MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XV (1880 / 176)

ward eine Zeit lang sogar die Ehre zu Theil, die Dibädsch-Behänge für 
die heilige Ka'aba in Mekka zu liefern 1"). 
Wie aber hiedurch das religiöse Bedürfniss seinen auf's Höchste 
gesteigerten Ausdruck erreichte, zeigte es sich gar bald, dass der Sinn 
für weltliche Ansprüche zu gleichem Streben sich verband. Je mehr der 
islamitische Einheitsstaat, in welchem Fürsten und Völker von den alten 
patriarchalischen Ideen und Gewohnheiten sich lossagten, einer heillosen 
Zerklilftung entgegeneilte; desto mehr stieg die sittliche Entartung, wuchs 
der Aufwand. Neben der fortwährend steigenden geistigen Entfaltung ver- 
feinerten sich die Genüsse und Ansprüche: an den Höfen der Großen 
verlor sich aber das üppige Leben bald zur Wüstheit; denn die uner- 
messlichen Hilfsquellen führten zu schrankenlosem Lebensgenuss und einer 
Vergeudung der Reichthümer, die ihres Gleichen sucht. 
Die volle Tragweite des Umschwungs ermessen wir mit Beziehung 
auf unsern Gegenstand zuvörderst in dem stetigen Steigen des Verbrauchs 
von Seidenstoifen: trotz des die Männer betreiTenden sunnitischen Verbots. 
Diese zunehmende Verschwendung folgte der Befriedigung des Auges für 
köstliche mit Perlen und Steinen besäete Brokate, Borten, Zierbesätze 
und weite faltige Prunkgewänder, darunter es solche gab, deren lange 
goldstrotzende Schleppen dem Träger den Anschein gaben, als würde 
er am Saume seines Kleides brennende Kohlen nach sich ziehen m). 
All' dies passte ja trefflich zur selbstgefälligen, auf's Aeußere gerichteten 
Eitelkeit der Orientalen, die nach Burton's Ausspruch _auch heutzutage 
noch so stark ist, dass man von Kairo bis Calcutta unter einem hübschen 
Rocke schwerlich ein betrübtes Herz iinden dürfte. Es wird also kaum 
überraschen, dass auch schon die alten Muhammedaner, der leichtlebigen 
Sitte nachgebend„reich geschmückt an Kleidern und, der Propheten- 
Satzung zuwider, sogar in Seide gehüllt die Moscheen betraten '49). 
"") lstachri, l. c., erwähnt dies als eine noch bestehende Uebung, lbn Haukal, 
l. c., hingegen spricht hierüber wie von einer vergangenen Sache: in die Epoche der 
beiden Geographen, also in die erste Hälfte des X. Jahrhunderts, muss demnach der Zeit- 
punkt der Lossagung von der religiösen Verpßichtung einer Behängelieferung fallen, 
zu welcher, nach lbn Haukals Bericht, der fürstliche Besitzer des Thiriz in Folge seiner 
Verarmung sich gezwungen sah. Die hiebei von lbn Haukal gebrauchte Bezeichnung 
Sultäu steht olfenbar nur im appellativischen Sinne für wHerrscher-w und kann sich 
recht wohl auf einen Chalifen unmittelbar vor der Zeit des buweihidiachen Regiments 
in Bagdad beziehen. 
"') Ibn Dschobair, Travels ed. W. Wright, p. 148 über den Emir von Mekka, 
zu Ende des Jahres 1x83. Vgl. dazu Dozy, Script. Arab. loci de Abbadidis, l, p. x08, 
nOL 189. Auch der Perser Häfis (1- x38g), Diwün, ed. Rosenzweig-Schwanau, ll, p. 512, 
erwähnt der nachgezogenen Schleppe (ddmen) an golddurchwirktem Kleides 
"') Raudh el-achjür el-muhtächab min rebi"el abrär von lbn el-Chätib, 
Handschr. der k. k. Holbibl. in Wien, Cod. 377, Fol. 1x9 r. - Al-Marrekoshi, The 
history of the Almohades, ed. Dozy, p. 93. - Dnss übrigens auch die arabischen Damen
	        
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