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Ausstellung der Wiener Kunstgewerbeschule. Silberne Gürtelschnalle mit Email, entworfen und ausgeführt von
Hans Ofner (Stark-Schule)
Er fesselt immer, auch hier durch sein Kartenspiel aus englischen Königsbildnissen und
mit dem famos saftigen Blatt: „Queen Victoria Watermann", mit dem roten Wamms gegen
Wasser und grünen Rasen und dem Windsor-Hintergrund. Aber das Eigenste seiner Art
war doch stärker in den früheren Holzschnitten, in den Studiobildnissen der Queen,
Wisthlers und dem derbdrallen Alphabet.
PREISAÜSSCHREIBEN. Das kunstgewerbliche Museum in Prag schreibt aus den
von der dortigen Handels- und Gewerb ekammer gewährten Mitteln folgende Preisaufgab en
aus: I. Eßbesteck (LöFfel, Gabel und Messer) aus Silber, mit plastisch verzierten Griffen. Ver-
kaufspreis höchstens 30 Kronen (das Dutzend Eßbestecke höchstens 350 Kronen). Erster Preis:
300 Kronen; zweiter Preis: zoo Kronen; dritter Preis: too Kronen. II. Damensacktuch
mit breitem Besatz in geklöppelter Spitze (aufLösung der Ecken ist Rücksicht zu nehmen).
Maß 30 bis 36 Zentimeter im Quadrat. Verkaufspreis höchstens 40 Kronen. Erster Preis:
200 Kronen; zweiter Preis: x50 Kronen; dritter Preis: xoo Kronen. III. Wasserllasche mit
Trinkbecher aus Kristallglas mit graviertem Dekor. Der Verkaufspreis darf nicht 15 Kronen
übersteigen. Erster Preis: 200 Kronen; zweiter Preis: x50 Kronen; dritter Preis: x00 Kronen.
Die zur Konkurrenz eingereichten Gegenstände müssen sich durch selbständige Auffassung
und technisches Können auszeichnen. Nähere Bestimmungen enthält die Konkurrenz-
ordnung. An der Konkurrenz können sich in Böhmen ansässige Kunstgewerbetreibende
oder bei solchen in Verwendung stehende Mitarbeiter beteiligen; ferner die nach Böhmen
zuständigen absolvierten Schüler der k. k. Kunstgewerbeschule in Prag und der gewerb-
lichen Fachschulen Böhmens und die in den betreffenden Fächern selbst schaffenden
Künstler. Die Arbeiten sind längstens bis x. November 1906 an das kunstgewerbliche
Museum in Prag abzuliefern; dieser Termin ist unwiderrufbar. Der Name des Konkur-
rierenden darf bei der Ablieferung nicht bekannt gemacht werden; die betreffenden Ar-
beiten sind mit einem Motto oder Zeichen zu versehen und der Name und die genaue
Adresse sind in einem versiegelten Umschlag, welcher das gleiche Motto oder Zeichen
trägt, beizulegen; sind der Entwerfer und der Erzeuger verschiedene Personen, müssen
beide genannt sein. Überdies ist zum ausschließlichen Gebrauche der Museumsverwaltung
ein zweiter Umschlag beizufügen, welcher nicht zurückgestellt wird und welcher nur die
Angabe des Preises der betreffenden Arbeit zu enthalten hat. Die beiden Umschläge sind
durch Aufschriften: „Adresse" oder „Preis" zu kennzeichnen.
REISAÜSSCHREIBEN. Im Auftrag der Stadt Ludwigsburg und des Vereins für
Fremdenverkehr dieser Stadt schreibt der Württembergische Kunstgewerbeverein
einen Wettbewerb zur Erlangung eines Plakatentwurfes für die Stadt Ludwigsburg
aus. Der Entwurf muß sich für Steindruck oder Buchdruck eignen. Die größere Seite des
ausgeführten Plakats soll 85 Zentimeter nicht überschreiten; der Entwurf ist mit Rücksicht