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Full text : Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

Schiffahrts-Vorschriften,  Sanitäts-Reglement  und  einschlägige ­
  Taxen.
Von  C.  S  a  x  ,
Je.  u.  Je.  Conaul.
Die  Schiffahrt  für  Handelsschiffe  ist  nach  den  von  der  hohen
Pforte  mit  den  fremden  Mächten  geschlossenen  Verträgen  im
Allgemeinen  frei,  jedoch,  wie  überall,  den  Hafen  und  Sanitäts-Reglements,
  sowie  den  diessbezttglichen  Taxen  unterworfen,  und
speciell  ist  zur  Durchfahrt  durch  den  Bosporus  oder  durch  die
Dardanellen  von  Constantinopel  weg  -  ein  kaiserlicher  Erlaubnisschein ­
  (Ferman)  nöthig,  welcher  den  einzelnen  Schiffen  über
Einschreiten  des  respectiven  Consulates  gegen  Entrichtung  der
Taxe  (von  70  Piastern  bei  Segelschiffen  und  25  Piastern  bei
Dampfschiffen)  erfolgt  wird.  Es  ist  jetzt  gestattet,  mit  dem  Ferman ­
  zur  Ausfahrt  durch  den  Bosporus  gleichzeitig  den  Ferman
zur  Rückfahrt  durch  die  Dardanellen  zu  beheben,  wo  bei  Nagara
ein  Kriegsschiff  aufgestellt  ist,  welchem  der  Ferman  abgegeben
werden  muss.  Für  die  Eilschiffe,  welche  dort  nicht  anhalten,
wird  der  Ferman  voraus-  oder  nachgeschickt.
Für  den  Hafen  von  Constantinopel,  insbesondere  für  den  von
Galata,  d.  i.  die  Mündung  des  goldenen  Horns,  besteht  ein
eigenes  Reglement,  welches  unter  Mitwirkung  der  fremden  Gesandtschaften, ­
  respective  ihrer  Hafencapitäne  zu  Stande  gekommen ­
  ist,  und  jedem  einfahrenden  Schiffe  bei  der  Ankunft  im
Hafen  an  Bord  gebracht  wird.  In  demselben  sind  die  Ankerplätze ­
  für  die  verschiedenen  Gattungen  von  Schiffen  genau
bestimmt.  Schiffe  mit  Kriegsmunition  oder  leicht  entzündbaier
Ladung  müssen  in  der  Mitte  des  Bosporus  Anker  werfen  und  die
rothe  Flagge  hissen.  Für  die  Ausschiffung  von  Petroleum,  Steinöl
u.  dgl.  ist  ein  eigener  Ankerplatz  auf  der  asiatischen  Küste
            
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