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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 91)

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werth sind die schönen Resultate, welche der Frauenerwerbverein von 
Wien und Prag, das Liebig'sche Asyl zu Reichenberg, der Kindergarten 
des Frauenvereines zu Graz wie die landschaftliche Zeichenschule eben- 
daselbst, die Klöppelschule zu Riez in Tirol wie eine Anzahl von Kloster- 
schulen liefern. Die Berichte der Landesschulbehörden, zu deren Er- 
stattung das Unterrichtsministerium aufgefordert, dürften eine interessante 
Ergänzung bieten. 
Die zweite Abtheilung umfasst: die weibliche Hausindustrie, worunter 
jene volksthümlichen Hausarbeiten zu verstehen, welche nicht in grossen 
Fahrikslocalen und für den Weltmarkt, sondern von dem Einzelindividuum 
im eigenen Hause gefertigt werden und einen nationalen Typus an sich 
tragen, wie z. B. die Webe- und Stickarbeit der rumänischen Weiber in 
der Bukowina und einem Theile von Galizien, die weiblichen Handarbeiten 
in der ehemaligen Militärgrenze von Slavonien und Croatien und die 
Strohllechtarbeiten der Weiber in Pirano und lstrien. Diese kleine, nur 
16 Nummern enthaltende Abtheilung ist von besonderem culturhistorischen 
Interesse. 
Die dritte Abtheilung ist die umfassendste, sie zerfällt wieder in drei 
Unterabtheilungen. 
I. Die Ausstellung der Frauenarbeit als Lohnarbeit in der gewerb- 
lichen Industrie. Dieselbe wird ein Bild des volkswirthschaftlichen Antheils 
liefern, den das weibliche Geschlecht an den Erzeugnissen der Fabriks- 
industrie nimmt und die Bedeutung desselben feststellen. In diese Kate- 
gorie gehüren alle Fabriksproductionen, bei denen Frauen verwendet 
werden, als: Blumenfabrication, Weiss- und Buntstickerei, Klöppelei, 
Weberei, Papierfabrication u. s. f. Durch den Nachweis der Betheiligung 
der Frauen an den verschiedenen in Oesterreich betriebenen Industrie- 
zweigen, der Zahl der verwendeten Arbeiterinnen, ihres Lohnerwerbes 
und so viel thunlich auch der jeweiligen Altersstufen derselben - wird 
ein werthvolles statistisches Materiale geliefert, das für die künftige Re- 
gelung industrieller Frauenthätigkeit als Basis dienen kann. Einer Enquete 
ist es vorbehalten, diese Daten zu einem übersichtlichen, klaren Bilde zu 
gestalten. Arbeitsproben und, wo es thunlich, die graphische Darstellung 
der verschiedenen Arbeitsprocesse werden dasselbe eben am deutlichsten 
ausprägen. 
Die zweite Unterabtheilung umfasst die Arbeit von Dilettantinnen; 
in diese Reihe gehören alle Arten von Frauenarbeiten, gleichgiltig, ob die 
Frauen den vornehmen oder den niederen Ständen angehören, sobald ein- 
zelne Arbeiten aus Liebhaberei, nicht ausschliesslich des Erwerbes willen, 
gemacht werden. Die Betheiligung für dieselbe ist eine ungeheure und 
somit in Berücksichtigung des Raumes die sorgfältige Sichtung durch eine 
sachverständige Jury bedingt. Wie zahlreich einzelne Arbeiten darunter 
vertreten sind, mögen einige Beispiele illustriren: so sind Spitzen und 
Guipure-Arbeiten durch 52 Nummern, Messgewänder mit acht vertreten,
	        
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