MAK

Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 8 und 9)

30x 
Patronatsrechte bestätigt und neuerdings verliehen wurden. Unter den 
Gotteshäusern, deren Patronat damals den Wiener Bischöfen ausdrücklich 
zuerkannt wurde, befand sich auch die „Capella B. Virginis in Hiezing", 
die man wahrscheinlich irrtümlich für eine Filiale der bischöflichen Mensal- 
pfarre Penzing gehalten und darum in die Urkunde mit aufgenommen hatte. 
Gestützt auf dieses Privileg, hielt sich nun Bischof Georg für berechtigt, 
Ansprüche auf die Kapelle und das Beneüzium zu I-Iietzing zu erheben, aber 
der bisherige Patronatsherr, Propst Georg II. Hausmannstätter von Kloster- 
neuburg, weigerte sich, dieselben anzuerkennen, und besetzte am g. Februar 
1518 das durch den Tod Wydrners frei- 
gewordene Beneüzium I-Iietzing aber- 
mals aus eigener Machtvollkornmen- 
heit, und zwar mit dem Freisinger 
Diözesan Matthias Beham. 
Die Akten, die erst mit dem 
jahre 152g wieder reichlicher ein- 
setzen, sagen uns nicht viel über den 
Verlauf des Konfliktes in den nächst- 
folgenden Jahren. 
Wohl versuchte noch 1517 ein 
kaiserlicher Spruch eine Einigung 
zwischen den streitenden Parteien 
herbeizuführen, allein der gewünschte 
Erfolg blieb aus und der Zwist dauerte 
weiter. Es kann aber bei der bevor- 
zugten Stellung, die der Wiener 
Bischof bei Hof einnahm, kaum ein 
Zweifel darüber bestehen, auf wessen 
Seite der Landesfürst stand. Denn von 
persönlichen Sympathien ganz ab- 
gesehen, wird er sich schon deshalb Slatkonia zugeneigt haben, weil dieser 
ja seine Forderungen ausdrücklich aus der kaiserlichen Konfirmation vom 
1. Oktober 1517 ableitete. Darum möchte ich es geradezu als offene Stellung- 
nahme für den Bischof bezeichnen, _wenn der Kaiser am 2. Oktober 1518 ein 
Altarbild für die strittige Kirche spendete. Schien doch der Monarch seinem 
Hofkapellmeister gerade damals besonders gewogen, da er ihm zur selben 
Zeit noch einen weiteren unzweideutigen Beweis seiner Gunst gab, indem er 
ihm zwei Tage später, am 4. Oktober 1518, zu Kaufbeuren ein Privileg 
verlieh, kraft dessen der Bischof volle Freiheit in Bezug auf seine testamen- 
tarischen Verfügungen genießen solltefk 
Slatkonia, der im Jahre 1518 schon ein 62 jähriger kränklicher Mann war, 
scheint nämlich damals mit einem baldigen Ende gerechnet zu haben, denn 
er traf nicht nur alle Anstalten zur Durchführung seines letzten Willens, 
1' Kopallik, Regesten zur Geschichte der Erzdiözese Wien, II. Band, pag. 2, Nr. 13. 
 
Abb. 7. Exlibris des Bischofs Georg Slatkonia
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.