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Patronatsrechte bestätigt und neuerdings verliehen wurden. Unter den
Gotteshäusern, deren Patronat damals den Wiener Bischöfen ausdrücklich
zuerkannt wurde, befand sich auch die „Capella B. Virginis in Hiezing",
die man wahrscheinlich irrtümlich für eine Filiale der bischöflichen Mensal-
pfarre Penzing gehalten und darum in die Urkunde mit aufgenommen hatte.
Gestützt auf dieses Privileg, hielt sich nun Bischof Georg für berechtigt,
Ansprüche auf die Kapelle und das Beneüzium zu I-Iietzing zu erheben, aber
der bisherige Patronatsherr, Propst Georg II. Hausmannstätter von Kloster-
neuburg, weigerte sich, dieselben anzuerkennen, und besetzte am g. Februar
1518 das durch den Tod Wydrners frei-
gewordene Beneüzium I-Iietzing aber-
mals aus eigener Machtvollkornmen-
heit, und zwar mit dem Freisinger
Diözesan Matthias Beham.
Die Akten, die erst mit dem
jahre 152g wieder reichlicher ein-
setzen, sagen uns nicht viel über den
Verlauf des Konfliktes in den nächst-
folgenden Jahren.
Wohl versuchte noch 1517 ein
kaiserlicher Spruch eine Einigung
zwischen den streitenden Parteien
herbeizuführen, allein der gewünschte
Erfolg blieb aus und der Zwist dauerte
weiter. Es kann aber bei der bevor-
zugten Stellung, die der Wiener
Bischof bei Hof einnahm, kaum ein
Zweifel darüber bestehen, auf wessen
Seite der Landesfürst stand. Denn von
persönlichen Sympathien ganz ab-
gesehen, wird er sich schon deshalb Slatkonia zugeneigt haben, weil dieser
ja seine Forderungen ausdrücklich aus der kaiserlichen Konfirmation vom
1. Oktober 1517 ableitete. Darum möchte ich es geradezu als offene Stellung-
nahme für den Bischof bezeichnen, _wenn der Kaiser am 2. Oktober 1518 ein
Altarbild für die strittige Kirche spendete. Schien doch der Monarch seinem
Hofkapellmeister gerade damals besonders gewogen, da er ihm zur selben
Zeit noch einen weiteren unzweideutigen Beweis seiner Gunst gab, indem er
ihm zwei Tage später, am 4. Oktober 1518, zu Kaufbeuren ein Privileg
verlieh, kraft dessen der Bischof volle Freiheit in Bezug auf seine testamen-
tarischen Verfügungen genießen solltefk
Slatkonia, der im Jahre 1518 schon ein 62 jähriger kränklicher Mann war,
scheint nämlich damals mit einem baldigen Ende gerechnet zu haben, denn
er traf nicht nur alle Anstalten zur Durchführung seines letzten Willens,
1' Kopallik, Regesten zur Geschichte der Erzdiözese Wien, II. Band, pag. 2, Nr. 13.
Abb. 7. Exlibris des Bischofs Georg Slatkonia