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Abb. 4. Avers des Milnzsiegels Leopold VI. (1205)
Zeit goldene Kreuze auf weißem
Grund bekannt, die später weiß auf
rot getragen worden sind, siehe die
„Reimchronik" des Ottokar I-Iorneck
(1- 1320): „daz velt in röter varbe,
darinne was en mitten ein wizez
kriuz gesniten". Diese ersten Heer-
bannszeichen in Fahnenform be-
saßen nur geringen heraldischen
Charakter und dies änderte sich
auch dann nicht sofort, als man be-
gann, zur Kenntlichmachung der
Krieger, deren Gesicht unter dem
Topfhelm des XII. Jahrhunderts
gänzlich verschwand, wappenmäßige
I-Ieerzeichen auf den Rüststücken,
auf Schild und Helm, am Panzerhemd
und Kursit anzubringen. Die großen,
den ganzen Mann deckenden, sogenannten „Normannenschilde" der Früh-
zeit eigneten sich ganz besonders zur Aufnahme von heraldischen Figuren
verschiedenster Formation.
Längere Zeit hindurch werden neben heraldischen Schilden die unheral-
disch ausgestatteten Banner weiter benutzt, weil man sich von den alt-
hergebrachten, erinnerungsreichen Zeichen nicht so leicht trennen konnte,
bis endlich auch das Banner ausschließlich und einheitlich mit dem dazu-
gehörigen Schilde wappenmäßige Bilder aufnahm. Diese Bilder waren aber
im Anfang niemals persönliche
Zeichen ihrer Träger, sondern stets
Zeichen des betreffenden Heer-
banns, die bis zum Ende des XII.
jahrhunderts nur von Fürsten und
Dynasten eben als Herren des be-
treffenden I-Ieerbanns, als Abzeichen
ihrer Hoheit geführt wurden, von
ihren Untergebenen, ihren Gefolgs-
leuten aber als Zeichen der Zu-
gehörigkeit zu ihnen.
Aus diesem Heerbannszeichen
entwickelten sich allmählich die
späteren Landeswappen. Auch die
minderen Herrschaftswappen, die
Wappen von Territorien mäßigen
Umfangs, lassen sich von solchen
Feldzeichen ableiten, weil die Lebens-
Abb. 5 Revers des Münzsiegels Leopold VI. (m05)