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in der Türkei verkauft worden zu sein, innerhalb des Zeitraumes
von 6 Monaten wieder ausgeführt würde, dieselbe als Durchfuhr-
waare zu betrachten wäre, und die Zollverwaltung somit die
Differenz zwischen dem 8percentigen Einfuhrzölle und dem jetzt
lpercentigen Durchfuhrzölle zurückzustellen hätte. (An der
bosnischen Grenze beträgt der Einfuhrzoll blos 6 Percent und
eben dort ist die Einfuhr von Salz gegen eine 20percentige
Monopols-Taxe gestattet.)
Bezüglich der Monopols-Artikel wurde stipulirt, dass die
fremden Unterfhanen, welche Salz und Tabak zum Verbrauche
in der Türkei kaufen und verkaufen, denselben Reglements und
Abgaben, wie die meistbegünstigten unter den türkischen Unter-
thanen, welche sich dem Handel mit diesen zwei Artikeln widmen,
unterliegen. Im Zusammenhänge mit dieser Bestimmung hat die
Pforte mehrere Reglements ausgearbeitet, welche die Strafen fin
den Schmuggel bei Einfuhr dieser Artikel festsetzen, und zwar
ausser der Confiscirung des geschmuggelten Quantums noch
bedeutende Geldstrafen. Gleichzeitig wurden Verordnungen
über die Abgaben und Zölle erlassen, welchen der Handel mit
diesen Artikeln im Innern unterworfen wird. Der innere Zoll
ist ein so hoher, dass er, ohne den Schmuggel, die Tabakcultur
fast ersticken würde. Ausser diesen hohen Zollgebühren ist
eine bedeutende Steuer für den Erlaubnissschein zu entrichten,
welchen die Tabakhändler einlösen müssen, wenn sie denTaback
im Detail verkaufen wollen.
Was die Ausfuhr dieses Artikels anbelangt, so wurde im
Jahre 1863 von der h. Pforte im Vereine mit den fremden Ge
sandtschaften ein Reglement ausgearbeitet, welches dieselbe
regeln sollte. Als Grundsatz galt in demselben, dass die frem
den Unterthanen den Tabak überall frei ankaufen und bis zur
Ausfuhrstation transportiren dürften, wogegen eine gewisse Zeit
nach der Ausfuhr, durch ein Certificat der ausländischen Behör
den, nachgewiesen werden musste, dass der Tabak wirklich im
Auslande angekommen ist, Dieses Reglement stellte sich in der
Praxis als sehr unpassend heraus. In Folge dessen war die
Pforte, im Jahre 1871, eben mit der Umarbeitung dieses Regle
ments beschäftigt, als die Idee, eine förmliche Regie einzuführen,
der ganzen Frage eine andere Richtung gab. Theils in Folge