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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1897 / 5)


zum Abschluss des Darlehensvertrages am g. December im Namen des

Kaisers vor eine von der Niederösterr. Regierung und Kammer bestimmte

w-l-Iofcommissionu geladen, doch zog sich die Angelegenheit noch bis

Ende Mai 1728 in die Länge; die Gemeinde hatte sich noch ausbedungen,

Christopf von Gudenus müsste vorerst erklären, „dass er gegen jedesmaliger

 richtiger Bezahlung deren Interessen sein bey dem Dupaquier, anliegendes

 Capital pr. 12.000j1. nicht aufkünden wolle", was auch geschah;

andererseits hatte der Kaiser über dringende Vorstellung du Paquiers angeordnet,

 dass der Punkt 5 der von der Gemeinde gestellten Bedingungen

(die Befugniss, alle acht Tage Commissäre zur Prüfung der Fabriksverhältnisse

 abordnen zu dürfen), in Anbetracht des Umstandes, dass „diese so

oft wiederhollende Einsicht dem von inn- und auswendig in die fabrique

setzenden Vertrauen nachtheilig seyn, und sonxten auch zu allen Beschwerlichkeiten

 Anlaß geben dürfte", dahin abzuändern sei, „dass dem

Stadt-Rath ohnbewehrt seyn solle, seines Cupitals und Interessen Sicherheit

 halber, von Zeit zu Zeit die Nachricht bey der fabrique einruholen,

 und {u dem Ende Jemanden, jedoch ohne äußerlichen Strepitu

 abruordnen", dass aber eine Commission, der du Paquier alle Bücher

vorzuweisen hätte, nur alle Vierteliahre abgesandt werden solle.

Im December desselben Jahres intervenirte der Kaiser, nachdem

ihm du Paquier das „Arcanum des ganren PoreelIain-Werckhs schriißtlieh

 unter seinem Petschaft überreicht" 1') hatte, abermals über du Paquier's

Bitte in Angelegenheit des Darlehensvertrages beim Stadtrath: du Paquier

hatte zwar die beiden Personen, die er contractmäßig in die Fabriksgeheimnisse

 einführen sollte, namhaft gemacht, jedoch zugleich in der

Furcht, dieselben könnten ihre auf diese Weise gewonnenen Kenntnisse

zu Concurrenzzwecken ausnutzen, um Erlassung der „würcklichen Abrichlungderer

 benannten {weyen Personen" angesucht; der Kaiser wünschte

nun, wie er dem Stadtrath durch die Niederösterr. Regierung und Kammer

mittheilen ließ, dass dieser Bitte du Paquiefs nachgekommen werde, was

die Gemeinde bereitwillig zugestand.

Aber auch die namhafte Unterstützung, die die Stadt der Manufactur

 zutheil werden ließ, half ihr nicht mehr auf: sie war zu spät

gekommen! Nach wie vor verschlechterte sich der Geschäftsgang in stets

steigendem Maße; du Paquier versuchte sein Unternehmen zu halten, wie

er nur konnte: am 24. November des Jahres 1734 schrieb er im .wiemr

Diariumw eine Lotterie von Porzellangegenständen aus, deren Lose je

einen Ducaten kosten sollten; die Gewinnste würden in dem Fabriksgebäude

ausgestellt werden und könnten von den Gewinnern nach Belieben umu)

 Dieses nicht nur für die Geschichte der Wiener Porzellunfahrik, sondern für

die Geschichte der Porzellnnlechnik im Allgemeinen jedenfalls hochinteressante Schriftsmck

 ist leider in Verlust gemhen; in keinem der nur irgend in Beuncht kommenden

Archive und Bibliotheken lissx es sich finden.
            
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