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Volltext: Alte und Moderne Kunst III (1958 / Heft 3)

Liquidierung des habsburgischen Privatvermögens im jahrc1921 
aus der Verwaltung des Inventursbüros (das nach der Liquidie- 
rung des Obcrslhofmeisteramtes die Verwaltung des ehemals 
hofiirarischen und seither bundeseigenen Ausstattungsgutes über- 
nommen hatte) herausgelöst und der Verwaltung der Sammlun- 
gen für Plastik und Kunstgewerbe des Kunsthistorischen Mu- 
seums unterstellt. Formal bedeutete diese verwaltungstechnische 
Umstellung eine Eingliederung der ehemals kaiserlichen Tapis- 
serien-Sammlung in jenen musealen Körper, welcher zufolge 
seiner ursprünglichen und eigentlichen Bestimmung als einziger 
für eine sinnvolle Vereinigung des gesamten lideikommissari- 
sehen Kunstbesitzes des Hauses Habsburg in Frage kommen 
konnte; ihre tiefere Begründung bezog diese Maßnahme jedoch 
aus der Einsicht, daß der kaiserliche Tapisserien-Besland mit 
seinem Ühcrgnnge aus dem habsburgischen Privatbesitz in das 
österreichische Nationalvermögen seine ursprüngliche Funktion 
als höfisches, zu repräsentativen Zwecken zu gebrauchendes und 
damit dem Verbrauehe auszusetzendes Ausstattungsgut verloren 
und gegen den Charakter eines nunmehr der Allgemeinheit ge- 
hörigen, fürderhin museal zu verwahrenden und auf das sorg- 
lältigste zu konservierenden Kunstgutes eingetauscht hatte. 
Die 'l'apisserien, von denen hier die Rede ist, sind in technischer 
Hinsicht Wirkereien. jede 'l'apisserie besteht aus einem dicht- 
gefügten System einander durchkreuzender Fäden, der waag- 
recht oder senkrecht verlaufenden Kettfäden und der zu diesen 
im rechten Winkel verlaufenden Schußliiden; die ersteren be- 
stehen aus Leinen, die letzteren aus bunter Wolle oder aus Seide, 
gelegentlich auch aus Silber oder aus Gold. je nachdem, ob 
der Wirkstuhl auf eine senkrechte oder auf eine waagrechte 
Aufnahme der Kettfäden eingerichtet ist, spricht man von einem 
„haute lisse"- oder von einem „bassc lisse"-Verlnhrcn. Die Sehuß- 
läden werden mittels Spulen in die Kellläden eingeflochten, je- 
doch im Gegensatze zur Weberei jedesmnl nur soweit, als es 
die betreffenden Farbflächen erfordern. jeder Bildtcppich ent- 
steht nach der Vorlage eines Malers; zwischen diese und die 
eigentliche Arbeit des „tapissiers" tritt die Arbeit des „carton- 
niers", dessen Aufgabe es ist, die „malerische? Vorlage des Ma- 
lers in eine „werkgerechtf Patrone umzusetzen, die bereits auf 
die besonderen Gegebenheiten der Wirktechnik Rücksicht nimmt 
(Entwerfer und Kartonzeichner können natürlich auch identisch 
sein). Man könnte die Tapisseric als cin nach seiner ursprüng- 
lichen Bestimmung zu dekorativen Zwecken zu verwendendes 
darstellendes Kunstwerk oder als ein monumentales „Textil- 
gemälde" bezeichnen, welches in stilistischer Hinsicht auf das 
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