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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 233)

Jll

müßigt war, für jede kunstgewerbliche Arbeit die genauesten Angaben

zu machen, dass sich vielmehr Architekten und Gewerbetreibende so

gut verstanden, dass man Letzteren die weitgehendsten Freiheiten lassen

konnte. Unter solchen Umständen war nicht allein viel Zeit und Arbeit

erspart, der Kunstindustrielle, der sein Metier gründlich verstand, wusste

auch die Vorzüge des Materials, in welchem er arbeitete, in so eminenter

 Weise zur Geltung zu bringen, wie es der Architekt, der weder

Tischler noch Erzarbeiter, weder Hafner noch Teppichwirker ist, nie und

nimmer vermocht hätte. Wie wir sehen, erhebt sich also die Opposition

gegen den Einfluss der Architekten auf das Kunstgewerbe im Lager der

Architekten selbst und stützt sich im Wesentlichen auf zwei Argumente:

auf die Einförmigkeit, welche der besprochene Vorgang herbeiführt, und

auf das Beispiel der Vergangenheit, die Besseres geleistet habe, ohne dass

ein so unmittelbarer Einfluss der Architekten stattgefunden hätte.

"Das Kunstgewerbe muss wieder selbständig werdenu, so lautet das

Schlagwort in jenen Kreisen. Es hat dasselbe umsomehr Anklang gefunden,

 als bei den verschiedensten Gelegenheiten zufolge des Einflusses

der Architekten an Möbeln, Geräthschaften, Webereien u. s. w. eine kalte

Steifheit, ein Mangel an Grazie und Anmuth, ein trockenes schematisches

Formelwesen zu Tage trat, welches Laien zu dem Ausspruch verleitete,

solche Dinge seien vielleicht von staunenswerther Correctheit, aber schön

könne man sie nicht nennen, während ihnen der Fachmann auch die

erstere Eigenschaft absprechen musste, da ihnen jene Correctheit, wie sie

das innere Wesen des Gegenstandes fordert, abging. Und es ist dieser

Widerwille gegen Entwürfe, die von außenher dem Kunstgewerbe zufließen,

 noch gestiegen angesichts von Arbeiten, welche Leute von unzulänglicher

 Bildung, darunter namentlich unbeschäftigte Bauzeichner, die

sich gelegentlich auch Architekten nannten, ausgeführt hatten. Talentlosigkeit

 des Einzelnen kann uns aber nicht veranlassen, ein an sich richtiges

 Princip aufzugeben. Dagegen wird es sich in den meisten Fällen

empfehlen, wenn bauführende Architekten nur bis zu einer bestimmten

Grenze das Kunstgewerbe an ihre eigenen Entwürfe binden. Was mit

dem Gebäude nicht mehr in fester, unverrückbarer Verbindung steht,

sollte sich in der Regel ihrem Wirkungskreis entziehen, denn unwillkürlich

 bewegt sich die schaffende Phantasie innerhalb des Kreises der gewohnten

 Formenwelt, in diesem Falle also der rein architektonischen,

und es werden dann Möbel, Oefen, Uhren u. s. w. ebenfalls zu förmlichen

 Gebäuden. Etwas Anderes ist es aber, bauführende Architekten

mit kunstgewerblichen Aufgaben zu betrauen , oder Künstler zu derartigen

 Entwürfen heranzuziehen, die ihrem Studiengange nach zwar Architekten

 sind, sich aber später dem Kunstgewerbe zugewendet haben und

mit der Malerei und Plastik in lebendiger ununterbrochener Wechselbeziehung

 stehen. Solchen Architekten muss auch in Zukunft die gei.

stige Führung im Kunstgewerbe überlassen bleiben, und wir sind vor-24'


            
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