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Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 1 und 2)

d) für die innigste Verbindung mit einer eigenen städtischen Gewerbeschule, sowie 
für die größtmögliche Unterstützung der k. k. Oberrealschule und der städtischen 
Bürgerschulen bei ihren Lehrzwecken; 
e) für eine Bibliothek gewählter Facbachriften zum Selbststudium und für passende 
Räume zum Lesen und Zeichnen; und 
f) für periodische Ausstellungen von einheimischen und auswärtigen Producten des 
Gewerbeileisses und von Schülerarbeiten aus den hiesigen Anstalten. 
Das Gewerbemuseum hat seinen Sitz in dem der Stadtgemeinde gehörigen Neubau 
der Realschule und in den dazu vorbehaltenen Räumlichkeiten; es bildet mit seinem 
ganzen Eigenthum ausschliesslich eine Gemeindeanstalt, steht aber unter einer abgeson- 
derten Verwaltung, in welcher nebst der Gemeinde auch alle übrigen Körperschaften und 
Verbünde vertreten sind, welche sich ein hervorragendes Verdienst um die Gründung und 
Erhaltung des Museums erworben haben oder zum Gedeihen desselben auf irgend eine 
Weise dauernd beitragen. 
Die Direction vertritt das Museum nach Aussen, sie beschliesst über alle Ange- 
legenheiten desselben auf Grund einer Geschäftsordnung, welche sie sich selbst gibt, sie 
verfügt über die vorhandenen Mittel zu den erklärten Zwecken der Anstalt, sie entscheidet 
über alle Ankäufe von Gegenständen, sorgt für eine angemessene Unterbringung, Erhal- 
tung und Bewachung der Sammlungen und ordnet die periodischen Ausstellungen, die 
Vornahme der Wahlen, die Abhaltung von Vortragen, wie überhaupt jede dem Museum 
obliegende Thatigkeit an. 
Zur Oberaufsicht über den gesammten Bestand des Museums wird von der Di- 
rection ein Custos gewählt, welchem die Aufgabe zufallt, über die Anordnung und Ein- 
theilung der Sammlungen motivirte Vorschläge nach wissenschaftlichen Principien zu 
machen, sammtliche Gegenstände in einem genauen Kataloge zu verzeichnen, den Besu- 
chern des Museums an bestimmten Tagen die etwa gewünschten Aufschlüsse zu geben, 
Mittheilungen alles läfissenswnrdigen in den Localblattern zu verötfentlichen und somit 
für die geistige Ausbeute des Unternehmens nach Kraften thätig zu sein. Wenn der 
Custos kein Mitglied der Direction ist, so wohnt er jedenfalls den Sitzungen derselben mit 
berathender Stimme bei. 
Die ordentlichen Einnahmen des Museums sind: 
a) Die jährliche Dotation der Stadtgemeinde und anderer Corporationen; 
b) die Beitrage der Stifter und Mitglieder; 
e; die sonst einfiiessenden Beitrage, welche jährlich subscribirt werden; 
d) die eigenen Einnahmen der Anstalt (Fondsinteressen, Eintrittsgelder bei besonderen 
Gelegenheiten u. s. w.). 
(Preisauesohreibung) Der v-Deutsche Reichsanzeigerw publicirt in seiner letzten 
Nummer folgende, von den Ministerien für den Unterricht und für den Handel in Berlin 
erlassene Preisausschreibungen. Auf Veranlassung dieser beiden Ministerien sind 
im April v. J. eine Anzahl von Archäologen, Directoren an Kunstmuseen, Künstlern und 
Technikern Deutschlands zu einer Commission zusammengetreten, um über die Behand - 
lung und Conservirung von Gypsabgüssen zu berathen. 
Diese Commission hat anerkannt, dass in grossen und sehr stark besuchten Samm- 
lungen die Abgüsse sich ohne periodisch wiederholte Abwaschungen nicht rein erhalten 
lassen, dass aber die sammtlichen bisher bekannt gewordenen Methoden, die Abgüsse für 
diese Reinigung vorzubereiten, ihren Zweck nur unvollkommen erfüllt haben, insofern 
sie die Feinheiten der Form oder die Farbe des Gypses mehr oder weniger beeinträch- 
tigen, ohne der Gypsoberilache eine befriedigende Widerstandslähigkeit gegen die Einflüsse 
der Waschungen zu verleihen. 
Diese Uebelstande würden nicht vorhanden sein, wenn die Abgüsse aus einer 
Masse hergestellt werden konnten, welche das Abwaschen ohne vorhergegangene Trankung 
estattete. 
8 Angesichts dieser Verhältnisse hielt die Commission es für wünschenswerth: 
l. Die Aufündung eines neuen Verfahrens, Gypsabgüsse für periodisch wiederkehrende 
Reinigungen vorzubereiten, und 
a. die Auflindung eines neuen Materiales zur Herstellung von Abgüssen von Kunstwer- 
ken, welches einer Vorbereitung derselben für die Reinigung nicht bedarf, 
zum Gegenstand von Preisaufgaben zu machen. 
Auf die Losung der ersteren Aufgabe ist nun von den genannten Ministerien ein 
Preis von Sooo Mark, auf die Losung der letzteren ein Preis von io.ooo Mark ausge- 
schrieben worden. Die Bewerbungen sind bis spätestens 3x. Deeember d. J. bei dem 
kon. preussischen Unterrichasrninisterium einzureichen. 
 
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