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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1892 / 4)

den religiösen Charakter. i Die vielberufene Symbolik der Bauform ent- 
scheidet deshalb nicht, weil sie in den verschiedenen Stilperioden eine 
wechselnde gewesen. Am längsten hat sich die Symbolik der Basilika 
noch im Worte nKirchenschiffu erhalten und könnte mehr als irgend 
eine andere, die Kreuzform des Grundrisses nicht ausgenommen, autori- 
tatives Ansehen aus den v-apostolischen Constitutionene schöpfen. Doch ver- 
bietet es die gegenwärtige liturgische Praxis, den Bischofsthron in der 
Hauptachse der Kirche hinter dem Hauptaltare erhöht, wie einst am Platze 
eines Steuermannes, und zu beiden Seiten die Plätze der Diacone anzu- 
bringen, welche, in die bequemere Dalmatik gekleidet, den Matrosen ver- 
glichen wurden. Noch weniger kirchlich maßgebend ist jede andere 
Symbolik. Will man in der Gothik das "versteinerte Sursum cordalw 
sehen oder im Kreisrund von Bogen, Gewölbe und besonders einer 
Kuppel die Unendlichkeit oder das Himmelsgewölbe angedeutet finden, 
oder in einzelnen Bautheilen Paradies, Altes und Neues Testament, Licht- 
reich und Schattenreich sehen, so sind das subjective Anschauungen, 
vielleicht geistreich durchgeführt, aber offiziellen kirchlichen Charakter 
dürfen sie nicht in Anspruch nehmen. Daher ist definitiv nicht nur für 
die Architektur, sondern auch für das davon abhängige Kunstgewerbe 
in der Stilwahl die vollste Freiheit gewahrt und eher wäre es unkatholisch, 
wenn sich Jemand gegen irgend einen der historischen Stile principiell 
ablehnend verhalten würde. ' 
Damit ist aber nicht gesagt, dass jede Benützungsart eines Stiles 
auch schon die richtige ist. Künstlerisch wird die Arbeit sein, wenn sie 
nichLnur einem historischen Stile äußerlich angehört, sondern wenn sie 
auch in sich selbst Stil hat, wenn sie wirklich das Gepräge der geistigen 
Verarbeitung und darum den Stempel einheitlicher Schöpfung trägt. 
Kirchlich arbeitet der Architekt, wenn sein Werk vor Allem der unge- 
hemmten Entwickelung des Gottesdienstes und der Theilnahme am heiligen 
Opfer wie van der Predigt bei möglichster Kunstentfaliung angemessen 
dient. Es ist daher der Altar, dasßentrum des Interesses in seiner übrigens 
vorgeschriebenen Erhöhung und auch sonstigen Detailvorschriften ent- 
sprechend optisch günstig und die Kanzel akustisch richtig anzubringen. 
Selbst ein Centralbau könnte, wenn er diesen beiden Grundforderungen 
genügt, nicht verworfen werden. Ebenso ist für Sculptur und Malerei 
kein bestimmter Stil mit den archäologisch richtigen Formen und Unformen 
desselben von der Kirche gewünscht; also nicht in romanischen Zeichen- 
fehlern oder gothischen Verrenkungen, nicht im Goldgrunde oder schon 
dem Heiligenscheine allein liegt das vKirchlicbe-t - sondern in der tief- 
religiösen Auffassung des Inhaltes und in einer Formensprache, welche 
die Schöpferidee und Gottebenbildlichkeit der Formen den Störungen des 
Zufalles gegenüber betont. Eine Vorschrift (von Papst Urban Vlll., 15. März 
1642) sagt: non inordinata nec insolita, nichts Ungeorclnetes noch Außen, 
gewöhnliches, sondern was fromme Verehrung erzeugen kann, möge dar-
	        
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