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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 81)

Ausstellung eintreten, und doch 2. alle Besonderheiten der Schulen und 
berechtigten Einzelleistungen von Lehrerinnen und Schülerinnen zur vollen 
Geltung kommen. 
Die Ausstellung der weiblichen Hausindustrie. Unter weib- 
licher Hausindustrie wird nicht das verstanden, was das Weib im Hause 
arbeitet; es ist damit jene Industrie gemeint, welche nicht in grossen Fa- 
brikslocalen, sondern als nationale Hausarbeit im Hause und nicht für 
den Verkauf auf dem Weltmarkte betrieben wird. 
_ Solche Industrie hat einen volksthümlichen Charakter und kömmt 
dort vor, wo traditionell gewisse Zweige der Industrie noch von der 
ganzen Bevölkerungausgelibt werden, als da sind: 
a) Die Webe- und Stickarbeit der rumänischen Landbevölkerung weib- 
lichen Geschlechtes in der Bukowina, eines Theiles der Landbevöl- 
kerung Galiziens; 
b) die Arbeit der Weiber in der ehemaligen Militärgrenze von Slavonien 
l und Croatien; 
c) die Strohüecbtarbeit der Weiber in Pirano und in Istrien. 
Diese weiblichen Handarbeiten sind nur beispielsweise aufgeführt 
und sind den betreffenden Commissionen sozusagen nur als Fingerzeige 
gegeben, um nachzuforschen, in welchen Gegenden sich noch derlei Ar- 
beiten von weiblicher Hausindustrie befinden. 
Bei dieser Abtheilung handelt es sich selbstverständlich nicht um 
die Vollständigkeit der Individuen, sondern um die Darstellung der ganzen 
Gattung, des Umfanges der verschiedenen Arten (verschiedenen Weisen 
der Ornamentik oder Technik) zur Geltung und deutlichen Anschauung 
zu bringen. 
Von einer ganz eminenten Bedeutung ist die Ausstellung der 
Frauenarbeiten auf industriellem Gebiete. 
Es umfasst diese Abtheilung zwei verschiedene Gattungen weiblicher 
Arbeiten: jene Arbeiten, bei denen Frauenhände im Sinne der modernen 
Industrie als Lohnarbeit mitwirkend thätig sind, und die Arbeiten von 
Dilettantinnen. 
In die zuerst bezeichneten Kategorien gehören: Alle Arten von 
Fabriks-Productionen, bei denen Frauen verwendet werden, als: Blumen- 
fabrication, Weiss- und Buntstickerei, Klöppelei; die Thätigkeit von 
Frauen bei Arbeiten in Papier, in der Weberei u. s. f. 
In die zweite Reihe, Arbeiten von Dilettantinnen, gehören alle Arten 
von Frauenarbeiten, gleichgiltig, ob die Frauen den vornehmen oder den 
niederen Ständen angehören, wenn nur die Arbeiten aus Liebhaberei, 
nicht ausschliesslich des Erwerbes wegen, gemacht werden. 
Auf die Durchführung dieser ganzen Abtheilung ist das grösste 
Gewicht zu legen, denn dieselbe bildet gewissermassen den Regulator 
für die industrielle Frauenarbeit der Zukunft. 
Es werden daher sofort hervorragende und intelligente Vertreter der 
8.
	        
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