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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Schulpatronat. 
gatorisch erklärt, in anderen Orten auf die Fälle beschränkt, bei denen das 
reine Vermögen mindestens 300 11. betrüge. 
Weil nun aber in vielen Fällen auch alle diese Hilfsmittel nicht aus 
reichten, schuf Kaiser Joseph II. am 11. Februar 1787 das Schul-Patronat. 
Wo nämlich kein Schulfreund durch Stiftung und Erhaltung einer Schule das 
Patronat erworben, wo der bisherige Patron die Pflichten seiner Stellung nicht 
erfüllt, oder wo die Grundobrigkeit oder Gemeinde von dem Rechte, das 
Patronat einer neuen Schule zu übernehmen, keinen Gebrauch gemacht hatte, 
sollte dasselbe dem Pfarr-Patronate ankleben, so dass der Inhaber des letzteren 
auch verbunden sei, eine nach den Directiv - Regeln nothwendige Schule zu 
errichten und zu erhalten. Zwischen dem Schulpatrone, der Grundobrigkeit und 
Gemeinde wurde hiedurch eine sogenannte Concurrenz für Schulbauten begründet 
und in ähnlicherWeise eine Repartition aller anderen Schulauslagen verfügt. 1 ) 
Auf diese Bestimmungen gestützt, konnte nun auch die Errichtung einer 
Schule überall dort angeordnet werden, wo im Umkreise einer halben Stunde 
90—100 schulpflichtige Kinder sich befanden, so dass für je 50 über diese Zahl 
ermittelte dem Lehrer ein Gehilfe beigegeben wurde. 
Für den Lehrer und Gehilfen wurde sofort das Minimum der Bezüge (die 
Congrua) fixirt; doch sollte stets das Einkommen aus dem Messnerdienste und 
anderen kirchlichen Functionen eingerechnet und nur das Abgängige aus dem 
Schulfonde ersetzt werden. Da die Lehrer bei jenem geringen Ausmasse nicht 
bestehen konnten, sprach ihnen der Kaiser noch das Schulgeld zu, verbot nur 
die willkürliche Erhöhung desselben und die Erhebung des sogenannten R'-ch- 
nungskreuzers und ordnete die Befreiung armer Kinder allgemein an. 
Die Errichtung der Normalschulen sollte in allen landesfürstlichen Städten 
und Märkten und in grösseren unterthänigen Orten stattfinden, hierbei aber die 
Besoldung der Lehrer und die Bestreitung der Unterrichts-Erfordernisse dem 
Schulfonde obliegen. An vielen Hauptschulen wurden die wenig besuchten 
vierten Classen aufgehoben und hicfür die unteren drei Classen zweckmässiger 
ausgestattet. 
Als eine ganz neue Erscheinung fällt in Joseph’s Periode die Entstehung 
akatholischer Schulen auch ausserhalb des Ascher Bezirks, Schlesiens und 
der Bukowina. Schon durch das Toleranz-Patent vom 13. October 1781 erhiel 
ten die Bekenner der augsburgischen und helvetischen Confession sammt den 
nicht-unirten Griechen das Recht, für je 500 Personen eine Kirche und Schule 
zu errichten, einen landeseingebornen und in der Normal-Methode unterrich 
teten Schulmeister anzustellen und zu dotiren. Doch sollten dem katholischen 
Lehrpersonale nicht ohne drängende Noth die Bezüge vom Schulgelde akatho 
lischer Kinder (Hatural-Gaben mussten auch Akatholiken als Gemeindeglieder 
1) Mit der bchaffung des Schulpatronales wurde die exceptionelle Verpflichlung der vermög- 
lichen Stifte und Klöster zu Schulzwecken als überflüssig beseitigt.
	        
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