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Dann folgten:
ieran reihten sich die Ernennungen für
den Aufsichtsrath und den Lehr
körper. Als Mitglieder des ersteren
waren die noch heute fungirenden (Seite
71) bezeichnet; ebenso sind die Profes
soren der Schule seit deren Gründung
an derselben thätig. Zum Director für
die Schuljahre 1868/69 und 1869/70
wurde Professor Josef Storck ernannt.
Lehrplan und Studienordnung.
A. Allgemeine Bestimmungen.
§• '•
Die Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterreichischen Museums für Kunst
und Industrie hat nach den Statuten die Erziehung kunstgebildeter Kräfte für
die Bedürfnisse der Kunstindustrie zur Aufgabe. Es bilden daher jene Zweige
der Kunst, welche die Vorbedingungen eines künstlerischen Schaffens auf dem
Gebiete der Industrie sind, die Hauptgegenstände des Unterrichtes und bedingen
die Gliederung der Anstalt.
Diese Zweige sind die Baukunst in ihrer Anwendung auf die Aus
schmückung der Gebäude, die Bildhauerei, das Zeichnen und Malen in ihrer
Beziehung und Anwendung auf die Erfordernisse der Kunstgewerbe.
§. 2.
Die Kunstgewerbeschule zerfällt demnach:
a) in vier Fachschulen:
für die Baukunst in der oben angeführten Begrenzung,
für die Bildhauerei,
für das ornamentale und
für das figurale Zeichnen und Malen in ihrer Beziehung auf Kunst
gewerbe;
b) in eine Vorbereitungsschule für die noch nicht hinlänglich gebildeten
Candidaten der Fachschulen.