Ausstellung eintreten, und doch 2. alle Besonderheiten der Schulen und
berechtigten Einzelleistungen von Lehrerinnen und Schülerinnen zur vollen
Geltung kommen.
Die Ausstellung der weiblichen Hausindustrie. Unter weib-
licher Hausindustrie wird nicht das verstanden, was das Weib im Hause
arbeitet; es ist damit jene Industrie gemeint, welche nicht in grossen Fa-
brikslocalen, sondern als nationale Hausarbeit im Hause und nicht für
den Verkauf auf dem Weltmarkte betrieben wird.
_ Solche Industrie hat einen volksthümlichen Charakter und kömmt
dort vor, wo traditionell gewisse Zweige der Industrie noch von der
ganzen Bevölkerungausgelibt werden, als da sind:
a) Die Webe- und Stickarbeit der rumänischen Landbevölkerung weib-
lichen Geschlechtes in der Bukowina, eines Theiles der Landbevöl-
kerung Galiziens;
b) die Arbeit der Weiber in der ehemaligen Militärgrenze von Slavonien
l und Croatien;
c) die Strohüecbtarbeit der Weiber in Pirano und in Istrien.
Diese weiblichen Handarbeiten sind nur beispielsweise aufgeführt
und sind den betreffenden Commissionen sozusagen nur als Fingerzeige
gegeben, um nachzuforschen, in welchen Gegenden sich noch derlei Ar-
beiten von weiblicher Hausindustrie befinden.
Bei dieser Abtheilung handelt es sich selbstverständlich nicht um
die Vollständigkeit der Individuen, sondern um die Darstellung der ganzen
Gattung, des Umfanges der verschiedenen Arten (verschiedenen Weisen
der Ornamentik oder Technik) zur Geltung und deutlichen Anschauung
zu bringen.
Von einer ganz eminenten Bedeutung ist die Ausstellung der
Frauenarbeiten auf industriellem Gebiete.
Es umfasst diese Abtheilung zwei verschiedene Gattungen weiblicher
Arbeiten: jene Arbeiten, bei denen Frauenhände im Sinne der modernen
Industrie als Lohnarbeit mitwirkend thätig sind, und die Arbeiten von
Dilettantinnen.
In die zuerst bezeichneten Kategorien gehören: Alle Arten von
Fabriks-Productionen, bei denen Frauen verwendet werden, als: Blumen-
fabrication, Weiss- und Buntstickerei, Klöppelei; die Thätigkeit von
Frauen bei Arbeiten in Papier, in der Weberei u. s. f.
In die zweite Reihe, Arbeiten von Dilettantinnen, gehören alle Arten
von Frauenarbeiten, gleichgiltig, ob die Frauen den vornehmen oder den
niederen Ständen angehören, wenn nur die Arbeiten aus Liebhaberei,
nicht ausschliesslich des Erwerbes wegen, gemacht werden.
Auf die Durchführung dieser ganzen Abtheilung ist das grösste
Gewicht zu legen, denn dieselbe bildet gewissermassen den Regulator
für die industrielle Frauenarbeit der Zukunft.
Es werden daher sofort hervorragende und intelligente Vertreter der
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