ist die ehrsame Goldschmiedzunft abgestorben; Endesgefertigter bleibt
allein noch."
Guss- und Schmiedparbeit,
hauptsächlich in Glocken und Gittern vertreten, hatte einen hohen Grad
von Kunstfertigkeit erreicht. Sagenhafte Traditionen sprechen schon sehr
früh von Glocken, doch sind erwiesenermassen jene von Izgeny von 1252,
Klosdorf von 1300, ein Glöckchen in Kaisd von Bronzeblech geschmiedet
aus dem 13. Jahrhundert, Rätsch um 1400, Marienburg 1402, Bonesdorf
1477, Meschen 1548, Gross-Kopisch 1550, Trapold 1554; Namen von
Giessern sind erhalten: 1411 in Schässburg Jacobus fusor campanarum,
1576 Georg Leliler und 1647 Johann Mottko in Hermannstadt. Ebern
gegossene Taufbecken finden wir in dieser Stadt, Alzen, Kleinsehelken,
Denndorf. Das erstere, von 1438, fertigte Meister Leonard; das schönste
besitzt Schässburg (1428 oder 1429) von jenem gen. Jaccbus, dem viel-
leicht das Denndorfer mit seinem zierlichen Blumenornament gleichfalls
zuzuschreiben. Das erwähnte Sseramenthäuschen daselbst umgibt ein
fein durehbrcchenes Gitter von Eisen, Zinn und Blei.
Ueber Thonwaaren und Verwandtes wissen wir nichts näheres
beizubringen, als dass diese Industrie gleichfalls in Betrieb war, wie z. B.
noch mehrere Thürme in geometrischen Figuren mit glasirten Ziegeln
gedeckt sind; auch betreffs der Glashereitung fehlt jede Kunde. Wir
schliessen mit einigen Notizen über
T e x t i l e s.
Die Leinweber, welche in Hermannstadt zünftig waren, erscheinen
bereits in jener frühesten Zunftordnung 1376 und erhielten 1418 hier ihre
ersten verderblichen Privilegien gegen Nichtzünftige, welche, später der
stete Zankapfel, endlich beide Parteien schwächten und von erfreulicher
Blüthe zu gemeinschaftlicher Unbedeutendheit herabbrachten. Frühzeitig
nämlich regte sich schon in der gesammten Bevölkerung, namentlich auf
dem Lande, Liebe und Eifer fir diese Thätigkeit, welche somit bestimmt
scheint, ein Nationalgewerbe zu werden; doch duldet der städtische Zunft-
geist keine Concurrenz. Anfangs, als sellist städtische Zünfte erst all-
mählich sich bildeten (Burgberg, Kronstadt, Grossschenern 1487), ist
diese Opposition noch gering, bald aber sammeln sich Seiler, die Land-
weber, die Frauen, welche selbstständig Weben fertigten, die Kronstädter
und Wurzland-Weber als unversöhnliche Feinde der Hermannstädter.
Die Universität nimmt sich anfangs der berechtigten Zünftler eifrig an
und trifft Bestimmungen zu ihrem Schutze, andrerseits aber auch solche,"
welche die Qualität der Zunftwaare reguliren sollten, dehnt dieselben 1517
auch auf die Bistrizer Weber aus, vermag aber den Streitigkeiten kein
Ziel zu setzen. Die Unzünftigen vermehren sich allerorten und zwar den
erneuten Anikelbestätigimgen der Zünfte zum Trotz (1536), bis sie es
1589 bei der Universität durchsetzen, dass Dorfweber, etwa in der Weise