MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 96)

z. In wie weit können und sollen Regierungen auf die Reproductionen 
durch Private Einfluss nehmen? - Sollen Staatsanstalten bei Reproduc- 
tionen mitwirken und in welchem Maasse? 
3. Welche Erfahrungen hat man mit den verschiedenen Reproductions- 
materialien gemacht? 
4. Sollen systematische Reproductionen und in welcher Weise 
veranlasst werden, - speciell für Zwecke des Kunstunterrichtes 
und des kunstgeschichtlichen Unterrichtes? 
5. Soll auf die Preise der von öffentlichen Anstalten reproducinen 
Gegenstände und in welcher Weise eingewirkt werden? 
6. Auf welcher Grundlage können öEentliche Anstalten unter ein- 
ander mit reproducirten Werken in Tausch treten? 
PROGRAMM 
des 
Rapertoriums für Kunstgeschichte und verwandte Fächer. 
1. Das Repertorium hat die Aufgabe, sachgernässe Berichte in 
knapper Form über Alles zu bringen, was auf dem Gebiete der Literatur, 
sei es in Büchern, Broschüren, Katalogen, Zeitschriften und Flugschriften - 
in welcher Sprache es sei -- erscheint, urn auf diese Weise Kunstgelehrte 
über den Stand der ganzen Literatur genau zu orientiren. 
II. In den Bereich des Repertoriums gehören demgemäss alle 
Erscheinungen: 
I. der Kunstgeschichte; 
z. der Alterthumskunde, so weit der Inhalt der betrelfenden Werke das 
kunsthistorische Gebiet berührt; 
3. der Münz-, Medaillen- und Siegelkunde; 
4.. der Literatur über die graphischen Künste Aim weitesten Sinne des 
Wortes; . 
5. der Kunstausstellungsliteratur, insofern in dieser kunsthistorisches 
Material geboten wird; 
6. der Literatur über alle Zweige der Kunsttechnik und ihrer Geschichte; 
7. der Geschichtsliteratur, der Reiseliteratur und der Tagesliteratur, in- 
soferne in diesen werthvolle Notizen über Kunstgeschichte oder Kunst- 
erscheinungen enthalten sind; endlich 
8. der ästhetischen Literatur, insoferne sie das Gebiet der Kunstge- 
schichte und Kunstliteratur berührt. 
III. Die Form der Berichte ist eine thatsächlich referirende, keine kri- 
tische. Die Mittheilungen geschehen in knapper Fonn und zwar in Form 
von Auszügen und in Form von Notizen. 
IV. Bei der Redaction werden die Auszüge von den Notizen 
getrennt, bei beiden aber die Qu elle mit möglichster Genauigkeit 
angegeben. ,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.