Schüler sind
diejenigen, welche den ganzen Cursus in allen obligatori sehen
Lehrfächern zu vollenden gedenken; Hospitanten dagegen
die, welche dem Unterrichte in einzelnen Lehrfächern beizu
wohnen wünschen.
Die in die Unterclasse aufzunehmenden Jünglinge haben
die in einer vollständigen Unter-Realschule oder einem
Unter-Gymnasium zu erwerbenden Kenntnisse nachzuweisen.
Ein Zeugniss über die mit gutem Erfolge absolvirte
Unterrealschule, resp. Untergymnasium, oder ein diesem
Zeugnisse gleichstehender Ausweis berechtigt zum Eintritt
ohne Vorprüfung.
Schüler, welche künftig gleich in die Mittel- oder Ober-
classe aufgenommen zu werden wünschen, müssen durch ein
Examen den Anforderungen entsprechen, welche sie auf
gleichen Standpunkt mit den Schülern der betreffenden
Classe stellen.
Die Hospitanten sind von der Vorprüfung befreit, aus
genommen wenn sie in’s Comptoir aufgenommen werden.
Ueber die Disciplinarges etze der Akademie be
sagt das betreffende Statut im Anhänge das Weitere.
Am Schlüsse eines jeden Semesters werden den Zög
lingen Zeugnisse ertheilt. Dieselben präcisiren das sitt
liche Verhalten, den Fleiss und die Fortschritte des betref
fenden Schülers nach folgenden fünf Stufen :
Nr. 1. Recht gut (für Betragen: Sehr gut), Nr. 2.
gut. Nr. 3. Befriedigend. Nr. 4. Wenig befriedigend.
Nr. 5. Nicht befriedigend. Nr. 1 kann in besonderen
Fällen zu l a mit der Bedeutung „Vorzüglich“ gesteigert
werden. Ferner ist zwischen 3 und 4 noch die Mittelstufe
3/4 mit der Bedeutung „Eben genügend.“ Diese Note
ermöglicht dem betreffenden Schüler am Schlüsse des Jahres
noch das Aufsteigen in eine höhere Classe, wogegen Nr. 4.
entweder eine Reparaturprüfung in dem ungenügend bewäl
tigten Lehrgegenstande nach den Ferien oder aber das Ver
bleiben des Schülers in der früheren Classe bedingt.
Die Somestralzeuguisse sind von dem Direetor und dem
Classenprofessor gezeichnet.