gutes Betragen auszeichnen, von der Königlichen Kreisdirecdon Belobungsdecrete
ertheilt.
Die Zeit des täglichen Unterrichts richtet sich theils nach dem Alter der Schüler,
theils nach den Jahreszeiten. ln der Regel beginnt der Unterricht im Sommer früh um 7,
im Winter um 8 und dauert mit Vor- und Nachmittags je einhalbstündiger und Mittags
i-instündiger Unterbrechung bis Abends 7, resp. 8 Uhr. Die jüngeren Schüler werden
iruher, im Winter bei Einbruch der Dunkelheit entlassen. Die Arbeitszeit der älteren
Schüler darf täglich nicht mehr als 6 bis 7 Stunden betragen.
Der Besuch der öffentlichen Schule geht dem Besuche der Klüppelschule vor und
eS sind die Lehrerinnen mit den strengsten Weisungen versehen, keinem Kinde den Be-
such der Klöppelschule in der Zeit zu gestatten, wo es die öffentliche Schule zu be-
suchen hat.
Die Arbeitsgerathe der Schüler bleiben, um Unreinlichkeit, Bevortheilung in
llinsicht der Spitzen und des Materials und das Austragen der Muster zu verhüten, in der
Regel in der Schule. ln besonderen Fällen und wo dergleichen Missbräuche nicht zu be-
sorgen sind, ist die Localinspection ermächtigt, Ausnahmen zu gestatten.
Auf die Gesundheit und das Augenlicht der Schüler ist bei der Wahl eines Kloppel-
schullocales besondere Rücksicht zu nehmen; es sind nur solche Locale zu acquirirep,
die vollständig trocken, gut gelegen, hell und reinlich und im Verhältniss zur Schülerzahl
hinlänglich geräumig sind.
Das erforderliche Inventar ist stets vollständig und in gutem Zustande zu erhalten,
ptleglich zu benutzen und von der Lehrerin nach gehörig erfolgter Uebernahme gegen die
Localinspection zu vertreten. '
Zu Unterhaltung der Kloppelschulen haben die betrelfenden Gemeinden nach ihrem
Vermögen und die Schüler durch Entrichtung eines Schulgeldes, welches je nach den
Vermogensverhaltnissen und den Arbeitsverdiensten derselben von 3 bis 6 Pf. wöchentlich
bemessen wird, das Ihre beizutragen. Das Fehlende wird theils durch die Zinsen beson-
derer Stiftungscapitalien und durch sonstige Zullüsse, theils und hauptsächlich durch
Staatsunterstützungen gedeckt. - - -
Wie diese Schulen im Laufe der Zeit, speciell seit dem Jahre 1862 (der Londoner)
und 1867 (der Pariser Weltausstellung) sich gestaltet und entwickelt haben, dürfte aus der
beigefügten Statistik zu ersehen sein. Ueber ihre technischen und erziehlichen Erfolge im
vorigen Jahre gehen ihre Vertretung auf der Wiener Weltausstellung (Collecrivausstellung
der Königl. Sächsischen Klöppelschulen) und deraugeschlossene Auszug aus dem Jahres-
berichte des Kloppelschul-lnspectors für 1872 näheren Aufschluss. '
KLEINERE MITTHEILUNGEN.
(Personalien) Dem Custos des Oesterr. Museums, Friedrich Lipp-
mann, wurde über sein Ansuchen durch Allerhöchste Entschliessung
die Umwandlung seiner Stellung zu dem Institute in die eines Custos
extra statum genehmigt. Se. Excel]. der Herr Minister hat an diese systea
misirte Stelle eines Custos am Oesterr. Museum den Docenten Dr. Albert
ll g berufen.
Se. Excel]. der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat auf
Grund Allerhöchster Ermächtigung den Professor der königlichen Kunst-
gewerbeschule zu Nürnberg, August Ortwein, zum Director der Ge-
xverbeschule in Graz ernannt.
(Geschenke an das Museum.) Der Hofbuchhändler Herr Alex.
Dunker in Berlin hat dem k. k. Oesterr. Museum 2x grosse Kupfer-
stiche nach den KaulbacHschen Gemälden im neuen Museum in Berlin
zum Geschenke gemacht.
Desgleichen hat Herr Graf Bali de' Finocchietti in Florenz dem
Museum eine grosse Anzahl von Photographien, darstellend die Geschichte
der modernen Holzschnitzkunst in Florenz in seinen hervorragendsten
Repräsentanten, so wie sein Werk über Geschichte der lntarsien in Flo'-
renz geschenkt. i