Ga»,
ödTf,i,rr)arl(t3 {v.»Sl*t\b*raSjt)
..XHttfJK
l^üqftije t_a^*e^5tra_5J«.
Cf/,n ar
Offener
_5t»d ►bafjrl.
i^nk»f.jc>|t srp*ti b vr
Nibtiun4«n - 6355t
H«ju»i4» Uoflfin^tr
H a i] d z I5 -
/kadfmie
K - Verfing
<7tbäudc-
^ün^Hcrkjau^
Fi g. 4 . Die Wienzeile vom Stadtparke bis zum Getreidemarkt. Project des Regulierungsbureaus (1895).
regelmäßige Anlagen aufweisen von architektonischer Monumentalität
(ich erwähne Rom, Florenz, Nancy); verfiel im vorigen Jahrhundert die Städte
baukunst in das Schematische (wie Berlin, Karlsruhe, Mannheim u. s. w. be
weisen). Bedenkt man den Tiefstand aller künstlerischen Bestrebungen in der
ersten Hälfte unseres Jahrhunderts und berücksichtigt man anderseits den
großartigen Aufschwung, den gerade in dieser Zeit die rein technischen Wissen
schaften nahmen, so wird man es begreiflich finden, dass die zahlreichen Stadt
erweiterungen unseres Erdtheiles und die Neugründungen in Amerika fast einzig
nur nach rationalen Principien angelegt wurden, wesentlich also nur nach den
Anforderungen des Verkehres und der Hygiene. Besonders in Amerika feierte
die trostloseste Nüchternheit wahre Triumphe (man denke an die carrierten Pläne
von Philadelphia und New-York); und wenn auch bei partiellen Stadtregulierungen
künstlerische Momente mit in Betracht gezogen wurden, wie z. B. bei der ersten
Stadterweiterung hier in Wien, so konnte doch, wie Baurath Stübben vor kurzem
bemerkte, noch vor 25 Jahren in Berlin der Bebauungsplan von berufener Seite
als eine rein baupolizeiliche Maßregel erklärt werden, deren einziger Zweck sei,
gewisse Grundflächen von der Bebauung frei zu halten. Diese Auffassung hat
sich nun wesentlich erweitert; die ungeahnt rasche Ausdehnung der großen Städte
und die Entwickelung der industriellen Betriebe innerhalb ihrer Grenzen drängte
bald zu einer neuen Forderung, nämlich zur Eintheilung des Stadtrayons
Fig. 5. Der Platz vor der Karlskirche. Project des Regulierungsbureaus (1899).