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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 2. Abtheilung

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sodann abermals nach Böhmen gebracht wurde, baten die böhmischen Stände auf den 
Landtagen wiederholt den König, diesem Übel zu steuern. Vergeblich suchte der 
König die Stände zum Beitritt zu der in Eßlingen am 10. November 1524 beschlossenen 
deutschen MünzordnuNg zu bewegen. Erst nach der Schlacht bei Mühlberg zeigten sich 
die böhmischen Stände auch in dieser Richtung nachgiebiger gestimmt. Als daher Kaiser 
Karl V. auf dem Reichstage zu Augsburg (28. Juli 1551) eine neue Münzordnung 
für das deutsche Reich zu Stande brachte und diese von König Ferdinand I- auch in 
Böhmen gefördert wurde, erklärten sich die böhmischen Stände — wohl erst nach 
zehn Jahren — auf dem am 1. October 1561 abgehaltenen Landtage für dieselbe. Nach 
dieser neuen Münzordnung wurden die Prager Groschen (deren letzte Stücke die Jahres 
zahl 1547 tragen) gänzlich abgeschafft und an ihre Stelle der Reichsgulden ü 60 Kreuzer 
als Einheit gesetzt. Kurz, es wurde in Böhmen die ganz und gar nicht beliebte „Krenzer- 
währung" eingeführt und nur wegen des Ausgleiches mit der alten Groschenwährung 
sollten noch bis auf weiteres Weiß- und Kleinpfennige gemünzt werden, und zwar so, daß 
3 Weißpfennige 1 Kreuzer. 
An diesem sehr wichtigen Wendepunkte der böhmischen Münzgeschichte sei uns 
erlaubt, noch zwei Münzgattungen kurz zu erwähnen, nämlich die Dukaten und Thaler. 
Die ersten Dukaten hatte in Böhmen König Johann von Luxemburg im 
Jahre 1325 geprägt, und zwar nach dem Muster der Florentiner; sie waren 3 49 Gramm 
schwer und 23^/s Karat fein (^ ^s/Ev). In der ersten Zeit galt ein Dukaten 24, später 
28, im Jahre 1528 schon 30 Prager Groschen und stieg desto höher im Werthe, je 
schlechter diese oder die Silbermünzen überhaupt waren, so z. B. in den Jahren 1551 
bis 1561 bis auf 45 Groschen. Den böhmischen Dukaten waren die ungarischen an Güte 
gleich, und es muß besonders bemerkt werden, daß sich dieselben nicht nur bis zur Zeit 
Maria Theresia's — wo dieselben noch als böhmische Münze erkennbar sind —, sondern 
bis auf unsere Tage von gleichem Schrott und Korn erhalten haben. 
Die Thaler haben die Grafen Schlik zu Joachimsthal im Jahre 1519 zu münzen 
angefangen und auf dem böhmischen Landtage 1520 wurden sie von den Ständen als in 
Böhmen gangbare Münze anerkannt, obgleich der König Ludwig dieselben als solche 
nicht bestätigte. Dies war überhaupt in Böhmen der erste Fall, wo neben dem Herzog 
oder König auch ein Privater münzen durfte. König Ferdinand I. erkannte sogleich die 
Unzukömmlichkeit dieser Anmaßung und erklärte schon im Jahre 1527 ganz correct 
die Berechtigung zu münzen als sein königliches Privilegium. Mit den Grafen Schlik 
fand er sich vorzüglich in Betreff des Joachimsthaler Silbers ab, bewilligte denselben noch 
andere Vergütungen, erklärte aber die Münze als königliches Regal. Mit besonderer 
Erlaubniß des Königs Ferdinand II. münzten später (vom Jahre 1627) die Grafen
	        
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