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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1869 / 51)

3; Die Kirche zu S. Geed (Aisne) aus dem 12 Jahrhundert und zwei Hänser aus 
dem 15. Jahrhundert zu Stores, aufgenommen von Herrn Charbonnier. 
4. Der dritte römische Triumphbogen aus der Zeit Hadriads zu Orange, aufgenuru- 
men von den Herren Briere und Desmarest. 
5. S. Emilion, eine kleine Stadt im Bordelais; Ueberreete aus verschiedenen Epo- 
hen, aufgenommen von Herrn Gremailly. 
6. Mont S. Michel en mer, Abtei, gegründet im 8. Jahrhundert, wieder erbaut zwi- 
schen 1203 bis 1260, eine der interessantesten Bauten Frankreichs. Von den Herren Sous 
vestre und Gautier sind aufgenommen das Rez-de-chsussee, zwei Befectorieu, der 1. Stock 
des Dormitoriums und der Rittersaal. 
7. Die Abtei von Longpont (Aisne), Ruine aus dem 13. Jahrh., aufgenommen von 
Herrn Degand. 
8. Das päpstliche Palais zu Avignon, begonnen im Jahre 1838 von Bencdict XIL, 
vollendet in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts. Als Architekt wird Pierre Obrier genannt, 
die Malereien werden dem Giotto und Bimone Memmi zugeschrieben. Die Aufnahmen 
sind von den EH. Chatrousse und Clet. 
9. Das Schluss von Josselin in der Bretagne aus dem 16. Jshrln, aufgenommen von 
den HH. Lagosse und Henry. ' ' 
10. Das Schloss zu Tourlaville, Wohnhaus der Familie Tocqueville bei Cherbourg, 
aufgenommen von Herrn Malencon. 
11. Die Kirche zu Eunerat aus dem 11. und 13. Jahrhundert, aufgenommen von 
Herrn Briere. 
Die ausserordeutlich grosse Anzahl von eingesendeten Arbeiten kann bei den sehr 
beschränkten Räumlichkeiten des Museums nur partieuweise ausgestellt werden. 
Das Museum verdankt diese Ausstellung, der auch gedruckte französische Schul- 
progranime beiliegen, dem Conseil der Schule, Herrn Trelat, Director derselben, und 
der freundlichen Vermittlung des Herrn l-Iofraths Baron Schwarz-Senborn. 
(l-Lin Institut für kunstgewerbliehen Unterricht in Württemberg) ist am 
I. November d. J. in Stuttgart eröiinet werden. Das Institut, welches dazu bestimmt ist, 
den an mehreren Anstalten des Landes bereits vertretenen kunstgewerblichen Unterricht 
einheitlich zu urganisireu und zu einer höheren Stufe der Ausbildung zu bringen, ist pro- 
visorisch mit der pelytechnischen Schule in Stuttgart verbunden und steht unter Leitung 
des Prof. W. Bäumer, des bekannten Herausgebers der „Gewsrbehallett. Der Unterricht 
gliedert sich nach drei Abtheilungen, in denen Architectur, Bildhauerei und Malerei, theila 
in Vorträgen, hauptsächlich aber in praktischen, bis zu selbständigen Compositionen sich 
erstreckenden Uebungm gelehrt werden, und ist auf dreijährige Dauer berechnet. - Im 
Gegensatze zu anderen, durch Privatmittel begründeten und durch Private geleiteten An- 
stalten ähnlichen Zweckes, die in vollkommener Lernfreiheit Jedem geöhet sind, ist die- 
ses vom Staate errichtete Institut eine geschlossene Schule, die besondere Aufnahmebedin- 
gungen stellt (zweijährige erfolgreiche praktische Thätigkeit in einem Industriezweige, 
ausreichende künstlerische Befähigung und Vorbildung) und Abgangszeuguisse ertheilt. 
- Der Erfolg wird lehren, welcher von beiden Wegen den Vorzug verdient. - Uebrigens 
ist der Stuttgarter Anstalt die unentbehrliche Verbindung mit dem praktischen Leben da- 
durch geöifnet, dass die Uebernnhme von Bestellungen auf Entwürfe kunstgewerblicher 
Art beabsichtigt wird. 
(lhchschule für Färberei etc.) Die Eigenthiimer einer Teppich- und Gobelinsv 
fabrik in Paris hatten der österreichischen Regierung ein Project zur Errichtung einer 
Gcbelinsmanufaetur in Wien, verbunden mit einer Schule für Luxusstickerei und Färberei, 
vorgelegt, welches von der n. ö. Statthalterei der Handels- und Gewerbekammer zur Be- 
gutachtung übermittelt wurde. 
Die zweite Section, welcher dieser Gegenstand zur Berichterstattung übergeben 
wurde, stimmte einem Referate des Herrn Kammerrathes Isbary bei, welches lautet, 
wie folgt: 
Die Errichtung einer derartigen Musterfabrik, verbunden mit Schulen für Stickerei 
und Färberei, wäre gewiss nur im Interesse der österreichischen Industrie zu wünschen, 
denn sie wurde unstreitig zur Hebung der hieven berührten Kunstgewerbe wesentlich bei- 
tragen und bei tüchtiger Leitung Vcrziigliches leisten. Der Ertheilung einer Concession 
stünde auch gesetzlich nichts im Wege, wenn die Unternehmer die Anstalt aus ihren eige- 
nen Mitteln und auf ihr eigenes Risico gründen wollten. 
Dies liegt jedoch nicht in der Absicht der Gesuchateller, sie verlangen vielmehr 
ausgiebige Unterstützung von Seite der Staatsverivaltung, und zwar:
	        
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