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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Tirol und Vorarlberg

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Die Angehörigen des Lechthaler Schlages besitzen vorwiegend die Färbung und 
die Gestalt der benachbarten Algäuer Race, in den Physiologischen Eigenschaften jedoch arten 
sie den Oberinnthalern nach. Sie sind etwas größer und schwerer, auch voller und breiter 
geformt all-- diese, haben einen feiner geschnittenen, sowohl im Stirntheile als auch in der 
Wangenpartie breiter angelegten Kops und stämmigere Füße, sowie eine breitere Hinter 
hand mit tief herabhängendem Enter, das in seiner Milchergiebigkeit hinter jener der 
Oberinnthaler Kühe keineswegs zurückbleibt. Auch die Mastfühigkeit dieses Schlages kann 
so wenig in Zweifel gezogen werden als seine Eignung zum Zuge, so daß wir hier einen 
Rindertypus für mehrseitigen Nutzgebrauch vor uns haben, wie er selten anderswo in 
gleicher Güte und Schönheit angetroffen wird. 
Dei der Dichtheit und Dürftigkeit der oberinn- und lechthalschen Bevölkerung 
ist der Grundbesitz schon seit unvordenklicher Zeit sehr zertheilt. Bauernhöfe mit einem 
angemessenen Complex von Feldern und Wiesen, die einen größeren Viehstand zu 
ernähren vermöchten, existiren im Oberinn- und Lechthal überhaupt nicht. Die meisten 
bäuerlichen Anwesen bestehen aus wenigen Parzellen sogenannter Haus- und Heimgrüude 
(Äcker und Wiesen) im Ausmaße von 2 bis 4 Hektar, und wenn es auch namentlich in 
den höheren Berg- und Nebenthalgemeindeu Wirtschaften gibt, welche 5 bis 10 Hektar 
und mehr an landwirthschastlichem Grundareale besitzen, so sind in demselben die in diesen 
Gegenden hauptsächlich vertretenen Galt- oder Hochmahde mit ausgenommen, die gewöhn 
lich nur einen geringen Fntterertrag liefern. Waldungen, Hutweiden und Alpen sind in 
den angeführten Besitzstandsgrößen nicht inbegriffen, weil dieselben in der Regel nicht 
Privat-, sondern Gemeinde-Eigenthum sind und den einzelnen Haus- und Grundbesitzern 
nur bestimmte Nutznießungsgerechtsame (Weide- oder Gras-, sowie Streu- und Holz 
bezugsrechte) zustehen, denen es übrigens zu verdanken ist, daß im Durchschnitt ein 
selbständiger Grundbesitzer doch 4 bis 5 Stück Hornvieh zu halten vermag. 
Immerhin trägt infolge der herrschenden kleinlichen Besitz- und Wirthschafts- 
verhültnisse der Zuchtbetrieb im ganzen oberinn- und lechthalschen Rayon den Charakter 
der sogenannten kleinen Hauszucht des Riudes an sich, der sonst durch örtlich größere Ver 
schiedenheiten im Exterieur sowie im Nutzwerthe der gezüchteten Thiere gekennzeichnet zu 
sein Pflegt, unter allen Umstünden aber mit den jeweiligen Verhältnissen des Futterwachs 
thums und mit den Schwankungen des Absatzes, ferner mit dem Stierhaltungswesen und 
anderen Calamitüten zu kämpfen hat. 
Hinsicht der Besitzzustünde erscheint das untere Jnngebiet gleichwie das östliche 
Pusterthal vortheilhast ausgestattet. Im Unterinnthal kam es auch nicht entfernt zu einer 
ähnlichen Bodenzertheilung wie im Oberinn- und Lechthal. Der landwirthschaftlich benütz 
bare Grund und Boden ist fast durchgehends bäuerlicher Besitz und innerhalb der dauernd
	        
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