Nr. 12 INTERNATIONALE SAMMLER-ZEITUNG Seite 9
Von den Farbstichen erzielten:
227 Thomas Stothart, The French Conscript 150
229 F. IWheatley, The Schoolmistress 200
Au® der Verlassenschaft der Frau Theresia Brüll-
N e ud a brachten:
Gemälde und Aquarelle etc.
230 A m e r 1 i n g, Armenischer Pfeifenhändler, 114:93 cm 620
231 Ders., Junges Mädchen, 54.5:45 cm ........ 420
237 Fr. Gauermann, Kühe, Kuh und Kalb 170
238 Kt i e hu b e r, Landschaft mit Bauernhaus, 20:27 cm . 130
239 Andrea® L a c h, iStilleben mit Rosen, Kornblumen und
umgefallener Krug, 38.5:47.5 cm 220
240 Sigm. LA llem and, Szene aus dem Franzosenkrieg,
37.5:50 cm 130
241 Ders., Nach der Schlacht, 30:42 cm 160
242 Munsch, Schloßhof in der Fürstenburg bei Mahr
in Tirol, 94:74 cm 150
243 Gust. Ranzoni, Almabtrieb, 56:88 cm 200
247 A, Voigt, Zwei Strandlandschaften aus der Nor
mandie, 27:41.5 cm ' 100
248 Wut,ky, Flußlandschaft, 114:147 cm 550
Aus anderem Wiener Besitz:
Oelgemälde alter und neuer Meister:
253 Anonym, 19. J., 'Bauerndirndl, 28:23 cm 100
263 Drochsloot zugeschr. 250
266 Camilla Friedländer, Stüleben, 27:22 cm .... 160
,267 Friedr., Friedländer, Bauernmädchen bietet ihrer
'kleinen Schwester einen Apfel an, 45.5:33.5 cm . . . 140
270 Jak, Gau ermann, Bergbesteigung, 36:27 cm . . 170
273 Joh. Hamza, Der Bibliothekar, 18:13 cm 500
275 Hasemann, Der Liebesbrief, 50:40: cm 450
277 Joseph Adalb, Hel lieh, Madonna mit Kind, 75:61 . 110
279 Tfaeod. v, Hörmann, Morgen an der Seine, 27:35 cm 100
281 Holland,, 18. J., Vielfigürige Dorfszene, 36:46 cm . . . 200
283 Rud. Huber, Ungar. Bauer mit 2 pflügenden Ochsen,
62:77 cm 170
287 Jos. Jost, Stilleben mit Rosen. 52:54.5 cm .... 110
289 Jos. Kinzel, (Bauer mit Weinglas, 42:21 cm .... 120
292 Josef Lauer, iBlumenstillehen, 31:26 cm 100
297 Karl Merode, Frau Sopherl vom Naschmarkt,
22:16 cm 240
298 Giuseppe de iNittis, Winterlandschaft, 9:18 cm . . 400
307 Rud. Ribarz, Motiv von Cayeuse s. Mer, 28.5:40 cm 300
318 S i n d i n g, Sommerlandschaft mit Kühen, 38:50 cm . 250
319 M. Stifter, Weintrinkender ital. Bauer, 41:32 cm. 130
320 Abraham Teniers, Affenszene, 25:32 cm .... 300
323 Otto v. Thoren, Kühe auf der Weide, 37:41 cm . . 320
324 Ders., Wagen mit 2 Pferden, 92,5:73 cm 150
326 Ders., Heuwagen mit Ochsengespann, 40:58 cm . . . 200
Aquarelle, Miniaturen usw.
330 Franz Alt, Königl. Schloß in Turin, 1.6:21 cm . . . 140
331 Rud. v. Alt, Erste Gattin des Künstlers, 8.5:7 cm . . 110
340 Franz E y b 1, Junge Dame, 26.5:19 cm 200
342 Fendi, Klostergang mit Ministrant, 10:14 cm ... . 100
347 Alois Greil, General Laudon, 38:51 cm 120
349 Ant, Hähnisch, Junge Dame, 27:22 cm 140
369 W’igand, Rennen am 20. May auf der Simmeringer
Hayde bey Wien, 12:18 cm 160
372a Unbekannt 18, J,, Kaiserin Maria Theresia, 2.8:3.3 cm 110
420 Konvolut von 6 Radierungen 120
Verschiedenes.
446 Silbernes Besteck für 12 Personen, ca. 10.948 g
{Fa. Schwarz-Steiner) 1400
505—509 Empire-Möbel 340
Die neuen deutschen Versteigerungsvorschriften.
Das deutsche Reichsgesetzblatt vom 6. Novem
ber v. J. veröffentlicht die neuen Versteigerungsvor
schriften. Wir teilen nachstehend die Bestimmungen
mit, die für Sammler und Kunstliebhaber von Inter
esse sind.
