FRAGEPUNKTE.
I.
l. Welche Vorbildung ist die geeignetste für Conservatoren ölfent-
licher Kunstsammlungen?
2. Welche Zustände bestehen in den verschiedenen Staaten hinsicht-
lich der Verwaltung und Dotirung der Staatsmuseen, sowie der gesetz-
lichen Oberaufsicht über andere ölfentliche Kunstsammlungen, und sind
Reformen in diesen Beziehungen wünschenswerth?
3. Welche Grundsätze lassen sich für die Anordnung und Katalogisi-
rung öifentlicher Kunstsammlungen aufstellen?
II.
1. Wie sind Kunstwerke jeder Art (Gemälde, Miniaturen, Hand-
zeichnungen, Kupferstiche, plastische Arbeiten, Baudenkmale u. s. w.)
gegen die Einflüsse der Zeit zu schützen?
2. Wer darf berechtigt sein, die Restauration von Kunstwerken an-
zuordnen, und wie sind Gemälde, Bauwerke u. s. w. vor der Gefahr un-
geeigneter und willkürlicher Herstellung zu schützen?
3. Welche Erfahrungen hat man bis jetzt über Restauration von
Gemälden im Allgemeinen und über das Pettenkofefsche Verfahren sowie
verwandte Proceduren im Besonderen?
4. Wie gelangen wir zu Gemälde-Restauratoren, welche für ihr Fach
genügend ausgebildet sind?
III.
x. Soll im Unterrichte an Mittelschulen auf Kunstge-
schichte Rücksicht genommen werden? und zwar
a) in Verbindung mit der Geschichte?
b) in Verbindung mit dem Zeichenunterricht?
c) bei dem Unterricht in der deutschen Sprache?
d) in selbstständiger Weise?
2. Soll und kann in Mittelschulen die kunstgeschicbtliche Bildung
durch Anschauungsunterrich t gefördert werden?
3. In wie weit ist für Zeichenlehrer an öflentlichen Anstalten eine
kunstgeschichtliche Vorbildung nöthig?
4. Wie ist gegenwärtig der Z e i c h e n u n t e r r i c h t für Studirende
an Hochschulen beschalfen?
15. Wie sind die Lehrmittelsammlungen für Kunstgeschichte
insbesondere an polytechnischen Instituten und Universitäten in Städten,
die keine Museen und Gallerien haben, gegenwärtig beschaffen?
6. Welche Stellung hat gegenwärtig die Kunstgeschichte als Lehr-
lach an Universitäten und polytechnischen Instituten?
V.
I. In wessen Händen liegen gegenwärtig in Deutschland, Oesterreich,
Frankreich, Italien, England und Belgien die Reproductionen von Werken
des Alterthums und der Kunst? '