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und daneben eine besondere Classe der Machen (altillyrisch soll es Bruder heißen), das
heißt Hirten, die dann sowohl im dalmatinisch-kroatischen Gebiete, als in Bosnien, in
Serbien und später in Siebenbürgen neben dem seßhaften Ackerbauer, dem heutigen Seljak,
als nomadisirendes Element erscheinen. Diese Machen, das heißt romanisirte und nicht
romanisirte Illyrier, später aus solchen Südslaven bestehend, denen entweder kein Besitz
zukam, oder die infolge der Vermehrung sich als Hirten fortbrachten, bilden eine eigen
artige Bevölkerung, die in ihrem romanischen Theile den Grundstock der rumänischen
Nation ausmacht und in ihren slavisirten Schichten uns die Vorfahren der heutigen
Bocchesen und Morlaken und theilweise der hercegovinischen Karstbewohner vor Augen führt.
Diese Machen kommen auch in der bosnischen und serbischen Geschichte vor; eigene
Gesetze verbieten die HeiratzwischendenBürgernderStädteund den serbischen und bosnischen
Machen. Die Ursache dieses Verbotes war eben, daß derjenige, der sich mit einem Hirten
verband, zum Nomaden wurde und dadurch die kaum recht seßhaft gewordene Bevölkerung
sich ihrer Ansässigkeit wieder begeben hätte. Aus diesen Elementen entwickelte sich dann
nach der Völkerwanderung das Colonen- und Contadinenwesen auf der daliüatinischen
terra tiruaa.
Im Laufe der Völkerwanderung hat sich das den neuen Verhältnissen angepaßte
römische Wirthschaftswesen, welches in dem seßhaften Colonate seinen Ausdruck fand, den
serbischen, kroatischen und bosnischen Stammesgepflogenheiten mehr oder minder angepaßt.
Natürlich müssen in dem altslavischen barbarischen Rechte schon Grundbedingungen vor
handen gewesen sein, die eine Vereinigung dieses neuen dalmato-serbisch-bosnischen Agrar
wesens ermöglichten; wir brauchen daher nicht sehr weit zurückzugreifen, um behaupten zu
dürfen, daß dieses in den Einzelnheiten so mannigfaltige Agrarwesen nichts als eine
Modifikation jener Epoche der Wirtschaftsgeschichte bildet, in welcher der commune
Besitz sich zum Namensbesitz entwickelte und später auf Grundlage dieser römischen Ein
wirkung zum Privatbesitze führte, der sich dann, mit mittelalterlichen feudalen Elementen
vermischt, weiter ausbildete.
In Bosnien und der Hercegovina sind hinsichtlich der Entwicklung der mittelalter
lichen Agrarverhältnisse drei starke Einwirkungen maßgebend. Wie schon einmal bemerkt,
entwickelte sich in dem heutigen Nordbosnien, in den ungarischen Comitaten Vrbas, Sana,
Dubiza und Glas (im sogenannten Unterslavonien), in den Banaten Usora, Srebruik
und Tuzla der eigenartige ungarische adelige Besitz der seinen Ursprung in der Donation
der ungarischen und später der bosnischen Könige hatte, und auf dem die Leibeigenen zwar
auf die Dauer zur Bewirthschaftung ihrer Güter verhalten waren, aber die Freizügigkeit
doch besaßen. In den östlichen und südöstlichen Theilen sehen wir den serbischen ähnliche
Verhältnisse obwalten.