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MAK

Full text : Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 11 und 12)

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Es wird sogar hervorgehoben, daß dies alles ohnehin weniger sei, als

man sonst den aus der Fremde berufenen Fabrikanten zugestanden habe, da

„denen mehresten Lebenslange pensiones bewilliget worden" seien.

Die mit der eigenhändigen Unterschrift der Kaiserin unterfertigte Entscheidung

 ist sehr ausführlich gehalten und für den hohen, gerechten und

zugleich genauen Sinn dieser Fürstin sehr bezeichnend, so daß wir einiges

hier wörtlich bringen wollen:

„Ich begnehmige das Einrathen, doch ist diese Fabrique nicht hier in

Wienn, sondern in einer Land Stadt zu errichten, u. da bey den mitleidenden

 Städten in N: Ö: die Anordnung bestehet, daß keiner in diese als









Seidenbänder. Abb. 62: rosa und weiß (die beiden Seiten nur verschieden gebunden); Abb. 63: bläulichweiß;

 Abb. 64: blaßgrün, die Streifen dunkelgrün und lichtgrün schatxierx mit weißen und schwarzen

Stäbchen; Abb. 55: rosa, Rand absatzweis: gelb und braun; Abb. 66: gelb, gegen die (selbst gelben)

Ränder in Weiß übergehend. Aus der Mestrozischen Sammlung. (Österreichisches Museum)

Bürger eingenomen werden darf, er habe denn mit Ankaufung eines Hauses

sich poßeßionirt gemacht; die neu angehenden Fabricanten aber dazu die

Mittel nicht besitzen . . . . so hat der Commercien-Rath mit der Canzley das

Vernehmen zu pflegen, wie dieses Impedimentum in allen Stücken am anständigsten

 zu beheben seyn möge? . . . . Es wird mm zwar nach Meiner

wegen des Kämel genommener Entschließung, daß dieser mit seiner

Fabrique in eine deren mitleidenden Städten gesetzet werden solle, dem

Jauner wegen dessen noch fürdaurenden Privilegii kein Eintrag gethan,

jedoch hätte darauf von Seiten des CoFriercien-Rathes die Rücksicht genoFrien

 werden sollen, indeme den Fabricanten das einmal ertheilte Wort

3. Bewilligung der Übersiedlungskosten und der Kosten für einige Maschinen (insgesamt 500 bis 600 6.),

4. Versicherung, daß Känel. wenn es zu keiner Sozietät komme. seine Handarbeit fomreiben dürfe,

5. zehnjährige Steuerfreiheit.

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