Liquidierung des habsburgischen Privatvermögens im jahrc1921
aus der Verwaltung des Inventursbüros (das nach der Liquidie-
rung des Obcrslhofmeisteramtes die Verwaltung des ehemals
hofiirarischen und seither bundeseigenen Ausstattungsgutes über-
nommen hatte) herausgelöst und der Verwaltung der Sammlun-
gen für Plastik und Kunstgewerbe des Kunsthistorischen Mu-
seums unterstellt. Formal bedeutete diese verwaltungstechnische
Umstellung eine Eingliederung der ehemals kaiserlichen Tapis-
serien-Sammlung in jenen musealen Körper, welcher zufolge
seiner ursprünglichen und eigentlichen Bestimmung als einziger
für eine sinnvolle Vereinigung des gesamten lideikommissari-
sehen Kunstbesitzes des Hauses Habsburg in Frage kommen
konnte; ihre tiefere Begründung bezog diese Maßnahme jedoch
aus der Einsicht, daß der kaiserliche Tapisserien-Besland mit
seinem Ühcrgnnge aus dem habsburgischen Privatbesitz in das
österreichische Nationalvermögen seine ursprüngliche Funktion
als höfisches, zu repräsentativen Zwecken zu gebrauchendes und
damit dem Verbrauehe auszusetzendes Ausstattungsgut verloren
und gegen den Charakter eines nunmehr der Allgemeinheit ge-
hörigen, fürderhin museal zu verwahrenden und auf das sorg-
lältigste zu konservierenden Kunstgutes eingetauscht hatte.
Die 'l'apisserien, von denen hier die Rede ist, sind in technischer
Hinsicht Wirkereien. jede 'l'apisserie besteht aus einem dicht-
gefügten System einander durchkreuzender Fäden, der waag-
recht oder senkrecht verlaufenden Kettfäden und der zu diesen
im rechten Winkel verlaufenden Schußliiden; die ersteren be-
stehen aus Leinen, die letzteren aus bunter Wolle oder aus Seide,
gelegentlich auch aus Silber oder aus Gold. je nachdem, ob
der Wirkstuhl auf eine senkrechte oder auf eine waagrechte
Aufnahme der Kettfäden eingerichtet ist, spricht man von einem
„haute lisse"- oder von einem „bassc lisse"-Verlnhrcn. Die Sehuß-
läden werden mittels Spulen in die Kellläden eingeflochten, je-
doch im Gegensatze zur Weberei jedesmnl nur soweit, als es
die betreffenden Farbflächen erfordern. jeder Bildtcppich ent-
steht nach der Vorlage eines Malers; zwischen diese und die
eigentliche Arbeit des „tapissiers" tritt die Arbeit des „carton-
niers", dessen Aufgabe es ist, die „malerische? Vorlage des Ma-
lers in eine „werkgerechtf Patrone umzusetzen, die bereits auf
die besonderen Gegebenheiten der Wirktechnik Rücksicht nimmt
(Entwerfer und Kartonzeichner können natürlich auch identisch
sein). Man könnte die Tapisseric als cin nach seiner ursprüng-
lichen Bestimmung zu dekorativen Zwecken zu verwendendes
darstellendes Kunstwerk oder als ein monumentales „Textil-
gemälde" bezeichnen, welches in stilistischer Hinsicht auf das
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