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Neben den Hauptgegenständen des Unterrichtes, von denen weiter unten
die Rede sein wird, sollen in der Kunstgewerbeschule, um den Zöglingen jene
allseitige Ausbildung zu verschaffen, welche heutzutage zu einem erfolgreichen
Wirken im Kunstgewerbe nöthig ist, noch eine Reihe von technischen und
wissenschaftlichen Nebenfächern gelehrt werden. Diese Vorträge werden während
des Besuches der Fachschulen oder eventuell schon während der Vorbereitung
gehalten; der Besuch derselben ist in der Regel obligatorisch.
Diese Nebenfächer zerfallen in solche, worüber an der Kunstgewerbeschule
selbst durch bestimmte Docenten Vorträge gehalten werden, u. zw. alljährlich
Perspective- und Schattenconstruction mit Einschluss der Projectionslehre und
in jedem zweiten Jahre Anatomie, und in solche, für welche von Seite des
Museums (wenn möglich im dreijährigen Turnus) Vorträge angeordnet werden.
Diese Gegenstände sind: Die Lehre von den Kunststilen, Kunstterminologie
und Kunstgeschichte, Geschichte der Kunstindustrie oder einzelner Zweige der
selben in Verbindung mit Volkswirtschaftslehre, Farbenlehre und Farbenchemie,
die Lehre von den in den Gewerben gebrauchten Materialien, sowie ihrer
technischen Verarbeitung.
Selbstverständlich begrenzt sich die Ausdehnung dieser Vorträge durch
die Zwecke der Kunstgewerbeschule.
Im Studienjahre 1868/69 sollen von diesen Nebenfächern
a) Perspective- und Schattenlehre mit Einschluss der Projectionslehre,
b) die Terminologie der Baustile und die Gefässlehre der antiken Kunst
und der Renaissance,
c) die allgemeinen Grundbegriffe der Chemie und der Farbenchemie,
und endlich
d) Anatomie,
letztere im Sommersemester zum Vortrage gelangen.
§. 3.
Die Besucher der Kunstgewerbeschule sind theils ordentliche Schüler,
welche sich in der einen oder anderen Fachschule nach den Bestimmungen des
Lehrplanes vollständig ausbilden wollen, theils Hospitanten.
Der Besuch sowohl der Vorbereitungsschule als jeder einzelnen Fach
schule ist für ordentliche Schüler in der Regel auf zwei Jahre beschränkt, doch
kann besonders begabten Schülern über Beschluss des Lehrercollegiums gestattet
werden, noch ein drittes Jahr in einer der Fachschulen zuzubringen.
Der Uebertritt aus der Vorbereitungs- in die Fachschule kann auch
im Laufe des Schuljahres erfolgen, wenn der Schüler für die letztere reif
geworden ist. *
Der Uebertritt aus einer Fachschule in eine andere während dieses Zeit
raumes, ferner auch, soweit dies dem geordneten Studiengange nicht entgegen
ist, der gleichzeitige Besuch zweier Fachschulen unterliegt keinem principiellen
Bedenken; doch hat über einschlägige Gesuche der Lehrkörper von Fall zu
Fall zu entscheiden, welcher dabei den speciellen Anforderungen einzelner