Bekanntmachung, Benachrichtigung and Aushänge'
§ 47. (1) Die Versteigerer haben die Versteigerung nach
dem Eingang der Genehmigung ortsüblich in dem von der
Aufsichtsbehörde (§ 8) gebilligten Wortlaute (§ 45, Abs. 2) be
kanntzumachen.
i(2) Die Bekanntmachung muß enthalten: 1. den Anlaß
der Versteigerung, 2. die allgemeine Bezeichnung der zur Ver
steigerung bestimmten Sachen, 3. Ort und Zeit, a) für die Be
sichtigung der Sachen, b) der Versteigerung, 4. die Angabe,
oh es sich um eine freiwillige Versteigerung handelt, 5. den
Namen mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen des Ver
steigerers und 6. die Angabe darüber, wo der Geschäftsraum
des Versteigerers sich befindet,
§ 48, Die Versteigerer haben den Auftraggeber von Zeit
und Ort der Versteigerung rechtzeitig zu benachrichtigen, wenn
in den Auftragsbedingungen (§ 40) nichts anderes vereinbart
ist.. ' . ,
§ 49. Die Versteigerer haben in den Raumen, in denen
die Sachen besichtigt und versteigert werden, an einer in. die
Augen fallenden Stelle anzubringen: 1. ein Druckstück der
Versteigerervorschriften, 2. Name, Wohnort und. Wohnung des
Versteigerers, 3. die Liste der zu versteigernden Sachen [§ 38,
Abs, 2) oder die Angabe, wo diese in dem Raum zur Einsicht
.ausliegt und 4. die Versteigerungsbedingungen (§ 41).
Besichtigung
§ 50 (1) Die zur Versteigerung bestimmten Sachen müs
sen mindestens während zweier Stunden besichtigt werden
können) ^ Versteigerer haben Personen, die gewerbsmäßig
das Bieten für andere übernehmen oder sich dazu anbieten,
von der Besichtigung auszuschließen.
Verzeichnisse (Kataloge)
§ 51. (1) ln Verzeichnissen von zu versteigernden Sachen,
die vor der Versteigerung an andere Personen verwendet wer
den sollen (Kataloge), sind vor der Aufzählung der einzelnen
Sachen je auf einem besonderen Blatte anzugeben: 1. -die ver-
steigerungsbedinguftgeh (§ 41), 2. die Namen sämtlicher Be
sitzer unter laufenden Nummern und nach Buchstaben ge
ordnet, oder auf -Verlangen der ..Auftraggeber für seinen Namen
ein Deckwort oder ein Buchstabe.
(2) Wenn das Verzeichnis nicht nach Besitzern geordnet
aufgestellt ist, so ist bei jeder Sache die Nummer des Be
sitzers hinzuzufügen.
§ 52, Die Versteigerer haben der Aufsichtsbehörde (§ 8)
und den zuständigen gesetzlichen Berufsvertretungen ein Ver
zeichnis sofort nach der Fertigstellung' einzureichen,
Die Versteigerung selbst
1. Allgemeines
§ 53. (1) Die zur Versteigerung bestimmten Sachen sind
vor dem Beginne der Versteigerung in den Versteigerungsraum
zu bringen, bei einer Versteigerung im Freien auf das Grund
stück, wo die Versteigerung stattfindet.
(2) Während der .Versteigerung dürfen sich andere
Sachen nicht in dem Versteigerungsraum oder in mit ihm
zusammenhängenden Räumen befinden oder in sie gebracht
werden. Die Aufsichtsbehörden (§ 8) können Ausnahmen
hiervon zulassen.
§ 54. Die Versteigerer haben vor der Versteigerung die
zu versteigernden Sachen mit der Liste (§ 38, Abs, 2) zu ver
gleichen und etwa fehlende oder beschädigte (Sachen am
Schlüsse der nach § 49, Ziffer 3 ausgelegten Liste zu ver
merken.
§ 55. fl) Die Versteigerer dürfen nicht zulassen, daß
Während der Versteigerung geistige Getränke unent
geltlich verabfolgt werden, und haben den Mißbrauch
geistiger Getränke zu verhindern. Betrunkene Personen sind
aus dem Versteigerungsraume zu verweisen.
(2) Die Versteigerer können nötigenfalls mit polizeilicher
Hilfe Verstöße gegen Abs, 1, Satz 1 verhindern und betrunkene
Personen aus den Versteigerungsräumen entfernen lassen.
§ 56. Die Versteigerer dürfen durch Aufstellung von Per
sonen, die nur zum Scheine mitbieten, nicht zum
Ueberbieten verleiten.
2. Leitung
§ 58. (1) Die Versteigerer haben die Versteigerung per
sönlich zu leTen, Die Aufsichtsbehörde (§ 8) kann auf Antrag
des Versteigerer® aus besonderen Gründen genehmigen, daß
ein Angestellter oder ein anderer Versteigerer die Versteige
rung leitet.
(2) Die Versteigerer haben die Versteigerung zu unter
brechen oder abzubrechen, wenn sie wissen oder den Um
ständen nach annehmen, müssen, daß 1. Personen Verabredun
gen getroffen haben, nach denen andere vom Mitbieten oder
Weiterbieten abgehalten werden sollen, 2. Sachen durch vor
geschobene Personen ersteigert werden sollen, um von den Be
teiligten sodann zu gemeinsamen Vorteilen -veräußert oder
unter ihnen verteilt zu werden, oder 3. Personen mitbiäten,