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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1897 / 5)

 
zum Abschluss des Darlehensvertrages am g. December im Namen des 
Kaisers vor eine von der Niederösterr. Regierung und Kammer bestimmte 
w-l-Iofcommissionu geladen, doch zog sich die Angelegenheit noch bis 
Ende Mai 1728 in die Länge; die Gemeinde hatte sich noch ausbedungen, 
Christopf von Gudenus müsste vorerst erklären, „dass er gegen jedes- 
maliger richtiger Bezahlung deren Interessen sein bey dem Dupaquier, an- 
liegendes Capital pr. 12.000j1. nicht aufkünden wolle", was auch geschah; 
andererseits hatte der Kaiser über dringende Vorstellung du Paquiers an- 
geordnet, dass der Punkt 5 der von der Gemeinde gestellten Bedingungen 
(die Befugniss, alle acht Tage Commissäre zur Prüfung der Fabriksverhält- 
nisse abordnen zu dürfen), in Anbetracht des Umstandes, dass „diese so 
oft wiederhollende Einsicht dem von inn- und auswendig in die fabrique 
setzenden Vertrauen nachtheilig seyn, und sonxten auch zu allen Be- 
schwerlichkeiten Anlaß geben dürfte", dahin abzuändern sei, „dass dem 
Stadt-Rath ohnbewehrt seyn solle, seines Cupitals und Interessen Sicher- 
heit halber, von Zeit zu Zeit die Nachricht bey der fabrique ein- 
ruholen, und {u dem Ende Jemanden, jedoch ohne äußerlichen Stre- 
pitu abruordnen", dass aber eine Commission, der du Paquier alle Bücher 
vorzuweisen hätte, nur alle Vierteliahre abgesandt werden solle. 
Im December desselben Jahres intervenirte der Kaiser, nachdem 
ihm du Paquier das „Arcanum des ganren PoreelIain-Werckhs schriißt- 
lieh unter seinem Petschaft überreicht" 1') hatte, abermals über du Paquier's 
Bitte in Angelegenheit des Darlehensvertrages beim Stadtrath: du Paquier 
hatte zwar die beiden Personen, die er contractmäßig in die Fabriks- 
geheimnisse einführen sollte, namhaft gemacht, jedoch zugleich in der 
Furcht, dieselben könnten ihre auf diese Weise gewonnenen Kenntnisse 
zu Concurrenzzwecken ausnutzen, um Erlassung der „würcklichen Ab- 
richlungderer benannten {weyen Personen" angesucht; der Kaiser wünschte 
nun, wie er dem Stadtrath durch die Niederösterr. Regierung und Kammer 
mittheilen ließ, dass dieser Bitte du Paquiefs nachgekommen werde, was 
die Gemeinde bereitwillig zugestand. 
Aber auch die namhafte Unterstützung, die die Stadt der Manu- 
factur zutheil werden ließ, half ihr nicht mehr auf: sie war zu spät 
gekommen! Nach wie vor verschlechterte sich der Geschäftsgang in stets 
steigendem Maße; du Paquier versuchte sein Unternehmen zu halten, wie 
er nur konnte: am 24. November des Jahres 1734 schrieb er im .wiemr 
Diariumw eine Lotterie von Porzellangegenständen aus, deren Lose je 
einen Ducaten kosten sollten; die Gewinnste würden in dem Fabriksgebäude 
ausgestellt werden und könnten von den Gewinnern nach Belieben um- 
u) Dieses nicht nur für die Geschichte der Wiener Porzellunfahrik, sondern für 
die Geschichte der Porzellnnlechnik im Allgemeinen jedenfalls hochinteressante Schrift- 
smck ist leider in Verlust gemhen; in keinem der nur irgend in Beuncht kommenden 
Archive und Bibliotheken lissx es sich finden.
	        
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