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Internationale Sammler-Zeitung.
Nr. 24
betonen - den konzessionierten Händler. Er
muß 10 Tage vor dem Verkaufe eines Wertobjektes
die Anzeige an die k. k. Zentralkommission für Kunst und
historische Denkmale in Wien erstatten, die sich inner
halb dieser Frist entscheiden soll, ob sie den Gegenstand
erwirbt oder nicht. Nun schätzt niemand wohl mehr die
verdienstliche Tätigkeit, die diese aus hervorragenden
Fachmännern zusammengesetzte Korporation entfaltet,
als wir, leider wissen wir aber auch, wie unzulänglich
die finanziellen Mittel sind, über die die Kommission ver
fügt. Welchen Nutzen soll sie nun aus der Anzeigepflicht
ziehen? Man wird den Herren nur das Herz schwer ma
chen, mehr nicht, dem Händler aber wird in der Regel das
Geschäft verdorben sein. Denn wie selten wird sich ein
Fremder, der auf der Durchreise hier etwas kaufen will,
dazu verstehen, zehn Tage auf einen Gegenstand zu
warten, den er in einem anderen, mit einer solchen Ver
ordnung nicht gesegneten Lande auf der Stelle haben
kann.
Sollen wir offen sein, so denken wir uns die Sache
in der Praxis allerdings etwas anders. Wir glauben, der
Händler wird in der Regel nicht erst abwarten, bis sich
der Käufer wirklich meldet: um freie Hand zu haben,
wird er sofort beim Ankauf eines Objektes an die Zen
tralkommission herantreten und ihr sagen: »Ich habe
einen Käufer für den Gegenstand, er bietet so und so viel,
ich verlange das und das, gibst du den Betrag dafür, so
gehört er dir.« Die Herren von der Zentralkommission
werden gewiß alle Hebel in Bewegung setzen, um das
Geld für den Gegenstand aufzutreiben, aber wie selten
wird der gute Wille sich lohnen. Und wenn der Verkauf
an der zu hohen Forderung des Händlers scheitert, was
dann? Der Händler hat das Seine getan und kann
nun den Gegenstand verkaufen an wen und wohin er
will, auch ins Ausland, und das sollte durch die Ver
ordnung doch in erster Linie verhindert werden.
Wir wollen uns diesmal an diesen Beispielen ge
nügen lassen, um die Unhaltbarkeit der geplanten Maß
nahmen darzutun. Aber noch hat die Verordnung die
Amtsräume des Handelsministers nicht verlassen, noch
ist es, will man nicht, was wohl das Klügste wäre, ganz
auf sie verzichten, Zeit, jene Bestimmungen daraus zu
eliminieren, die den Antiquitätenhandel in Oesterreich
aufs schwerste schädigen würden, ohne irgend einen
praktischen Wert zu haben. Einen Griff ins Leere zu tun,
das sollte man denn doch vermeiden.
Der japanische Farbenholzschnitt.
Eigenschaften des alten Holzschnittes und seine Fälschungen, Kopien, Nach- und Neudrucke.
Von Karl Mienzil, k. u. k. Oberst d. R. (Wien).
(Schluß.) *
Die Beurteilung der Farbe n ist das sicherste und
wichtigste Mittel zur Erkennung einer Fälschung. Ueber
dieselben wäre zu bemerken, daß sie bei Fälschungen,
wenn sie nicht äußerst geschickt hergestellt wurden,
nicht die feine Harmonie der alten Blätter zeigen; dies
tritt auch zuweilen bei späteren Drucken hervor. Es
fehlt ihnen allen der Einklang in den Farben, der den
Kunstsinnigen bei den alten Drucken so ungemein be
friedigt, ja entzückt. Die Farben solcher neueren Blätter
erscheinen mehr oder weniger derb aufgetragen, sie sind
stumpfer im Ton und häufig grell in der Farbe. Es fehlt
ihnen auch der eigentümliche matte Glanz und die
Transparenz der Farben, die die alten Blätter zeigen.
Die Anilinfarben erschienen im Jahre 1866 auf dem
europäischen Markte und dürften vor den Sechziger
jahren in Japan kaum in Verwendung gelangt sein; in
folgedessen ist jedes Blatt eines Künstlers, der vor dieser
Zeit gewirkt hat, und welches Anilinfarben zeigt, ein
späterer Druck, ein Neudruck oder eine Fälschung.
Anilinfarben sind nicht lichtbeständig und verändern da
her ihre Farbe, was bei der Beurteilung der Blätter auch
berücksichtigt werden muß. So wird zum Beispiel Anilin-
violett an der Sonne mit der Zeit grau, Karmin geht ins
Braune über und viele Farben verschwinden zum Schluß
fast gänzlich. Eine von der Sonne ausgesogene Anilin
farbe ist oft schwer als solche zu erkennen. Aber auch
die alten echten Farben verändern ihren Ton, einige
oxydieren. So finden wir alte Biätter, auf denen das sonst
so beständige Indigo ins Gelbliche verblaßte. Auch die
Rosafarbe wird gelb, und zwar wird dieses Gelb so licht,
daß es kaum bemerkbar ist, besonders dann, wenn das
Blatt stark gebräunt ist. Diese Veränderungen treten
4 Siehe Nr. 23 der »Internationalen Sammler-Zeitung«.
naturgemäß zuerst an der Oberfläche des Papieres auf.
Die von dem Papiere aufgesogene Farbe leuchtet daher
im Innern zumeist noch hindurch, wenn sie auch auf der
Oberfläche sich gänzlich verändert hat, sobald man das
Blatt gegen das Licht hält. Ebenso treten die Farben mehr
oder weniger hervor, wenn man das Blatt befeuchtet, um
wieder beim Trockenwerden desselben zu verschwinden.
Alte Blätter, die diese Eigenschaften in der Farbe zeigen,
sind wohl zumeist echt. Die Farben, denen Bleiweiß zu
gesetzt wurde, um sie undurchsichtiger zu machen,
oxydieren leicht; es sind dies zumeist Weiß, Grau, Rosa
und Zinnober. Das Oxydieren ist aber nicht immer das
Zeichen des Alters; es gibt auch ganz neue Blätter mit
künstlich oxydierten Farben, ja manche Künstler rechnen
mit diesem Efiekt des Oxydierens, so S h u n s h o bei
seinen Schauspielerdarstellungen. Dagegen oxydieren
diese Farben nicht, wenn statt Bleiweiß Kalk zur
Mischung genommen wurde. So gibt es Blätter von
K o r i u s a i, dessen Rot oxydiert ist, und solche, die in
leuchtenden Farben sich zeigen; zum Beispiel das Rot,
das er in seinem schönen erotischen Kissenbuche »Sikido
torikuni«, das heißt, der Liebesweg, anwandte.
Bei dieser Gelegenheit will ich auch erwähnen, daß
das Rot bei den alten Abdrücken von K i t a o Masa-
nobus großen Joshiwarabildern (Katalog Hayashi
Nr. 507) nicht oxydiert. Bei den späteren Abdrücken oder
Kopien erscheint dieses Rot in dunklerer Färbung und
oxydiert. Daher kommt es, daß Sammler gerade diese
Nachdrucke für alte, dagegen die nicht oxydierten Blätter
für neuere Drucke halten. Jedenfalls muß der Sammler
viel gesehen haben, um die alten echten Farben von den
neueren zu unterscheiden.
Wir finden auch zuweilen dieselben Blätter mit ver
schiedenen Farben vor; trotzdem können beide gute,