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Volltext: Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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Dann folgten: 
ieran reihten sich die Ernennungen für 
den Aufsichtsrath und den Lehr 
körper. Als Mitglieder des ersteren 
waren die noch heute fungirenden (Seite 
71) bezeichnet; ebenso sind die Profes 
soren der Schule seit deren Gründung 
an derselben thätig. Zum Director für 
die Schuljahre 1868/69 und 1869/70 
wurde Professor Josef Storck ernannt. 
Lehrplan und Studienordnung. 
A. Allgemeine Bestimmungen. 
§• '• 
Die Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterreichischen Museums für Kunst 
und Industrie hat nach den Statuten die Erziehung kunstgebildeter Kräfte für 
die Bedürfnisse der Kunstindustrie zur Aufgabe. Es bilden daher jene Zweige 
der Kunst, welche die Vorbedingungen eines künstlerischen Schaffens auf dem 
Gebiete der Industrie sind, die Hauptgegenstände des Unterrichtes und bedingen 
die Gliederung der Anstalt. 
Diese Zweige sind die Baukunst in ihrer Anwendung auf die Aus 
schmückung der Gebäude, die Bildhauerei, das Zeichnen und Malen in ihrer 
Beziehung und Anwendung auf die Erfordernisse der Kunstgewerbe. 
§. 2. 
Die Kunstgewerbeschule zerfällt demnach: 
a) in vier Fachschulen: 
für die Baukunst in der oben angeführten Begrenzung, 
für die Bildhauerei, 
für das ornamentale und 
für das figurale Zeichnen und Malen in ihrer Beziehung auf Kunst 
gewerbe; 
b) in eine Vorbereitungsschule für die noch nicht hinlänglich gebildeten 
Candidaten der Fachschulen.
	        
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