Die Aneinanderreihung der Auszüge und Notizen erfolgt so, dass
Verwandtes möglichst in gleiche Reihenfolge gestellt erscheint, ohne dass
eine systematische Anordnung bezweckt wird. 1
Das Neue und Wichtige aus dem ganzen Gebiete_ der einschlägigen
Literatur möglichst schnell und möglichst genau zu bringen und jede
Publication mit gutem Personen- und Sachregister zu versehen, ist für den
Redacteur des Repertoriums die Hauptsache.
V. ln jedem Sprachgebiete der hervorragenden Cultursprache ha-
ben Fachmänner (einer oder mehrere) es zu übernehmen, die betreffenden
Mittheilungen nach bestimmten lnstructionen an die Redaction des Reper-
toriums zu senden. Die Mittheilungen können in italienischer, französi-
scher, englischer und lateinischer Sprache gemacht werden, wenn der be-
treEende Referent der deutschen Sprache nicht mächtig sein sollte.
VI. Das Repertoriurn erscheint in zwanglosen Heften in deustcher
S p r a c h e.
VII. Eine offene Frage bleibt es, ob und in wieweit selbstständige
Aufsätze aufgenommen werden sollen.
Vlll. Wird der Umfang des Pro ramms des Repertoriums in dem bezeich-
neten Sinne (rnit Einschluss des g 8) angenommen, so ist eine Geselle
schafl zu gründen , ähnlich der Societe de l'histoire de Part francais
von 1870, und die Regierungen und hohen Personen werden eingeladen,
dieser Gesellschaft beizutreten.
P R O G R A M M
für die
Regastan der Kunstgeschichte.
I. Das Regestenwerk hat die Aufgabe, die Ergebnisse der kunstge-
schichtlichen Ueberlieferung und Forschung in kurzen, wohlgeordneten
Auszügen zusammenzustellen. Es soll für die Vergangenheit den gleichen
Zwecken dienen, wie sie das Repertoriurn für die Gegenwart und Zukunft
zu erfüllen bestimmt ist.
II. Die kunstgeschichtlichen Regesten schöpfen ihren Inhalt:
a) vornehmlich aus Urkunden, welche sich auf Künstler und Kunst-
werke beziehen; -
b)_ aus Quellenschriftstellern, soweit deren Nachrichten glaubwürdig
und durch die kritische Forschung bestätigt gefunden werden;
c) auch aus der kritischen Detailforschung, soweit dieselbe zu neuen,
unangefochtenen und allgemein angenommenen Resultaten ge-
langt ist;
d) endlich auch aus Kunstdenkmälern, aber nur falls dieselben zu-
gleich - sei es durch Inschrift, Bezeichnung, Darirung, Pro-
venienz oder andere Umstände - die Eigenschaft einer historischen
Quelle in sich tragen.
III. Ueber die Form des kunstgeschichtlichen Regestes lässt sich vor-
läufig nur feststellen, dass dasselbe aus vier Theilen bestehen wird: