.1.-
mitgearbeitet und seiner eifrigen Mitwirkung so wie auch vorzüglich des
oben erwähnten Ersten Gehilfen Enirzer verdankt es die Direction daß sie im
Stande war in so kurzer Zeit dieser Manufactur wieder jene Ausdehnung zu
geben . . 3'
Dann werden noch einmal die Tätigkeit Banholzers, Schoppers und
der Heindlin rühmend hervorgehoben und (Geld-)Belohnungen erbeten als
Anerkennung für die bisher geleisteten Dienste, „zugleich aber auch um
diesen Eifer für die Zukunft zu erhalten, und noch mehr anzuspomen,
da die so häufige Nachfrage nach Teppichwaaren hinter der die bisherige
Erzeugung bei weitem zurückbleibt, eine neue sehr bedeutende Erweiterung
dieses so nützlichen Industriezweiges erfordert . . . ."
„Bey dieser Gelegenheit", fährt der Bericht fort, „muß die gehorsamste
Fabriks Direction noch eines Mannes erwähnen, der sich mittelbar um die
Fabrick in Beziehung auf die Teppichmanufactur wesentliche Verdienste
gesaifielt hat. Schon die vorige Direction, und vorzüglich der gehorsamst
unterzeichnete Director hat sich bey Umänderung alter Desseins, und Über-
setzung derselben in die Carfa rigata dann auch in Ermanglung fremder
Muster bey Entwerfung neuer Zeichnungen besonders in jener Zeit, als die
Fabrik noch jenen eigends gebildeten Zeichner nicht besaß, an den Rath
und Professor der Manufacturzeichnungsschule an der k. k. Akademie der
vereinigt bildenden Künste Ignatz Strenzl verwendet, und derselbe hat die
ihm übertragenen Arbeiten der Fabrik jedesmal mit besonderer Bereit-
willigkeit übernommen. Vorzüglich aber hat sich derselbe durch den
Unterricht des obbesagten Banholzer um die Fabrik verdient gemacht,
in dem er denselben [dem Banholzer] auch außer den Lehrstunden der
Akademie in seinem Hause öfters besonderen Unterricht ertheilte, ohne
dafür eine Belohnung von der Fabrik weder begehrt, noch angenorTien
zu haben, obwohl die Direction ihm dieselbe schuldig zu sein glaubte,
und sie ihm also angebothen hatte . . . ."
Es wird daher vorgeschlagen, daß man Strenzl eine Belohnung, aber
nicht in Geld, sondern in einem Erzeugnis der Teppichmanufaktur (im Werte
von ungefähr 120 bis I 50 H.) nach seiner Wahl übergebe.
Der hier wiederholt erwähnte Jakob Feßl wird in einem Gutachten
der Hofkammerl: als „der Stifter ihres (der Fabrik) auserlesenden Erzeug-
nisses, nemlich der Teppichmacherey" bezeichnet, und es heißt weiter von
ihm, er „hat sie zu dem Grade der Vollkommenheit gehoben, auf welchem
sie nun stehet". F eßl erhielt denn auch mit der Allerhöchsten Entschließung
vom 31. Juni 1820 eine goldene Ehrenmedaille." Im Jahre 182g trat er dann
wegen Kränklichkeit zurück. l"
" Nr. 28g vom Juli 1820.
S" Die „mittlere goldene Ehrenmedaille samt Öhrl am Band" siehe Nr. 28g und 473 vom Juli 1820.
Nach Nr. 28g vom Juli 1820 hat er vor 23 Jahren nach vorgelegten Mustern von Niederländer Teppichen
die Stühle eingerichtet. Dann hat er aber auch stets Verbesserungen durchgeführt und alle fremden Erfindungen
benützt.
"i" Siehe Gesuch seines Nachfolgers Helm in Nr. 11g vom April 1840.